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Sltücks-Nr. 26/1,26/2,27/1,27/2,29/1,31,32,33/1,33/2,39/1, Infi 42/1,43/1,118/2, 118/3,120/3, 147/1, 148/1,148/2,148/3, 149 / 3 , 2628/2, 2629, 2630/1, 2631/3, 2632/2, 2634/4, 2636
Eiürttücks-Nr. 921/4, 924/1, 924/3, 926/1, 926/2, 928/4, 928/5, 25 930/1, 931/1, 932/1, 932/2, 933/1, 933/2, 964/1, 954/3, 954 / 4 !956/4,967/5,959/3,961,962/1,963/1,964/1,964/2,2727/3,
I Montabaur, den 26. März 1987 I Katasteramt Montabaur ln Vertretung;
I (Siegel) Hachenberg, Obervermessungsrat
öffentliche Bekanntmachung
[vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« der I Stadt Montabaur
[(ür die Grundstücke Flur 8 , Flurstücke: 2083/8, 2093/6 und 12101/8 gemäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG). [Bekanntmachung gern. § 12 (BBauG).
|Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 130.10.86/29.1.87 die vereinfachte Änderung des Bebauungspla- ; »Lindchen« gemäß § 13 BBauG beschlossen.
lüie Änderung hat zum Inhalt:
__j im Bereich der Flurstücke 2083/8, 2093/6 und 2101/8, IfIut 8 die überbaubare Fläche in nördlicher Richtung erweitert Isird. Die Abstandsfläche zur Eigendorfe Straße - K160 - wird ■von 16,00 m auf 9,00 m verringert.
(Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach- |ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BB auG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- mterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, konrad-Adenauer-Platz 8 , Zimmer 201, 5430 Montabaur wählend der Dienststunden eingesehen werden können.
|44cBBaug
; und Erlöschen der Entschädigungsansprüche |l) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver- n, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Ver- jnögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des aspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent- hädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beitragt.
fclEin Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb |on drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten ind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführtwird.
[165 a BBauG
jflEine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften die- s Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen jdervon Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn (nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- [ningdesFlächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Bernde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Netzung begründen soll, ist darzulegen.
iAbsatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über [e Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut- ugsplanes oder der Satzung.
Invria auf § 24 Abs.6 Gemeindeordnung ftlr Rheinland-Pfalz
|ne Verletzung der Bestimmungen über 1 Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 ) und [^Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- pderate(§ 34) GemO)
JtunbeachtÜch, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der pntlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung yiasachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön-
gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht wor-
2 ist,
(äOMontabaur, 30. März 1987 rossel-Dölken, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung altsrechnung 1985 der Stadt Montabaur und des Hos- l, ' Montabaur sowie des Entlastungsbeschlusses des fwitrates vom 29.1.1987 für das Haushaltsjahr 1985
I. Haushaltsrechnung r
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Soll-Einnahmen 12.441.303,23 8.671.114,05 21.112.417 28 + neue Emnahme-
r ?® t ? o,-- 167.300,- 167.300,--
./. Abgang alter
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 12.383.044,43 8.795.422,47
21.178.466,90
Soll-Ausgaben 12.383.689,54 7.636.068,83 + neue Haush.
20.019.758,37
ausgabereste o,~ 1.204.069,90
./. Abgang alter
1.204.069,90
Kassenausgaber. 645,11 0 ,~
645,11
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 12.383.044,43 8.796.422,47
21.178.466,90
Überschuß/Fehlbetrag ...
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Festges teilt:
Montabaur, 22 . Mai 1986
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i.V. Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
2. Hospitalfonds
Verwaltungs- Vermögens-
Gesamt
haushalt/DM haushalt/DM
DM
Feststellung des
Ergebnisses:
SoU-Einnahmen 2.213.739,90 202.584,12
2.416.324,02
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 2.213.739,90 202.584,12
2.416.324,02
Soll-Ausgaben 2.213.739,90 202.584,12
2.416.324,02
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 2.213.739,90 202.584,12
2.416.324,02
Festgestellt:
Montabaur, 21. Mai 1986 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i.V. Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds werden die Jahresrechnungen für das Jahr 1985 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Vom Bericht der Wirtschaftsprüfer Dr. Schwarzenber- ger/Jaacks über die Sanierungstätigkeit vom 1.1. bis 31.12.1985 wird zustimmend Kenntni genommen.
Gleichzeitig wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur, den Beigeodneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds für das Jahr 1985 gern. /114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Entlastung erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnungen mit Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme vom 6.4.1987 bis 14.4.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 109, öffentlich aus.
Montabaur, 25.3.1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur In Vertretung (S.) Reusch, I. Beigeordneter Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 26 . 03.1987
Haushaltsplan/Haushaltssatzung des Hospitalfonds für 1987 einstimmig beschlossen
Zu Beginn der Stadtratssitzung am 26.03.1987 stand die Entscheidung über den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung des Hospitalfonds für das Jahr 1987 an. In einem Bericht über die Haushaltssituation des Hospitalfonds, der die Mittelbewirtschaftung für das Altenheim sowie

