Montabaur
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4. Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren
»Feldchen« 100.000,- DM
5. Dorfemeuerungsmaßnahmen 10.000,- DM
6. Erwerb von Straßenparzellen 6.000,- DM
7. Ausbau Mittelweg einschl. Straßenbeleuchtung
und Straßenoberflächenentwässerung 119.000,- DM
8. Ausbau der Bürgersteige »Unter dem Dorf« einschl.
Straßenbeleuchtung 26.000,- DM
9. Erschließung Gewerbegebiet »Feldchen« 95.000,- DM
10. Anschaffungeines Schleppers für den BauhoflOO.OOO,- DM
11 .Grunderwerb (vorsorglich) 120.000,- DM
12. Zuweisungen an die Landsiedlung
(Weiterleitung von Erschließungsbeiträgen) 350.000,- DM
13. sonstige kleinere Maßnahmen 11.000,- DM
Die Finanzierungdieser M aßnahmen ist auch in diesem J ahr ohne Darlehensaufnahme möglich. Die Kosten der anstehenden Maßnahmen werden im wesentlichen durch Erschließungsbeiträge von 57 2.000,- DM, Erlöse aus Grundstücksveräußerungen von rd. 344.000,- DM und durch die Zuführung des Verwaltungshaushaltes über 67.585,- DM abgedeckt.
Der Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich nach dem Stand vom 1.1.1987 auf 89.520,56 DM. Allerdings ist in diesem Betrag ein Abschreibungsdarlehen einer Brauerei für die Mehrzweckhalle mit 20.416,66 DM enthalten. Bei einer Einwohnerzahl von 1.575 (Stand 30.6.1986) ergibt dies eine pro-Kopf-Verschuldung von 56,84 DM. Zum Jahresende wird sich der Schuldenstand auf 87.015,- DM reduzieren. Die pro-Kopf-Verschuldung liegt dann - gleichbleibende Einwohnerzahl vorausgesetzt - bei 55,25 DM. Der Landesdurchschnitt der pro-Kopf-Verschuldung liegt bei Gemeinden dieser Größenklasse nach dem Stand von Ende 1985 bei 502,- DM.
Der Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionstätigkeit liegt nach dem Investitionsprogramm im kommenden J ahr auf dem Ausbau des Bebauungsplangebietes »Dorfmitte«. Nach der mittelfristigen Finanzplanung können die Maßnahmen voraussichtlich ohne Fremdmittel durchgeführt werden.
Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf«
Der rechtskräftige Bebauungsplan »Unter dem Dorf« wies in einem Tteilbereich aufgrund der dort früher gegebenen Grenzen zwischen zwei Grundstücken eine nicht überbaubare Fläche von jeweils 3 m Breite aus. Nachdem in der Zwischenzeit ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt ist, das die neuen Grenzen in diesem Bereich unanfechtbar festlegt, war es im Interesse der Gleichbehandlung gegenüber den anderen Grundstückseigentümern notwendig, bei den beiden angesprochenen Grundstücken die überbaubare Fläche bis an die neue Grundstücksgrenze auszudehnen. Der Ortsgemeinderat sprach sich deshalb für eine Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« in dieser Form aus und faßte einen entsprechenden Beschluß.
Parkplatz-Hinweisschilder an der Augst-Halle An den Ortsgemeinderat war der Hinweis ergangen, für Ortsunkundige seiendie neuen Parkplätze nur schwer zu finden. Der Rat beschloß, daß sowohl an de Einmündung der Westerwaldstraße in die K113 (Eitelbomer Straße) als auch an der Westerwaldstraße immittelbar an der Zufahrt zur Augst-Halle und den Parkplätzen je ein Schild aufgestellt wird, das auf die Augst- Halle und die dortigen Parkplätze hinweist.
Umkleidegebäude am Sportplatz
Bereits in einer früheren Sitzung hatte sich der Ortsgemeinderat mit der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen am Umkleidegebäude am Sportplatz befaßt und beschlossen, vor einer endgültigen Entscheidung zunächst Kostenangebote über die Anlage einer Drainage, eines Spritzschutzes und einer Pflasterung zwischen Weg und Gebäude einzuholen. Nach Vorliegen der Angebote beschloß der Ortsgemeinderat nunmehr die Ausführung der Maßnahme. Er vergab außerdem die Arbeiten an die Firma mit dem kostengünstigsten Angebot.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
U mlegungsausschuß
Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur öffentliche Bekanntmachung
Durch Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 76 Bundesbaugesetz (BBauG) vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) wurden die Eigentums- und Besitzverhältnisse innerhalb des Umlegungsgebietes »Feldchen« in der Gemarkung Neuhäusel für folgende Ordnungsnummem und Flurstücke vorzeitig geregelt:
„Nr. 14/87
Ordn.Nr. 1.1, Einlageflurstücke Nr. 21/1 und 21/2 der Flur 9
Zuteilungsflurstück Nr. 21/4 der Flur 9,
Ordn.Nr. 1.6, Einlageflurstück Nr. 23/6 der Flur 9, Zuteilungsflurstück Nr. 23/8 der Flur 9 Ordn.Nr. 6, Einlageflurstücke Nr. 17 und 20 der Flur 9, Zuteilungsflurstück Nr. 19/2 der Flur 9,
Ordn.Nr. 11, Einlageflurstücke Nr. 21/3 und 23/6 der Flur 9 Zuteilungsflurstück Nr. 19/1 der Flur 9 ’
Ordn.Nr. 20 Einlageflurstück Nr. 18 und 19 der Flur 9 Zuteilungsflurstücke Nr. 19/3 und 19/4 der Flur 9.
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Westerwaldverein Eitelborn
Am Sonntag, dem 5.4.87 um 13 Uhr Treffpunkt an der Augst-J schule zur Halbtagswanderung:
Bendorf-Sayn Parkplatz an der Kirche - Maisner Hof - Bendorfl - Ausgangspunkt.
Dauer: ca. 2 1/2 Stunden.
Führung: Frau Keul.
Hin- und Rückfahrt mit Pkw.
Wir laden alle Mitglieder und Wando-freunde ganz herzlichzua| Mitwandem ein.
SG Eitelborn/Neuhäusel Am Sonntag, 5.4., 15.00 Uhr ist die vom Abstieg bedrohte Elfi der TUS Weitefeld/Langenbach in Eitelborn zu Gast. Wil ldiel Mannschaft der SG Eitelbom/Neuhäusel den Anschluß an di«| Spitzengruppe halten, muß sie unbedingt einen Sieg landen. Die 2. Mannschaft, die in den letzten Spielen aufsteigendeFom| bewies, spielt um 13.00 Uhr in Moselweiß.
Auch die Jugendmannschaften haben am Wochenende ein v les Programm zu absolvieren.
Die A- und B-Jugend-Mannschaften müssen auswärts in M hofen bzw. in Niederwerth antreten.
Die C-Juggend spielt am Samstag, 4.4., 15.00 Uhr in Neuhäusl gegen Urbar. Die D-Jugend spielt am Dienstag, 7.4., 18.00 Ubr| in Eitelbom gegen Eintracht Höhr und die E-Jugend n Lahnstein antreten.
Die AH-Mannschaften der Vereine Eitelbom und Neuhäuselh ben beide Heimspiele jeweils am Samstag, 4.4., 16.00 Uhr gegt Mallendar und Weinähr.
Verkehrsverein Eitelbom e.V.
Ab kommenden Samstag, den 4. April ist der Minigolfplatz» der geöffnet.
Sitzung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems Die nächte Sitzung des Abwasserzweckverbandes B ad Ems&j det am 8. April 1987,17.00 Uhr in dem Sitzungsraum der Klä) anlage Bad Ems statt.
Tagesordnung: öffentlicher Teil:
1 .Klärschlamment sorgung, Vergabe der Schlammbehandltu sanlage
2. Rechengutentsorgung; Vergabe der Rechengutpresse
3. Bericht über den Stand der Fäkalannahmestation
4. Festlegung des Entsorgungsgebietes
5. Kostenbeteiligung Anschluß Eitelbom »Buchenstück«
6. Sachstandsberichte;
a) Entsorgung der Ortsgemeinde Miellen
b) Entsorgung der Ortsgemeinde Fachbach-Oberau
c) Restmaßnahmen in der Ortsgemeinde Nievern
7. Verschiedenes.
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Für diese Vorwegnahme der Entscheidung ist die Unanfechtbarkeit am 26. März 1987 eingetreten. j
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit be-! kanntgegeben.
Mit dieser Bekanntmachungnach § 71 BBauG wird der bisherige Rechtszustand durch den in der Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekannt- j machung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den j Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Neuhäuel, den 27. März 1987 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) Simon, verm.Direktor
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Hobbymannschaft »Zur Krone« Eitelbom Wir erinnern nochmals an die außerordentliche Mitglieds Sammlung am kommenden Freitag, dem 3. April 1987.2 Uhr, im Vereinslokal »Zur Krone«. Um vollzähliges Ersehe»“ aller Mitglieder wird gebeten.

