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Seite 17

Nr. 15/87

Oberelbert

ilV Oberelbert Abt. Alte Herren

AfflSamstg, 10.04.1987, spielen wir um 16.30 Uhr in Holzappel, ^ffpunkt: 15.30 Uhr Dorfschänke.

ßflnesgesellschaft87 Oberelbert

Wer hat Lust mit uns die Kirmes zu feiern? Wir treffen uns am Montag, dem 13.04.1987, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Pil- ' sr. Wir hoffen, daß viele erscheinen.

nderung am 12.04.1987

jteinhöhenweg von Kamp Bomhofen n. St. Goarshausen ca. 12 Iüd. Abfahrt: 9.30 Uhr Dorfplatz. Wanderführer: Egon Spitz­le sind wie immer herzlich willkommen.

Welschneudorf

Ijalugang 1936/37

fr wollen uns treffen am: 11. April 1987 bei Hanneliese, 20.00 Uhr zwecks Besprechung und Festlegung einer Unternehmung Lde August / Anfang Sept. 1987.

Illesind eingeladen, auch die Ehepartner sind herzlich Willkom­ms und bitte macht Euch Gedanken um Vorschläge!

Daubach

Haushaltssatzung d. Ortsgemeinde Daubach

fUr das Jahr 1987 vom 06.04.1987

i Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- oungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol- ade Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung ich die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde |om 31.03.1987 hiermit bekanntgemacht wird:

, § 1 k Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im

paltungshaushalt

liier Einnahme auf. 309.500,-DM

p der Ausgabe auf. 309.600,-- DM

ntgenshaushalt

lder Einnahme auf. 117.600,-DM

}der Ausgabe auf. 117.600,-DM

Jtgesetzt.

§ 2

p werden festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kredite auf. -,- DM

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf. .

. . -,- DM

§ 3

|6Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- pjahr wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:

a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grund­steuer A). 220 v. H.

b| für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

Gewerbesteuer:

a ach Gewerbeertrag und Gewerbekapital .... 280 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

den ersten Hund. 36,- DM

f den zweiten Hund. 64,- DM

jeden weiteren Hund. 72,- DM

ng der Haushaltssatzung J®. yorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben p Abs. 2 GemO).

5430 Montabaur, 31.03.1987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Siegel) i. A. Wirth

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.04.1987 bis 24.04.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus m Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Daubach, den 06.04.1987 Ortsgemeindeverwaltung Daubach ( Siegel) Poggemann, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 - GVB1. S. 419, BS 2020 - 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.03.1983 (GVB1. S. 31).

Holler

Haushaltssatzung d. Ortsgemeinde Holler

für das Jahr 1987 vom 03.04.1987

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.03.1987 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 769.000,- DM

in der Ausgabe auf. 769.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 664.000,- DM

in der Ausgabe auf. 664.000,- DM

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. -,-DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grund­

steuer A). 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital .... 280 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund..*. 36,- DM

für den zweiten Hund. 54,-- DM

für jeden weiteren Hund. 72,- DM

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben (§ 24 Abs. 2 GemO).

5430 Montabaur, 27.03.1987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Siegel) i. A. Meckel

IIL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.04.1987 bis 24.04.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Holler, den 03.04.1987 Ortsgemeindeverwaltung Holler (Siegel) Molsberger, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und ,

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)