Einzelbild herunterladen

Seite 9

FWG-Fraktion sollte hier nicht zukünfti- Ratsefltscheidungen vorgegriffen werden. Um die unter- redlichen Auffassungen zu der geplanten Umstufung sowie Antrag der CDU-Fraktion bekunden zu können, wurde dar- L getrennte Abstimmung beantragt.

"stimmig erging daraufhin folgende Entscheidung:

Tner Rat stimmt der Umstufung folgender Landes- und lisstraßen bzw. Teilabschnitten in Gemeindestraßen und der Lnahme der Straßenbaulastträgerschaft in die Stadt zu: Landes- zu Gemeindestraßen 1 'Ifeilstück der L 327

' gcke AlleeVBahnhof-ZEschelbacher Straße bis Ende Ko- je^er Straße Höhe Westerwaldkaseme 1.100 m

2 lfeilstück der L 326 (Peterstgorstr.) i Ecke KoblenzerVPeterstorstraße bis Einmündungs- eich in die B 49, Richtung Koblenz 450 m

~3 Ifeilstück der L 313 (Straße ins Gelbachtal) Kreuzungsbereich L 313/Alleestraße bis jetziger Einmün- ogsbereich »Pappelallee« 950 m

jthdie Übernahme der Landesstraßen entstehen der Stadt, Ls sich hier um keine neu ausgebauten Straßen handelt, lau- ade Unterhaltungsleistungen. Es wird deshalb erwartet, daß hu seiten des Landes der Stadt Montabaur für unterlassene Lerhaltungsleistungen ein angemessener Ausgleich gelei­tetwird. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Ver­edlungen zu führen.

|Kreis-zu Gemeindestraßen:

[lK 126 zwischen den Stadtteilen Eigendorf und Eschelbach q Eimüdnungsbereich in L 312 im Stadtteil Eigendorf bis nündungsbereich in L 313 im Stadtteil Eschelbachl.500 m |2K 151 (Straße am Grubenfeld) d Einmündungsbereich in L 312 bis Einmündungs- reich in K 150 , 550 m

I3K160

Ecke Wall-AVilhelm-Mangels-/Freiherr-vom-Stein-Straße IsL 312 (Horressen Eigendorf) 1.600 m

leabzsutufenden Kreisstraßen befinden sich in einem unter- feiedlichen Bauzustand. Teilweise sind erhebiche Unterhal- {agsmaßnahmen erforderlich. Für die einzelnen Strecken wer- n an Unterhaltungsaufwand vom Kreis erwartet:

|K 126 Eigendorf-Eschelbach:

bringen einer neuen Feindecke) 147.600,- DM

Ü50 von der von-Bodelschwingh-Str. bis Wallstraße ibringung einer neuen Feindecke) 143.000,- DM

Ü51 von der K150 bis L 312:

bringen einer neuen Feindecke) 63.000,- DM

(samterstattung. 353 600,- DM

ich die Bereitschaft der Stadt Montabaur, nach Abstufung 160 die Baulast für den Ausbau der Straße zu überaeh- i, werden dem Westerwaldkreis eigene Aufwendungen von 1350.000,- DM erspart. Auf diesen Umstand muß besonders (gewiesen werden.

Per Rat stimmt der Auf stufung der »Pappelallee« in eineLan- Ktraße und der Übernahme in die Straßenbaulastträger- laft des Landes zu.

istufung der »Pappelallee« zu einer Landesstraße jEinmündungsbereich hi die L 326 (Montabaui>Holler) bis mündungsbereich in L 313 (Montabaur-Gelbachtal) 650 m

(22 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung F®anschließend der im Wortlaut etwas modifizierte Antrag ICDU-Fraktion befürwortet, mit dem bekräftigt wurde, daß n der Abstufung betroffenen Anlieger einmalig, und zwar D n ^sten Ausbau der Straßen in angemessener Weise von en entlastet werden.

frehme des Stadtrates zum Bebauungsplan »Asbach- Fksfeldchen« in der Stadt Wirges sowie zum Bauvorbe- lli < * en ^ m unt * Erweiterungsbau HUter

i starkes Zuschauerinteresse war festzustellen zu der die Stellungnahme des Rates »Asbach-Gebücksfeldchen« der Stadt ä zum Bauvorhaben Hüter beinhaltete Im Verlaufe der PJJW 1 Diskussion entfalteten die Zuschauer ein Tbanspa- |y- ° em Befürchtung, die Stadt Montabaur gefährde VaH ,,VOn ^ besichtigten Schritte Arbeitsplätze bei der eclfluS zum Ausdruck gebracht wurden.

düng oder gar Vernichtung von Arbeitsplätzen auf Kvc* der Stadt Montabaur geplanten Eingaben sei udrehten und auch nicht gewollt erklärte

___ Nr. 14/87 .

Bürgermeistr Dr. Possel-Dölken. In einer umfassenden Stel­lungnahme erläuterte er den Sachverhalt sowie die von der Ver­waltung in Erwägung gezogenen .Schritte., Seinen Ausführun­gen war zu ; entn@hmen, daß der in cjter Aufstellung befindliche Bebauungsplan > Asbach-Gebücksfeldchen« der Stadt Wirges dem regionalen Raumordnungsplan zuwiderlaufe. Die Beden- ken der Stadt Montabaur begründeten sich insbesondere dar- 3U nrv i? ar Ausweisung eines Sondergebietes für einen

großflächigen Verbrauchermarkt vorsehe, der es erlaube, in drei­geschossiger Bauweise ein Geschäftshaus mit max. zulässiger Grundfläche von 20.000 qm zu errichten.

Durch diese Planung werde die Stadt Montabaur in ihrer Funk­tion als Mittelzentrum nachteilig in der Planungshoheit be­rührt. Aus diesem Grunde wurde empfohlen, im Rahmen des derzeit laufenden Offenlegungsverfabrens seitens der Stadt zum Bebauungspan Bedenken anzumelden.

Des weiteren legte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken dar, daß sei­tens der Kreisverwaltung ein Bauvorbescheid erlassen wurde, mit dem Inhalt, daß Abbruch-, Emeuerungs- und Erweite­rungsmaßnahmen am vorhandenen Verbrauchermarkt Hüter zugelassen werden. Klargestellt wurde in diesem Zusammen­hang, daß die Stadlj Montabaur nicht beabsichtige, Modemsierungs- und Erweiterungsbaumaßnahmenm zu ver­hindern, die eine maßvolle Ausweitung der Verkaufsflächen vor­sehen.

Da der Bauvorbescheid selbst jedoch weitergehende Baumaß­nahmen gestatte bzw. aufgrund einig er nicht hinreichend kon­kretisierter Angaben zumindest eine solche Auslegung zulasse, sollte hiergegen Widerspruch erhoben werden.

In einer anschließenden Stellungnahme wurde für die CDU- Fraktion durch deren Fraktionsvorsitzenden Kram dargelegt, daß man das Selbstbestimmungsrecht der Stadt Wirges und auch den Bestandsschutz des Verbrauchermarktes Hüter ak­zeptiere. Aussagen aus der Bevölkerung, wonach der Stadt Montabaur Mißgunst und Futtemeid gegenüber der Stadt Wir­ges unterstellt wurde, entbehrten jeglicher Grundlage. Der be­kanntgegebene Sachverhalt begründe im Rat der Stadt Monta­baur die Sorge, daß die Arbeit von mehr als 10 J ahren in Form von Maßnahmen zur Altstadtsanierung zur Förderung der Wirtschaftskraft und Belebung der Innenstadt nun in Gefahr gerate. Es dürfe auch nicht verkannt werden, so Ratsmitglied Kram, daß die der Stadt Montabaur zugewiesene Funktion als Mittelzentrum nicht nur Privilegien beinhalte, sondern ihr auch besondere Pflichten auferlege, so z.B. im Bereich des Schulbau­es. Hier habe die Stadt Montabaur Grundflächen im Wert von 5 Mio kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Vielfalt der vorhan­denen Einrichtungen habe darüber hinaus für die Stadt zu nicht unbeachtliche Verkehrsprobleme geführt. Als unzutreffend wurde auch die Behauptung zurückgewiesen, die Stadt Monta­baur wolle das Bauvorhaben Hüter verhindern, da es ihr selbst nicht gelungen sei, einen Verbrauchermarkt in ähnlicher Größenordnung anzuwerben. Hierzu wurde darauf verwiesen, daß vor Jahren die Planung eines Interessenten, der die Errich­tung eines Verbrauchermarktes am Stadtrand beabsichtigte, abschlägig beschieden wurde, insbesondere mit der Begrün­dung, daß eine solche Ansiedlung die Attraktivität der inner­städtischen Verkaufszone negativ beeinflusse. Man habe inzwi­schen hohe Kosten investiert, um nun - nachdem die Umsied­lungsverfahren weitgehendst zum Abschluß gelangt sind - im innerstädtischen Bereich entsprechende Freifläche Vorhalten zu können.

In Übereinstimmung mit der E mpfehlung der Verwaltung wur­de daher ein Widerspuch gegen den von der Kreisver waltung er­lassenen Bauvorbescheid sowie die Geltendmachung von Be­denken im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens befürwortet. Für die SPD-Fraktion erklärte deren Fraktionsvorsitzender Widner, auch er sehe die Funktion der Stadt Montabaur als Mit­telzentrum prinzipiell gefährdet. Nicht befürwortet wurde je­doch die Einlegung eines Widerspruches gegen den Bauvorbe­scheid, daman die Auffassung vertrete, die Stadt Montabaur sei rechtlich hierzu nicht in der Lage. Als erforderlich wurde es viel­mehr angesehen, gegenüber dem Stadtrat Wirges die bestehen­den Bedenken zu verdeutlichen und auch beim Kreis nochmals die Befürchtungen darzulegen, sowie um eine Anhörung vor Er­teilung der Baugenehmigung zu bitten.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte namens der FWG- Frakrtion, man sehe sich gegenwärtig nicht in der Lage, zu die­sem Thema endgültig Stellung zu beziehen.

Die schriftlichen und in der Sitzung mündlich vorgetragenen In­formationen erlaubten es der FWG-Fraktion nicht, eine ab­schließende Stellungnahme abzugeben.