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Nr. 14/87

Montabaur.

Seite 13

Wirtreffen uns am Freitag, dem 10. April 1987 um 15.30 Uhr im Pfarrheim und wollen gemeinsam den Kreuzweg vorbereiten, wtte bringt dafür Stifte mit. Anschließend gehen wir in die Kir- jba Wir wollen um 17.00 Uhr gemeinsam den Kreuzweg beten.

Eitelborn

öffentliche Bekanntmachung

Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge fUr öffentliche Verkehreanlagen der Ortsgemeinde Eitelbora vom 31.3.1987 Der Ortsgemeinderat Eitelborn hat aufgrund des § 24 der Ge- meindeordnungfür Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§42 Abs. 11 ,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 des I K omm unalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlos- o die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen lüieGemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG [Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen (Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

b ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5

IKAVO).

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der GrundstUcksfläche |Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- jtticksflächenach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten 1 ( 1 ) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.5.1986 in Kraft.

K2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus- [Imbeiträgen vom 20. Sept. 1983 u. 07. Dez. 1984 außer Kraft.

; eine Beitragspflicht aufgrund früherer Satzungen ent­standen ist, gelten diese weiter.

Eitelbom, 31.3.1987 |S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister nweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz ' vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf fol- ndes hin gewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

Idie Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.

I GemO) und

|) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ttsgemeinderates (§ 34 GemO)

itunbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- ' öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- len können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, lonrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur,geltend gemacht [Orden ist.

rtsgemeinde Eitelborn P Hümmerich, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des rtsgemeinderates Neuhäusel vom 19.03.1987

flushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde fttr 1987 «bschiedet

^voraufgegangener Beratung im Haupt- und Finanzaus- puß wurde dem Rat die Haushaltssatzung für das Haushalts- jr 1987 nebst Haushaltsplan und Investitionsprogramm vor- ugt. Am Ende der Beratung und Erörterung des umfangrei- JJnanwerkes stimmte der Ortsgemeinderat dem Erlaß der Psnaltssatzung sowie dem Haushaltsplan und dem Investi- 'Uprogramm einstimmig zu. Die Haushaltssatzung enthält

°*0lgAnHan PaaImaI.......

»altungshaushalt

1.087.400,- DM 1.087.400,- DM

984.600,- DM

Ausgaben 984.500,- DM

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht ange- setzt.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und belaufen sich auf

1. Grundseuer:

a) für die land-u,forstwirtschaftl.Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H

2 . Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48 ,- DM

für den zweiten Hund 72 ~ DM

für jeden weiteren Hund dm.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegen­über dem Vorjahr von 1.021.460,- DM um 66.940,- DM auf 1.087.400,- DM (+ 6,4%). Der Anstieg bei den Einnahmen be­ruht in der Hauptsache auf den Schlüsselzuweisungen und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Bisher lag die Steu­erkraft der Gemeinde über dem maßgebenden Wert von 74% der landesdurchschnittlichen Steuerkraft, so daß in den letzten Jahren keine Schlüsselzuweisungen gezahlt wurden. Inzwi­schen ist jedoch die Steuerkraft der Gemeinde unter die soge­nannte Sockelgarantie von 74% des Landesdurchschnitts abge­sunken. Zum Ausgleich erhält daher die Gemeinde erstmals im Haushaltsjahr 1987 wieder Schlüsselzuweisungen A (41.800,- DM). Daneben wird ein Gemeindeanteilander Einkommensteu­er erwartet, der mit 682.000,-- DM um 28.000,- DM über dem An­satz 1986 liegt.

Die Einnahmen setzen sich im wesentlichen wie folgt zusam­men:

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 682.000,- DM

Gewerbesteuer 100.000,- DM

Grundsteuern 134.100,- DM

Konzessionsabgaben 76.300,- DM

Schlüsselzuweisungen 41.800,- DM

sonstige Einnahmen 53.600,- DM

Die wichtigsten Ausgaben stellen sich wie folgt dar:

Umlagen einschl. Gewerbesteuerumlage 607.850,- DM

Personalausgaben 134.810,- DM

sächLVerwaltungs- und Betriebsausgaben 205.865,- DM

Zinsen 5.400,- DM

Zuführung zum Vermögenshaushalt 67.585,- DM

sonstige Ausgaben 65.890,- DM

Damit treten bei fast allen Ausgabepositionen gegenüber dem Vorjahr erhebliche Änderungen ein. Im Vergleich zu 1986 steigt die Umlagebelastung der Gemeinde um 44.350,- DM auf 607.850,- DM an. Dies liegt zum einen darin begründet, daß durch die Gewährung von Schlüsselzuweisungen sich die Umla­gegrundlagen erhöhen, zum anderen ist der Kreisumlagesätz von bisher 26 auf nunmehr 27 v.H. erhöht worden, während die PBrsonalausgaben durch die zu erwartenden allgemeinen Lohn­erhöhungen nur geringfügig ansteigen, entsteht bei den Sach­ausgaben gegenüber dem Vorjahr ein beträchtlich höherer Be- daf, weil für das Umlegungsvefahren »Feldchen« einmalige Ver­fahrenskosten in Höhe von 80.000,- DM bereitzustellen sind. Bringt man diesen Betrag von den Sachausgaben in Abzug, zeigt sich, daß sich die Ausgabeansätze in der Höhe des Vorjah­res bewegen. Durch die Kredit-Sondertilgung im Vorjahr geht der Zinsaufwand in 1987 auf 6.400,- DM zurück. Bei den sonsti­gen Ausgaben ist die Umlage an den Kindergartenverband zu erwähnen, der mit 66.000,-- DM um 12.000,- DM über dem An­satz des Jahres 1986 liegt.

Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt liegt mit einem Volumen von 984.500,- DM um 103.344,-DM (=./. 9,5%)unterden Ansätzen des Vorjah­res. Ein Vergleich läßt sich aber nur bedingt ziehen, da der Ver­mögenshaushalt durch die Investitionstätigkeit der Gemeinde beeinflußt wird und daher naturgemäß größeren Schwankun­gen unterliegt.

Im Jahr 1987 sind folgende größere Maßnahmen vorgesehen:

1. Restkosten Mehrzweckhalle 14.500,- DM

2. Gemeindlicher Kostenanteil für Baumaßnahmen

im Kindergarten 30.000,- DM

3. Baumaßnahmen am Umkleidegebäude

am Sportplatz 6.000,- DM

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