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1-4.87 J
Hontabaur.
Seite 17
Nr. 13/87
üiiDertgem.
Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung
I gj, Haushaltsrechnung 1985 und des Entlastungsbeschlusses 4 $ Ortsgemeinderates vom 12.2.1987 der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1985 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens
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Gesamt
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38.00 bij 30 Uhr.
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Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 1.366.507,35 927.151,79 i Abgang alter
Kasseneinnahmen 2.490,- 2.077,26
2.283.659,14
4.567,26
; Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 1.364.017,35 926.074,53
2.279.091,88
|Soll-Ausgaben 1.354.017,35 926.074,53
2.279.091,88
[Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 1.354.017,35 925.074,53
2.279.091,88
Überschuß/Fehlbetrag -,- -,-
-,-
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gemein' I mg der I r sowie I nmlung I
29.3.8/
Hub FC Beginn [
I Fest gestellt:
[Montabaur, 9. Mai 1986 iVerbandgemeindeverwaltung Montabaur |Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß [Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- Ideverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 aufge- lstellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be- Ischlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, Idem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- Imeindefür das Haushaltsjahr 1985 Entlastung zu erteilen. Auf [die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr- lausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- Imigt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- Imo erteilt.
■An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger- Imeister Hübinger, Ratsmitlgied Wüst sowie die Ortsbeigeord- Ineten Merz und Mahr nicht teilgenommen.
- III.
■Die Haushaltsrechnimg mit dem Rechenschaftsbericht liegt pur Einsichtnahme vom 30.3. - 8.4.1987 während der allgemei- pen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Pederelbert, 19.3.1987 Fjsgemeindeverwaltung Niederelbert p) Hübinger, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 19 . 3.1987
Abschlußeiner öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Ver-
Pandsgemeinde zugestimmt
J .Ortsgemeinderat lag der Entwurf einer öffentlich- .“‘chen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Ge- l mties traßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseiti- ^jugsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflä- t ^“bwässerung von Gemeindestraßen und-wegen vor. Diese T «barungwurde ausführlich von einem Mitarbeiter der Ver- r sgemeindeverwaltung Montabaur erläutert und hat die
Änderung der im Jahre 1984 abgeschlossenen Vereinbarung zum Inhalt. Die angestrebte Änderung, die mehrtheitlich vom Rat befürwortet wurde, umfaßt folgende Punkte:
a) Für die Straßenentwässerung werden nicht mehr wie bisher 26% der B aukosten des Straßenkanals der Gemeinde in Rechnung gestellt, sondern 11,50 DM je qm Straßenfläche. Durch diesen geändertenBerechnungsmodus soll eine Kostenbeteiligung nach dem Maßstab der Verkehrsfläche erfolgen. Ausschlaggebend für diese neu angestellten Berechnungen und die vorgeschlagene Änderung war das Inkrafttreten des neuen Kommunalababengesetzes und der Kommunalabgabenverordnung.
b) Der Kostenanteil für die laufenden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen berägt derzeit 1,50 DM je lfdm befestigte Straßen- und Wegestrecke für die Straßen und Wege, deren Oberflächenwasser in die Kanalisation ein geleitet werden. Nach den neuen Berechnungen soll dieser Kostenanteil auf 1,70 DM je lf dm. erhöht werden. Die Kostenverpflichtung obliegt dem Straßenbaulastträger.
Die Regelung zu a) soll zum 1.1.1987 und die Regelung zub) zum 1.1.1988 in Kraft treten. Gleichlautende Änderungsvereinbarungen Hegen auch den übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur vor.
Neue Ausbaubeitragssatzung beschlossen Der zuständige Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Herrmann legte dem Ortsgemeinderat die Gründe dar, die den Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung erfordern (auch dies ist zurückzuführen auf die Verabschiedung des neuen Kommunalabgabengesetzes sowie der Kommunalabgabenordnung).
Gleich der Diskussion zu der zuvor erwähnten öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde wurden auch bezüglich des Erlasses einer neuen Ausbaubeitragssatzung im Rat kontroverse Auffassungen im Rat vertreten. Durch mehrheitlichen Beschluß wurde letztlich die Zustimmung zum Erlaß der neuen Ausbaubeitragssatzung erklärt. Diese enthält im Gegensatz zu der bislang gültigen Satzung nur noch wenige Regelungen, da ein Großteil für die Ausbaubeitragsabrechnung festzulegenden Formalien bereis unmittelbar im Kommunalabgabengesetz bzw. in der Kommunalabgabenverordnung enthalten sind. Durch die neu zu erlassende Satzung wird lediglich noch eine Aussage hinsichtlich des Abrechnungsmaßstabes bezogen auf die Geschoßflächen sowie auf eine tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche (50 m) getroffen. Zu der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit, das Abrechnungsverfahren insgesamt umzustellen in der Weise, daß pauschalierte Durchschnittssätze erhoben werden können, erklärte der Rat durch mehrheitlichen Beschluß in Übereinstimmung mit der Empfehlung der Vebandsgemeindeverwaltung Montabaur, diese Form der Abrechnung vorerst nicht zu praktizieren, sondern das bisherige System (Abrechnungnach tatsächlichen Kosten) beizubehalten. Diese Regelung kann nach den Bestimmungen des Gesetzgebers für eine Übergangszeit bis zum 31.12.1995 noch beibehalten werden. N ach Auffassung der Verwaltung soll die eingeräumte Ü bergan gszeit dazu genutzt werden, um Erfahrungen über diePraktikabilität des neu vorgeschlagenen Abrechnungsverfahrens sammeln zu können.
Reparatur der Rathausuhr
Dem Ortsgemeinderat wurde dargelegt, daß das Schaltwerk für die Rathausuhr nicht mehr reparabel ist. Es wurde daraufhin durch einstimmigen Beschluß entschieden, eine neue Steueruhr anzuschaffen. In nichtöffentlicher Sitzung wurde alsdann ein einheimisches Unternehmen beauftragt, zunächst auf Probe eine neue Steueruhr einzubauen. Sofern sich diese bewährt, soll diese für die dauerhafte Installation im Rathaus vorgesehen werden.
Noch keine endgültige Stellungnahme des Rates zur vom SV Blau-Weiß ausgesprochenen Kündigung des Pacht- und Nutzungsvertrages für das Sportlerheim
Der Sportverein Blau-Weiß 1908 Niederelbert legte gegenüber der Gemeinde schriflich dar, daß der Verein aus finanziellen Gründen gezwungen sei, den Pacht- und Nutzungsvertrag für das Sportheim aufzukündigen. Eine endgültige Stellungnahme seitens des Rates zu diesem Sachverhalt erging noch nicht.Es wurde vielmehr festgelegt, daß sich der Haupt-und Finanzausschuß der Gemeinde mit dem Vorstand des Sportvereins zusammenfindet, um zunächst eine klärende Aussprache herbeizuführen.
JL

