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Nr. 9/87

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Icheleute Paul und Anna Ehard, Amt für Martha Fritsche KONNTAG, Stahlhofen, 9.00 Uhr Jahramt für Rudi Neuroth, 3. Jahramt für Wilhelm Ernst

Holler 10.15 Uhr Amt für Alois Metternich II, Amt für Eheleute Ge-

L und Hedwig Jung

Gackenbach, 10.15 Uhr Amt für Eheleute Richard und Elisabeth Wilhelmi und + + Söhne Ägidius und Franz MONTAG, Gackenbach, 8.00 Uhr Hl. Messe DIENSTAG, kein Gottesdienst

LtTWOCH, Aschermittwoch,Stahlhofen, 18.30 Uhr Amt für Eheleute Anton und Martha Klug

Holler, 18.30 Uhr Amt für Maria Speier, Amt für Josefine Proff und Mn Hans-Josef

Gackenbach, 20.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde Die Erteilung des Aschenkreuzes geschieht während der Gottes­dienstes

nONNERSTAG. Stahlhofen, 18.30 Uhr Jahramt für Eheleute Ka- fcpar und Maria Haberstock

FREITAG, Gackenbach, 18.30 UhrAmtfürThekla Ludwig und An­gehörige.

Wissenswertes

Im Korn steckt Gesundheit

AOK bietet Vollwertkost-Seminar an

jieue Wege der Gesundheitsaufklärung will die Allgemeine Orts­frankenkasse (AOK)für den Westerwaldkreis gehen. Ein Anfang Wzbeginnendes Seminar über Vollwertkost soll m it dazu beitra­gen, bei den Kursteilnehmern eine optimale Versorgung des Kör- ers mit sämtlichen Nährstoffen zu erreichen.

[las Seminar findet in der AOK-Hauptgeschäftsstelle Montabaur tt. Anmeldungen werden vom Referat Information und Ge- Kundheit - Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 02602/131-107, entgegen- lenommen.

loliwertkost, die Kost aus dem vollen Korn, heißt das neue Zau­erwort der Ernährung. Wenn bis vor kurzem noch abfällig über Müslis« und »Körnerfresser« gespottet wurde, ist längst die Ein- lichtvorhanden, daß eine natürliche Ernährung schmecken kann Indvor allem der Gesundheit gut tut, teilt die AOK Westerwald pit, Heute finden immer mehr Menschen Spaß daran, ihr Essen «wuBt zusammenzustellen.

tine Möglichkeit der natürlichen Ernährung ist die Vollwertkost, jiemeint ist eine Kost, bei deren Verarbeitung und Zubereitung al- e»Werte voll« erhalten bleiben. Vollwertkost ist dadurch gekenn­zeichnet, daß sie den Verzehr von Lebensmitteln in einem mög- jchst unverarbeiteten, das heißt naturbelassenen Zustand an- nrebt.

lieNahrung wird so wenig wie möglich, aber soviel wie eben not- lendig bearbeitet. Durch diese schonende, auf das Notwendig- |e reduzierte Verarbeitung bleibt in den Lebensmitteln alles er- lalten, was der Organismus zu seiner Gesunderhaltung braucht. Tüchtige Nährstoffe werden nicht unnötig zerstört.

|ie AOK Westerwald empfiehlt daher, die Ernährung bei ernäh- pgsbedingten Störungen konsequent umzustellen. Wie dies (öglich ist, soll das erste Vollwertkost-Seminar zeigen, das fünf hende lang dauert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die re­uige Ernährungsberatung der AOK in Anspruch zu neh­men. Die Beratungszeiten können beim Öffentlichekitsreferat er­lagt werden.

2 Konzerte

Keramikmuseum Westerwald Höhr-Grenzhausen

jonnerstag, 5. Februar 1987, 20.00 Uhr

|erke für Barock-Trio

jnBach, Leclair, Telemann, Vitali

[io baroque

| ( oslav Sonsky - Violine fsabeth Zehm - Gambe Fs-Jürgen Thoma - Öembalo

Jinnerstag, 5. März 1987, 20.00 Uhr

yrkevon Puccini, Debussy, Schoek, Tschaikowsky,

W Streicher Rheinland-Pfalz pung: Michael Luig.

Eintritt: 10 ,.. dm,

t - u enten, Schüler, Wehrpflichtige: 5,-- DM.

Karten sind im Keramikmuseum Westerwald, Höhr-Grenzhausen und im Kreishaus Montabaur (Musikschule) erhältlich. Vorbestellungen telefonisch: 02602/124224 Veranstalter: Musikschule des Westerwaldkreises.

Landfrauenvereinigung Westerwald

Am Samstag, dem 7. März 1987 begeht der Landfrauenverband Westerwald seinen 30. Landfrauentag in der Stadthalle in Renne­rod.

Als Rednerin konnte Frau Elisabeth Baden aus Celle gewonnen werden. Sie spricht zum Thema: »Ist der Mensch nur was er hat?«. Im 2.Teil zeigt das Modehaus Schütz aus Rennerod eine aktuelle Modenschau.

Broschüre »Mieterschutz aktuell«

Der Deutsche Mieterbund e.V. hat einen neu überarbeiteten Rat­geber zu allen Fragen des Mietrechtes herausgegeben. Dieser ist über den jeweiligen örtlichen Mieterbund zu erwerben.

Altöl gehört nicht in den Bach!

Neue gesetzliche Vorschriften für Altöibesitzer Wohin mit dem Altöl? - Das ist für Käufer von Motoren- und Getrie­beölen keine Frage mehr. Künftig kann man sie dort abliefern, wo man das Frischöl kauft. Das neue Abfallgesetz sieht vor, daß ab dem 01. Juli 1987 alle Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Waren­häuser, die Frischöl verkaufen, auch die gleiche Menge an Altöl

- kostenlos - zurücknehmen müssen. Zudem muß jeder Verkäufer solcher Öle ab diesem Termin neben einer Rücknahmestelle für Altöle auch eine Möglichkeit zum fachgerechten Ölwechsel ein­richten oder nachweisen. Auf diese neuen gesetzlichen Bestim­mungen weist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in ei­ner Pressemeldung hin.

Grundsätzlich ist immer der Besitzer des Altöls für die ordnungs­gemäße Entsorgung verantwortlich. Das neue Recht bringt vor al­lem den »Selbstwechslern« Erleichterung. Sie sollten das Ange­bot annehmen und ihr Altöl dorthin bringen, wo sie das frische Öl kaufen.

Das verbotene, aber leider oft praktizierte »In-den-Bach-kippen« dürfte damit der Vergangenheit angehören.

Wichtig ist, daß die verschiedenen Atlöle stets getrennt aufbe­wahrt werden. Sie dürfen nicht untereinander vermischt oder mit anderen Stoffen zusammengebracht werden, da es sonst unmög­lich wird, diese Abfallstoffe aufzuarbeiten oder weiter zu verwer­ten.

Bis zum 01. Juli 1987 können private Altölwechsler ihr Altöl noch bei den Mülldeponien des Kreises in Meudt u nd Rennerod und bei der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung in Moschheim abgeben. Auch verschiedene Kfz-Händler, Reparaturwerkstätten und Tankstellen innerhalb des Kreises nehmen - unabhängig vom Kauf neuen Öls - schon jetzt kostenlos Altöl entgegen und leiten es zur Wiederaufbereitung weiter. Die Namen dieser Firmen sind in dem Müllkalender 1987 aufgeführt, der allen Haushaltungen im Westerwaldkreis zugeleitet wurde. Außerdem kann Altöl bei den Annahmestellen für Problemabfälle, die in jeder Verbandsge­meinde zweimal jährlich eingerichtet werden, ebenfalls kostenlos abgegeben werden.

Umfassende Auskünfte zum Thema »Altöl« erteilt der kreiseigene Abfallbeseitigungsbetrieb in 5431 Moschheim, Bodener Straße, Telefon: 02602/69064-67.

Karneval und Jugendschutz

- Kreisjugendamt macht auf gesetzliche Vorschriften auf­merksam -

Die Hochsaison des närrischen Treibens hat begonnen. Zahlrei­che Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden machen dies deutlich. In diesem Zusammenhang weist das Jugendamt bei der Kreisverwaltung in Montabaur in einer Pressemitteilung alle Ver­anstalter, Eltern und Jugendlichen ausdrücklich auf die Vorschrif­ten des Jugendschutzes hin.

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen ohne Begleitung eines Erziehungsbe­rechtigten nicht gestattet. Als Tanzveranstaltungen gelten auch Kostümfeste und Maskenbälle. Ein Tanzlokal bzw. eine Gaststät­te dürfen 16- und 17jährige bis 24.00 Uhr besuchen.

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