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1-4.87 J

Hontabaur.

Seite 17

Nr. 13/87

üiiDertgem.

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung

I gj, Haushaltsrechnung 1985 und des Entlastungsbeschlusses 4 $ Ortsgemeinderates vom 12.2.1987 der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1985 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens­

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Gesamt

DM

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38.00 bij 30 Uhr.

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7. April tgliederl

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 1.366.507,35 927.151,79 i Abgang alter

Kasseneinnahmen 2.490,- 2.077,26

2.283.659,14

4.567,26

; Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 1.364.017,35 926.074,53

2.279.091,88

|Soll-Ausgaben 1.354.017,35 926.074,53

2.279.091,88

[Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 1.354.017,35 925.074,53

2.279.091,88

Überschuß/Fehlbetrag -,- -,-

-,-

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gemein' I mg der I r sowie I nmlung I

29.3.8/

Hub FC Beginn [

I Fest gestellt:

[Montabaur, 9. Mai 1986 iVerbandgemeindeverwaltung Montabaur |Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß [Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- Ideverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 aufge- lstellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be- Ischlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, Idem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- Imeindefür das Haushaltsjahr 1985 Entlastung zu erteilen. Auf [die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr- lausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- Imigt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- Imo erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger- Imeister Hübinger, Ratsmitlgied Wüst sowie die Ortsbeigeord- Ineten Merz und Mahr nicht teilgenommen.

- III.

Die Haushaltsrechnimg mit dem Rechenschaftsbericht liegt pur Einsichtnahme vom 30.3. - 8.4.1987 während der allgemei- pen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öf­fentlich aus.

Pederelbert, 19.3.1987 Fjsgemeindeverwaltung Niederelbert p) Hübinger, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 19 . 3.1987

Abschlußeiner öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Ver-

Pandsgemeinde zugestimmt

J .Ortsgemeinderat lag der Entwurf einer öffentlich- .chen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Ge- l mties traßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseiti- ^jugsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflä- t ^bwässerung von Gemeindestraßen und-wegen vor. Diese T «barungwurde ausführlich von einem Mitarbeiter der Ver- r sgemeindeverwaltung Montabaur erläutert und hat die

Änderung der im Jahre 1984 abgeschlossenen Vereinbarung zum Inhalt. Die angestrebte Änderung, die mehrtheitlich vom Rat befürwortet wurde, umfaßt folgende Punkte:

a) Für die Straßenentwässerung werden nicht mehr wie bis­her 26% der B aukosten des Straßenkanals der Gemeinde in Rechnung gestellt, sondern 11,50 DM je qm Straßenfläche. Durch diesen geändertenBerechnungsmodus soll eine Ko­stenbeteiligung nach dem Maßstab der Verkehrsfläche er­folgen. Ausschlaggebend für diese neu angestellten Be­rechnungen und die vorgeschlagene Änderung war das In­krafttreten des neuen Kommunalababengesetzes und der Kommunalabgabenverordnung.

b) Der Kostenanteil für die laufenden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten an Wasserversorgungs- und Abwas­serbeseitigungsanlagen berägt derzeit 1,50 DM je lfdm be­festigte Straßen- und Wegestrecke für die Straßen und We­ge, deren Oberflächenwasser in die Kanalisation ein geleitet werden. Nach den neuen Berechnungen soll dieser Koste­nanteil auf 1,70 DM je lf dm. erhöht werden. Die Kostenver­pflichtung obliegt dem Straßenbaulastträger.

Die Regelung zu a) soll zum 1.1.1987 und die Regelung zub) zum 1.1.1988 in Kraft treten. Gleichlautende Änderungsvereinba­rungen Hegen auch den übrigen Ortsgemeinden in der Verbands­gemeinde Montabaur vor.

Neue Ausbaubeitragssatzung beschlossen Der zuständige Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur Herrmann legte dem Ortsgemeinderat die Gründe dar, die den Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung erfordern (auch dies ist zurückzuführen auf die Verabschiedung des neuen Kommunalabgabengesetzes sowie der Kommunalab­gabenordnung).

Gleich der Diskussion zu der zuvor erwähnten öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde wurden auch bezüglich des Erlasses einer neuen Ausbaubeitragssat­zung im Rat kontroverse Auffassungen im Rat vertreten. Durch mehrheitlichen Beschluß wurde letztlich die Zustimmung zum Erlaß der neuen Ausbaubeitragssatzung erklärt. Diese enthält im Gegensatz zu der bislang gültigen Satzung nur noch wenige Regelungen, da ein Großteil für die Ausbaubeitragsabrechnung festzulegenden Formalien bereis unmittelbar im Kommunalab­gabengesetz bzw. in der Kommunalabgabenverordnung enthal­ten sind. Durch die neu zu erlassende Satzung wird lediglich noch eine Aussage hinsichtlich des Abrechnungsmaßstabes be­zogen auf die Geschoßflächen sowie auf eine tiefenmäßige Be­grenzung der Grundstücksfläche (50 m) getroffen. Zu der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit, das Abrechnungsver­fahren insgesamt umzustellen in der Weise, daß pauschalierte Durchschnittssätze erhoben werden können, erklärte der Rat durch mehrheitlichen Beschluß in Übereinstimmung mit der Empfehlung der Vebandsgemeindeverwaltung Montabaur, die­se Form der Abrechnung vorerst nicht zu praktizieren, sondern das bisherige System (Abrechnungnach tatsächlichen Kosten) beizubehalten. Diese Regelung kann nach den Bestimmungen des Gesetzgebers für eine Übergangszeit bis zum 31.12.1995 noch beibehalten werden. N ach Auffassung der Verwaltung soll die eingeräumte Ü bergan gszeit dazu genutzt werden, um Erfah­rungen über diePraktikabilität des neu vorgeschlagenen Ab­rechnungsverfahrens sammeln zu können.

Reparatur der Rathausuhr

Dem Ortsgemeinderat wurde dargelegt, daß das Schaltwerk für die Rathausuhr nicht mehr reparabel ist. Es wurde daraufhin durch einstimmigen Beschluß entschieden, eine neue Steueruhr anzuschaffen. In nichtöffentlicher Sitzung wurde alsdann ein einheimisches Unternehmen beauftragt, zunächst auf Probe ei­ne neue Steueruhr einzubauen. Sofern sich diese bewährt, soll diese für die dauerhafte Installation im Rathaus vorgesehen werden.

Noch keine endgültige Stellungnahme des Rates zur vom SV Blau-Weiß ausgesprochenen Kündigung des Pacht- und Nut­zungsvertrages für das Sportlerheim

Der Sportverein Blau-Weiß 1908 Niederelbert legte gegenüber der Gemeinde schriflich dar, daß der Verein aus finanziellen Gründen gezwungen sei, den Pacht- und Nutzungsvertrag für das Sportheim aufzukündigen. Eine endgültige Stellungnahme seitens des Rates zu diesem Sachverhalt erging noch nicht.Es wurde vielmehr festgelegt, daß sich der Haupt-und Finanzaus­schuß der Gemeinde mit dem Vorstand des Sportvereins zusam­menfindet, um zunächst eine klärende Aussprache herbeizufüh­ren.

JL