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Montabaur

Seite 12

AusbUck 1988 -1990

Zuschüse für Dorfemeuerungsmaßnahmen, die weitere Er­schließung »Im Strichen«, die Erschließung »Auf der Bitz« so­wie der Wirtschaftswegebau bilden die Investitionsschwer­punkte der kommenden Jahre. Eine Finanzierung der Vorhaben ist ausweislich der Berechnungen der mittelfristigen Finanzpla­nung zwar gegeben, jedoch läßt die freie Finanzspitze der Orts­gemeinde keinen weiteren Spielraum für zusätzliche Investitio­nen.

Ausrichtung der Kirmes 1987 Ortsvereinen übertragen Nach vorangeangener Ausschreibung übertrug der Ortsge­meinderat durch einstimmigen Beschluß die Ausrichtung der diesjährigen Kirmes in der Dorfgemeinschaftshalle den drei Ortsvereinen (Sportverein, Feuerwehr und Männergesangver­ein).

Nentershausen Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 8.4.1987

Bebauungsplanverfahren Änderung »Im WolfeniAm hohen Rain« sowie »Wiesenmorgen« weitgehendst abgeschlossen und Baulandumlegungsverfahren angeordnet In vier nacheinander anstehenden Tagesordnungspunkten ent­schied der Ortsgemeinderat über den Abschluß von zwei laufen­den Bebauungsplanverfahren sowie über die Anordnung der Umlegungsverfahren für die Bereiche der zuvor beschlossenen Bebauungspläne.

Gemäß Tagesordnung stand zunächst der Zustimmungs- und Satzungsbechluß zur Änderung des Bebauungspaines »Im WolfeniAm hohen Rain« an. Diese Planänderung geht auf einen Beschluß aus dem Jahre 1983 zurück. Planungsanlaß war es, Flächen für den Grundschulstandort und die Schulsportanla­gen auszuweisen. Um eine Einbindung der Grundschule in die Umgebung zu gewährleisten, hat der Rat die umgebende ge­werbliche Baufläche in die Bebauungsplanänderung ebenfalls einbezogen und in eine Wohnbaufläche umgewandelt. Das Be­bauungsplanverfahren einschl. der Offenlage wurde durchge­führt. Als nächte und letzte Verfahrensstufe - was die Mitarbeit des Rates anbelangt, stand nun noch der Zustimmungs- und Satzungsbeschluß an. Beide Entscheidungen ergingen einstim­mig. Damit ist das Änderungsverfahren weitgehendst abge­schlossen. Es folgt die Vorlage der Planänderung bei der Kreis- verwaltungund daran anschließend die öffentliche Bekanntma­chung.

Mit Blick auf das abgeschlossene Änderungsverfahren wurde daraufhin vom Rat noch für einen Teilbereich des Baugebietes »In den Wolfen/Am hohen Rain« die Durchführung des Baulandumlegungsverfahrens angeordnet. Mit diesen Arbei­ten wurde der jeweils amtierende Umlegungsausschuß beauf­tragt.

Die Grundstücke, die von diesem Baulandumlegungsverfahren erfaßt werden, sindin einer noch folgenden gesonderten öffentli­chen Bekanntmachung aufgeführt.

Auch das Bebauungsplanvefahren »Wiesenmorgen« erfuhr sei­ne lerztmalige Behandlung im Ortsgemeinderat. Dieses Verfah­ren geht zurück auf einen im Jahr 1982 gefaßten Beschluß, ent­sprechend dem für den Bereich nördlich der Ortslage die Aus­weisung eines Baugebietes vorgesehen wurde. Dieser Planbe­reich umfaßte ursprünglich u.a. auch Grundstücke im Gemar­kungsteil »Im Pfadfeld«. Angesichts der von der Autobahn und der B 49 ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen wurde auf der Grundige eines vom TÜV Rheinland erstellten Gutachtens auf die Ausweisung des Baugebietes im Bereich »Im Pfadfeld« ver­zichtet. Der Rat entschloß sich, als Ersatz hierfür Grundstücke östlich der Verlängerung der Straße »Wiesenmorgen« einzube­ziehen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Baugebietes er­folgt ausschließlich über ein neu zu schaffendes Kreuzungsbau­werk. Die innere Erschließung ermöglicht eine beidseitige Be­bauung.

Als Abgrenzung zur B 49 wird eine Verwallung vorgenommen. Nach den Vorstellungen des Rates soll die Thlaue im Gemarkungsteil »In der Steilbach« von einer Bebauung freige­halten werden.

In der Sitzung am 8.4.1987 standen zunächst noch Entschei­dungen über eingegangene Bedenken und Anregungen nach Planoffenlage an. Der Rat entschied hier über zwei Einzeleinga­ben. Daran anschließend wurde die Zustimmung zum Bebau­ungsplan erklärt und dieser als Satzung beschlossen. Auch nachfolgend hierzu wurde für den vom Bebauungsplan »Wiesen­morgen« erfaßten Bereich die Anordnung

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des Baulandumlegungsverfahrens beschlossen. DieDurchf h rang dieses Verfahrens obliegt dem jeweils amtierenden Untl gungsausschuß.

Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Berel Dorfmitte wiederholt c

Um eine formale Unrichtigkeit zu beseitigen, wurde vom Ort gemeinderat erneut die Auf Stellung eines Bebauungsplanes ft den Bereich der Ortsmitte der Tbilflächen der Straßen »Koblen zer Straße«, »Hofstraße«, »Eppenroder Straße«, Niedererbt eher Straße, Poststraße, Kirchstraße und Straße »In der Eck umfaßt, beschlossen. Dieser Beschluß ist inhaltsgleich mit d« bereits in der Januarsitzung getroffenen Entscheidung. Dii nächsten zu treffenden Entscheidungen werden sich mit mögli chen Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogena Bürgerbeteiligung sowie im Anhörverfahren der Träger öffemtlj eher Belange befassen.

Änderung der öf fentlich-rechtllchen Vereinbarung mit der Vej bandsgemeinde Montabaur zugestimmt Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat der im Entu_ vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen de Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Montabaur bezüi lieh der Inanspruchnahme von Gemeindestraßen ft Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen so zur Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässei. von Gemeindestraßen und -wegen. Hierdurch wird die im Ja! 1984 abgeschlossene Vereinbarung in zwei für die Gemeindeb deutsamen Punkten abgeändert. Es handelt sich dabei um

a) einen geänderten Abrechnungsmodus für den Straßen-1 Oberflächenentwässerungsanteil. Hier werden nicht mehr wie bisher 26 % der Baukosten des Straßenkanalsl der Gemeinde in Rechnung gestellt, sondern 11,60 DM f je qm Straßenfläche. Durch diesen geänderten Berech­nungsmaßstab soll eine Kostenbeteiligung nach dem tatsächlichen Anteil der Verkehrsfläche erfolgen. Aus­schlaggebend für diese Neuregelung war das Inkrafttn ten des neuen Kommunalabgabengesetzes und der Korn munalabgabenverordnung.

b) Der Kostenanteil für die laufende Bewirtschaftung undl Unterhaltung an Wasserversorgungs- und Abwasser!»J seitigungsanlagen wird von derzeit 1,50 DM auf 1,70 DM je lfdm. befestigte Straße- und Wegestrecke für die] Straßen und Wege, deren Oberflächen in die Kanalisa­tion eingeleitet werden, erhöht.

Die Kostenverpflichtung obliegt jeweils dem Straßea­baulastträger, also für die gemeindlichen Wege und Stßj ßen der Gemeinde.

Die Regelung zu a) soll zum 01.01.1987 und die RegelungzJ zum 01.01.1988 in Kraft treten. Gleichlautende Änderungsil einbarungen liegen auch den übrigen Ortsgemeinden in der V| bandsgemeinde Montabaur vor.

Ausrichtung der Kirmes in der Tümhalle vergeben Aufgrund einer vorangegangenen Ausschreibung stimmte^ Ortsgemeinderat durch einstimmigen Beschluß der Zuschi erteilung zur Ausrichtung der diesjährigen Kirmes in derT halle an den Meistbietenden zu. Das höchste Gebot wurdevj einem Bürger aus der Gemeinde Nentershausen abgegeb

Niedererbach

Holzversteigerung am 25. April 1987

Am Samstag, 26.4.1987,10.00 Uhr kommen insgesamt ca.l| Raummeter Buchenscheitholz zur Versteigerung. Versteigerungsort: Distrikt »Dünneischeid« an der Gern kungsgrenze zu Nentershausen.

Zey, Ortsbürgermeister

Bitte zur ordnungsgemäßen Nutzung der Altglassamffidnj tainer

Von den in Nähe des Altglassammelcontainers wohnenden® gern wurde in jüngster Zeit wiederholt Beschwerde dariibeil führt, daß bis in die späten Abendstunden eine Befüllung J Altglascontainer erfolgt und dies mit nicht unei Lärmbelästigung verbunden ist. Es wird daher an die BenutJ die Bitte gerichtet, mit Rücksicht auf die angrenzenden«" ger von einem Befüllen der Container in den späten Al"' den Abstand zu nehmen.

Zey, Ortsbürgermeister