Montabaur
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AusbUck 1988 -1990
Zuschüse für Dorfemeuerungsmaßnahmen, die weitere Erschließung »Im Strichen«, die Erschließung »Auf der Bitz« sowie der Wirtschaftswegebau bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Eine Finanzierung der Vorhaben ist ausweislich der Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung zwar gegeben, jedoch läßt die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde keinen weiteren Spielraum für zusätzliche Investitionen.
Ausrichtung der Kirmes 1987 Ortsvereinen übertragen Nach vorangeangener Ausschreibung übertrug der Ortsgemeinderat durch einstimmigen Beschluß die Ausrichtung der diesjährigen Kirmes in der Dorfgemeinschaftshalle den drei Ortsvereinen (Sportverein, Feuerwehr und Männergesangverein).
Nentershausen Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 8.4.1987
Bebauungsplanverfahren Änderung »Im WolfeniAm hohen Rain« sowie »Wiesenmorgen« weitgehendst abgeschlossen und Baulandumlegungsverfahren angeordnet In vier nacheinander anstehenden Tagesordnungspunkten entschied der Ortsgemeinderat über den Abschluß von zwei laufenden Bebauungsplanverfahren sowie über die Anordnung der Umlegungsverfahren für die Bereiche der zuvor beschlossenen Bebauungspläne.
Gemäß Tagesordnung stand zunächst der Zustimmungs- und Satzungsbechluß zur Änderung des Bebauungspaines »Im WolfeniAm hohen Rain« an. Diese Planänderung geht auf einen Beschluß aus dem Jahre 1983 zurück. Planungsanlaß war es, Flächen für den Grundschulstandort und die Schulsportanlagen auszuweisen. Um eine Einbindung der Grundschule in die Umgebung zu gewährleisten, hat der Rat die umgebende gewerbliche Baufläche in die Bebauungsplanänderung ebenfalls einbezogen und in eine Wohnbaufläche umgewandelt. Das Bebauungsplanverfahren einschl. der Offenlage wurde durchgeführt. Als nächte und letzte Verfahrensstufe - was die Mitarbeit des Rates anbelangt, stand nun noch der Zustimmungs- und Satzungsbeschluß an. Beide Entscheidungen ergingen einstimmig. Damit ist das Änderungsverfahren weitgehendst abgeschlossen. Es folgt die Vorlage der Planänderung bei der Kreis- verwaltungund daran anschließend die öffentliche Bekanntmachung.
Mit Blick auf das abgeschlossene Änderungsverfahren wurde daraufhin vom Rat noch für einen Teilbereich des Baugebietes »In den Wolfen/Am hohen Rain‘« die Durchführung des Baulandumlegungsverfahrens angeordnet. Mit diesen Arbeiten wurde der jeweils amtierende Umlegungsausschuß beauftragt.
Die Grundstücke, die von diesem Baulandumlegungsverfahren erfaßt werden, sindin einer noch folgenden gesonderten öffentlichen Bekanntmachung aufgeführt.
Auch das Bebauungsplanvefahren »Wiesenmorgen« erfuhr seine lerztmalige Behandlung im Ortsgemeinderat. Dieses Verfahren geht zurück auf einen im Jahr 1982 gefaßten Beschluß, entsprechend dem für den Bereich nördlich der Ortslage die Ausweisung eines Baugebietes vorgesehen wurde. Dieser Planbereich umfaßte ursprünglich u.a. auch Grundstücke im Gemarkungsteil »Im Pfadfeld«. Angesichts der von der Autobahn und der B 49 ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen wurde auf der Grundige eines vom TÜV Rheinland erstellten Gutachtens auf die Ausweisung des Baugebietes im Bereich »Im Pfadfeld« verzichtet. Der Rat entschloß sich, als Ersatz hierfür Grundstücke östlich der Verlängerung der Straße »Wiesenmorgen« einzubeziehen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Baugebietes erfolgt ausschließlich über ein neu zu schaffendes Kreuzungsbauwerk. Die innere Erschließung ermöglicht eine beidseitige Bebauung.
Als Abgrenzung zur B 49 wird eine Verwallung vorgenommen. Nach den Vorstellungen des Rates soll die Thlaue im Gemarkungsteil »In der Steilbach« von einer Bebauung freigehalten werden.
In der Sitzung am 8.4.1987 standen zunächst noch Entscheidungen über eingegangene Bedenken und Anregungen nach Planoffenlage an. Der Rat entschied hier über zwei Einzeleingaben. Daran anschließend wurde die Zustimmung zum Bebauungsplan erklärt und dieser als Satzung beschlossen. Auch nachfolgend hierzu wurde für den vom Bebauungsplan »Wiesenmorgen« erfaßten Bereich die Anordnung
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des Baulandumlegungsverfahrens beschlossen. DieDurchf h rang dieses Verfahrens obliegt dem jeweils amtierenden Untl gungsausschuß.
Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Berel Dorfmitte wiederholt c
Um eine formale Unrichtigkeit zu beseitigen, wurde vom Ort gemeinderat erneut die Auf Stellung eines Bebauungsplanes ft den Bereich der Ortsmitte der Tbilflächen der Straßen »Koblen zer Straße«, »Hofstraße«, »Eppenroder Straße«, Niedererbt eher Straße, Poststraße, Kirchstraße und Straße »In der Eck umfaßt, beschlossen. Dieser Beschluß ist inhaltsgleich mit d« bereits in der Januarsitzung getroffenen Entscheidung. Dii nächsten zu treffenden Entscheidungen werden sich mit mögli chen Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogena Bürgerbeteiligung sowie im Anhörverfahren der Träger öffemtlj eher Belange befassen.
Änderung der öf fentlich-rechtllchen Vereinbarung mit der Vej bandsgemeinde Montabaur zugestimmt Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat der im Entu_ vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen de Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Montabaur bezüi lieh der Inanspruchnahme von Gemeindestraßen ft Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen so zur Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässei. von Gemeindestraßen und -wegen. Hierdurch wird die im Ja! 1984 abgeschlossene Vereinbarung in zwei für die Gemeindeb deutsamen Punkten abgeändert. Es handelt sich dabei um
a) einen geänderten Abrechnungsmodus für den Straßen-1 Oberflächenentwässerungsanteil. Hier werden nicht mehr wie bisher 26 % der Baukosten des Straßenkanalsl der Gemeinde in Rechnung gestellt, sondern 11,60 DM f je qm Straßenfläche. Durch diesen geänderten Berechnungsmaßstab soll eine Kostenbeteiligung nach dem tatsächlichen Anteil der Verkehrsfläche erfolgen. Ausschlaggebend für diese Neuregelung war das Inkrafttn ten des neuen Kommunalabgabengesetzes und der Korn munalabgabenverordnung.
b) Der Kostenanteil für die laufende Bewirtschaftung undl Unterhaltung an Wasserversorgungs- und Abwasser!»J seitigungsanlagen wird von derzeit 1,50 DM auf 1,70 DM je lfdm. befestigte Straße- und Wegestrecke für die] Straßen und Wege, deren Oberflächen in die Kanalisation eingeleitet werden, erhöht.
Die Kostenverpflichtung obliegt jeweils dem Straßeabaulastträger, also für die gemeindlichen Wege und Stßj ßen der Gemeinde.
Die Regelung zu a) soll zum 01.01.1987 und die RegelungzJ zum 01.01.1988 in Kraft treten. Gleichlautende Änderungsil einbarungen liegen auch den übrigen Ortsgemeinden in der V| bandsgemeinde Montabaur vor.
Ausrichtung der Kirmes in der Tümhalle vergeben Aufgrund einer vorangegangenen Ausschreibung stimmte^ Ortsgemeinderat durch einstimmigen Beschluß der Zuschi erteilung zur Ausrichtung der diesjährigen Kirmes in derT halle an den Meistbietenden zu. Das höchste Gebot wurdevj einem Bürger aus der Gemeinde Nentershausen abgegeb
Niedererbach
Holzversteigerung am 25. April 1987
Am Samstag, 26.4.1987,10.00 Uhr kommen insgesamt ca.l| Raummeter Buchenscheitholz zur Versteigerung. Versteigerungsort: Distrikt »Dünneischeid« an der Gern kungsgrenze zu Nentershausen.
Zey, Ortsbürgermeister
Bitte zur ordnungsgemäßen Nutzung der Altglassamffidnj tainer
Von den in Nähe des Altglassammelcontainers wohnenden® gern wurde in jüngster Zeit wiederholt Beschwerde dariibeil führt, daß bis in die späten Abendstunden eine Befüllung J Altglascontainer erfolgt und dies mit nicht unei Lärmbelästigung verbunden ist. Es wird daher an die BenutJ die Bitte gerichtet, mit Rücksicht auf die angrenzenden«" ger von einem Befüllen der Container in den späten Al“"' den Abstand zu nehmen.
Zey, Ortsbürgermeister

