Montabaur
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Öfknti Bekanntmachungen
Einführung des neuen fälschungssicheren Personalausweises
Wie Ihnen sicher bereits aus den Nachrichten in den Medien bekannt ist, wird zum 01.04.1987 in der gesamten Bundesrepublik der maschinell lesbare fälschungssichere Personalausweis eingeführt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die derzeit noch geltenden Altausweise bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer weiterhin gültig bleiben.
Die neuen Personalausweise werden jeweils nur nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der bisherigen Personalausweise ausgegeben. Eine allgemeine Umtauschaktion findet nicht statt.
Wie und wo bekommen Sie bei Ablauf der Gültigkeit Ihres derzeitigen Ausweises den neuen Personalausweis?
- Er kann beantragt werden entweder bei Ihrem Ortsbürgermeister oder dem Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache derje- \ nigen Person notwendig, auf die der Ausweis ausgestellt
werden soll.
- Zur Beantragung mitzubringen sind entweder eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie ein Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von 45 mm x 35 mm ohne Rand. Es muß das Gesicht zweifelsfrei erkennen lassen und die Person im Halbprofil und ohne Kopfbedeckung zeigen. Das Bild sollte möglichst schwarz-weiß sein. Der Hintergrund muß heller als die Gesichtspartie sein.
- Bei der Beantragung ist eine Verwaltungsgebühr von 10,-- DM zu entrichten. Die Gebührenpflicht entfällt für Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren.
- Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und kann nach etwa 2-3 Wochen beim Orts- bürgermeister oder beim Einwohnermeldeamt abgeholt werden.
- In begründeten Ausnahmefällen kann ausnahmsweise ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu ist es jedoch notwendig, persönlich beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorzusprechen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Einwohnermeldeamt -
Repräsentative Zählung der Schweine am 3. April 1987
Am3. April 1987 findet bundesweit eine repräsentative Zählung der Schweinebestände statt. Auskunftspflichtig sind nach dem Viehzählungsgesetz die Viehhalter sowie die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen. Anzugeben sind alle Schweine, die sich am Zählungstag in Ställen und Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh.
Die Angaben der Viehhalter unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Auskunftsverweigerungen sowie nicht vollständig oder nicht rechtzeitigerteilte Auskünfte stellen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung
Biotop-Kartierung
Im Gebiet der Verbandsgemeinde wird im J ahr 1987 die Aktualisierung der Biotop-Kartierung Rheinland-Pfalz durchgeführt. Im Rahmen des Projekts werden Kartierer im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht (Oppenheim) im Gelände tätig sein. Sie können sich mit einer Bescheinigung ausweisen. Die Kartierer sind nach § 36 Landespflegegesetz berechtigt, zu diesem Zweck Grundstücke zu betreten und Untersuchungen durchzuführen. Da dies eine Vielzahl von Grundstücken betreffen kann, werden hiermit durch öffentliche
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Bekanntmachung die Eigentümer von dem Vorhaben \ richtigt.
Auszug aus § 36 des Landesgesetzes über Naturschut Landschaftspflege (Landespflegegesetz - LPflG -) in sung vom 5. Februar 1979, veröffentlicht im Gesetz- und Ve nungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 16. Februar io- »§ 36 Landespflegerische Untersuchungen auf Grundstück
(1) Eigentümer und Besitzer haben zu dulden, daß Beauftr der Landespflegebehörde zur Vorbereitung der nach diesemr setz zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten undv messungen sowie Bodenuntersuchungen und andere UntJ chungen ausführen.
(2) Eigentümer und Besitzer sind vor dem Betreten der Gn, stücke zu benachrichtigen, es sei denn, daß die BenachricU gung nur durch öffentliche Zustellung möglich wäre. Dien nachrichtigung kann auch durch öffentliche BekanntmacU in ortsüblicher Weise erfolgen, wenn die Arbeiten nach Absl 1 wegen der Besonderheiten des Vorhabens auf eine Vielzahl J Grundstücken erstreckt werden müssen.« Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur bringen hiermit d Schlosserarbeiten für den Umbau verschiedener Hochbehälter zur Ausschi bung.
Die Ausschreibung umfaßt die Lieferung und den Einbau;] Aluminium-Türen und Aluminium-Abschlüssen mit Fenste menten an 10 verschiedenen Hochbehältern. Angebotsplankette sind gegen eine Schutzgebühr von 20,-lj bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur erhältlich.
Submission: Donnerstag, 9. April 1987,10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versa sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbands meindewerken Montabaur einzureichen.
5430 Montabaur, 23. März 1987 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky (Werkleiter)
Volkszählung ’87
VZ-Erhebungsstel Tel. 02602/126.111 oder 126.105
Zehn Minuten, die allen helfen.
Information zui Volkszählung Nr,| des
Wohnungsbogenj
Zu den wichtigsten Auf! ben der Wohnungspoi zählt der Bau von Woiu| gen, die nach Große, ä stattung und HöhederH te für breite Schichten! Bevölkerung geeignetst
Bewohnen Sie die Wclinung/Röume als
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a) Eigentümer'-: i), Miteigent, oasc Kaufsnwärt.
b) Hauptmicter(in) (einschl Altonte>;n
c) Untermieter(in)
Untermieterfinnen! brauchen in-’ Wchr.ungsDegea ker.e weiteren f-raqen zu beann/ronen
FÜR LEERSTEHENDE WOHNUNGEN
© Seit wie vielen Monaten oteht die Wohncng leer?
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Frage 1 des Wohnungsbogens soll Aufschluß darüberÄl die Bevölkerung untergebracht ist, in welchem UmM | nungseigentum erworben wurde und wieviele HaüS“" I Miete oder Untermiete wohnen. Diese Erkenntnis* Wohnungsbedarfsuntersuchungen, insbesondere aucn^ fung des Bedarfs an Wohnraum für bevorzugt zu

