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Nr. 15/87
Oberelbert
ilV Oberelbert • Abt. Alte Herren
AfflSamstg, 10.04.1987, spielen wir um 16.30 Uhr in Holzappel, ^ffpunkt: 15.30 Uhr Dorfschänke.
ßflnesgesellschaft ’87 Oberelbert
Wer hat Lust mit uns die Kirmes zu feiern? Wir treffen uns am Montag, dem 13.04.1987, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Pil- ' sr. Wir hoffen, daß viele erscheinen.
„„nderung am 12.04.1987
jteinhöhenweg von Kamp Bomhofen n. St. Goarshausen ca. 12 Iüd. Abfahrt: 9.30 Uhr Dorfplatz. Wanderführer: Egon Spitzle sind wie immer herzlich willkommen.
Welschneudorf
Ijalugang 1936/37
fr wollen uns treffen am: 11. April 1987 bei Hanneliese, 20.00 Uhr zwecks Besprechung und Festlegung einer Unternehmung Lde August / Anfang Sept. 1987.
Illesind eingeladen, auch die Ehepartner sind herzlich Willkomms und bitte macht Euch Gedanken um Vorschläge!
Daubach
Haushaltssatzung d. Ortsgemeinde Daubach
fUr das Jahr 1987 vom 06.04.1987
i Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- oungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol- ade Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung ich die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde |om 31.03.1987 hiermit bekanntgemacht wird:
, § 1 k Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im
paltungshaushalt
liier Einnahme auf. 309.500,-DM
p der Ausgabe auf. 309.600,-- DM
ntgenshaushalt
lder Einnahme auf. 117.600,-DM
}der Ausgabe auf. 117.600,-DM
Jtgesetzt.
§ 2
p werden festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite auf. -,- DM
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf. .
. . -,- DM
§ 3
|6Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- pjahr wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.
b| für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
Gewerbesteuer:
a ach Gewerbeertrag und Gewerbekapital .... 280 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
den ersten Hund. 36,- DM
f den zweiten Hund. 64,- DM
jeden weiteren Hund. 72,- DM
“ng der Haushaltssatzung J®. yorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben p Abs. 2 GemO).
5430 Montabaur, 31.03.1987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Siegel) i. A. Wirth
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.04.1987 bis 24.04.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus m Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Daubach, den 06.04.1987 Ortsgemeindeverwaltung Daubach ( Siegel) Poggemann, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 - GVB1. S. 419, BS 2020 - 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.03.1983 (GVB1. S. 31).
Holler
Haushaltssatzung d. Ortsgemeinde Holler
für das Jahr 1987 vom 03.04.1987
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.03.1987 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 769.000,- DM
in der Ausgabe auf. 769.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 664.000,- DM
in der Ausgabe auf. 664.000,- DM
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. -,-DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grund
steuer A). 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital .... 280 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund..*. 36,- DM
für den zweiten Hund. 54,-- DM
für jeden weiteren Hund. 72,- DM
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben (§ 24 Abs. 2 GemO).
5430 Montabaur, 27.03.1987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Siegel) i. A. Meckel
IIL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.04.1987 bis 24.04.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Holler, den 03.04.1987 Ortsgemeindeverwaltung Holler (Siegel) Molsberger, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und ,
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

