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Nr. 9/87
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Icheleute Paul und Anna Ehard, Amt für Martha Fritsche KONNTAG, Stahlhofen, 9.00 Uhr Jahramt für Rudi Neuroth, 3. Jahramt für Wilhelm Ernst
Holler 10.15 Uhr Amt für Alois Metternich II, Amt für Eheleute Ge-
L und Hedwig Jung
Gackenbach, 10.15 Uhr Amt für Eheleute Richard und Elisabeth Wilhelmi und + + Söhne Ägidius und Franz MONTAG, Gackenbach, 8.00 Uhr Hl. Messe DIENSTAG, kein Gottesdienst
LtTWOCH, Aschermittwoch,Stahlhofen, 18.30 Uhr Amt für Eheleute Anton und Martha Klug
Holler, 18.30 Uhr Amt für Maria Speier, Amt für Josefine Proff und Mn Hans-Josef
Gackenbach, 20.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde Die Erteilung des Aschenkreuzes geschieht während der Gottesdienstes
nONNERSTAG. Stahlhofen, 18.30 Uhr Jahramt für Eheleute Ka- fcpar und Maria Haberstock
FREITAG, Gackenbach, 18.30 UhrAmtfürThekla Ludwig und Angehörige.
Wissenswertes
Im Korn steckt Gesundheit
AOK bietet Vollwertkost-Seminar an
jieue Wege der Gesundheitsaufklärung will die Allgemeine Ortsfrankenkasse (AOK)für den Westerwaldkreis gehen. Ein Anfang Wzbeginnendes Seminar über Vollwertkost soll m it dazu beitragen, bei den Kursteilnehmern eine optimale Versorgung des Kör- ers mit sämtlichen Nährstoffen zu erreichen.
[las Seminar findet in der AOK-Hauptgeschäftsstelle Montabaur tt. Anmeldungen werden vom Referat Information und Ge- Kundheit - Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 02602/131-107, entgegen- lenommen.
loliwertkost, die Kost aus dem vollen Korn, heißt das neue Zauerwort der Ernährung. Wenn bis vor kurzem noch abfällig über Müslis« und »Körnerfresser« gespottet wurde, ist längst die Ein- lichtvorhanden, daß eine natürliche Ernährung schmecken kann Indvor allem der Gesundheit gut tut, teilt die AOK Westerwald pit, Heute finden immer mehr Menschen Spaß daran, ihr Essen «wuBt zusammenzustellen.
tine Möglichkeit der natürlichen Ernährung ist die Vollwertkost, jiemeint ist eine Kost, bei deren Verarbeitung und Zubereitung al- e»Werte voll« erhalten bleiben. Vollwertkost ist dadurch gekennzeichnet, daß sie den Verzehr von Lebensmitteln in einem mög- jchst unverarbeiteten, das heißt naturbelassenen Zustand an- nrebt.
lieNahrung wird so wenig wie möglich, aber soviel wie eben not- lendig bearbeitet. Durch diese schonende, auf das Notwendig- |e reduzierte Verarbeitung bleibt in den Lebensmitteln alles er- lalten, was der Organismus zu seiner Gesunderhaltung braucht. Tüchtige Nährstoffe werden nicht unnötig zerstört.
|ie AOK Westerwald empfiehlt daher, die Ernährung bei ernäh- pgsbedingten Störungen konsequent umzustellen. Wie dies (öglich ist, soll das erste Vollwertkost-Seminar zeigen, das fünf hende lang dauert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die reuige Ernährungsberatung der AOK in Anspruch zu nehmen. Die Beratungszeiten können beim Öffentlichekitsreferat erlagt werden.
2 Konzerte
Keramikmuseum Westerwald Höhr-Grenzhausen
jonnerstag, 5. Februar 1987, 20.00 Uhr
|erke für Barock-Trio
jnBach, Leclair, Telemann, Vitali
[io baroque
| ( oslav Sonsky - Violine fsabeth Zehm - Gambe Fs-Jürgen Thoma - Öembalo
Jinnerstag, 5. März 1987, 20.00 Uhr
yrkevon Puccini, Debussy, Schoek, Tschaikowsky,
W Streicher Rheinland-Pfalz pung: Michael Luig.
Eintritt: 10 ,.. dm,
t - u enten, Schüler, Wehrpflichtige: 5,-- DM.
Karten sind im Keramikmuseum Westerwald, Höhr-Grenzhausen und im Kreishaus Montabaur (Musikschule) erhältlich. Vorbestellungen telefonisch: 02602/124224 Veranstalter: Musikschule des Westerwaldkreises.
Landfrauenvereinigung Westerwald
Am Samstag, dem 7. März 1987 begeht der Landfrauenverband Westerwald seinen 30. Landfrauentag in der Stadthalle in Rennerod.
Als Rednerin konnte Frau Elisabeth Baden aus Celle gewonnen werden. Sie spricht zum Thema: »Ist der Mensch nur was er hat?«. Im 2.Teil zeigt das Modehaus Schütz aus Rennerod eine aktuelle Modenschau.
Broschüre »Mieterschutz aktuell«
Der Deutsche Mieterbund e.V. hat einen neu überarbeiteten Ratgeber zu allen Fragen des Mietrechtes herausgegeben. Dieser ist über den jeweiligen örtlichen Mieterbund zu erwerben.
Altöl gehört nicht in den Bach!
Neue gesetzliche Vorschriften für Altöibesitzer Wohin mit dem Altöl? - Das ist für Käufer von Motoren- und Getriebeölen keine Frage mehr. Künftig kann man sie dort abliefern, wo man das Frischöl kauft. Das neue Abfallgesetz sieht vor, daß ab dem 01. Juli 1987 alle Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Warenhäuser, die Frischöl verkaufen, auch die gleiche Menge an Altöl
- kostenlos - zurücknehmen müssen. Zudem muß jeder Verkäufer solcher Öle ab diesem Termin neben einer Rücknahmestelle für Altöle auch eine Möglichkeit zum fachgerechten Ölwechsel einrichten oder nachweisen. Auf diese neuen gesetzlichen Bestimmungen weist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in einer Pressemeldung hin.
Grundsätzlich ist immer der Besitzer des Altöls für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Das neue Recht bringt vor allem den »Selbstwechslern« Erleichterung. Sie sollten das Angebot annehmen und ihr Altöl dorthin bringen, wo sie das frische Öl kaufen.
Das verbotene, aber leider oft praktizierte »In-den-Bach-kippen« dürfte damit der Vergangenheit angehören.
Wichtig ist, daß die verschiedenen Atlöle stets getrennt aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht untereinander vermischt oder mit anderen Stoffen zusammengebracht werden, da es sonst unmöglich wird, diese Abfallstoffe aufzuarbeiten oder weiter zu verwerten.
Bis zum 01. Juli 1987 können private Altölwechsler ihr Altöl noch bei den Mülldeponien des Kreises in Meudt u nd Rennerod und bei der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung in Moschheim abgeben. Auch verschiedene Kfz-Händler, Reparaturwerkstätten und Tankstellen innerhalb des Kreises nehmen - unabhängig vom Kauf neuen Öls - schon jetzt kostenlos Altöl entgegen und leiten es zur Wiederaufbereitung weiter. Die Namen dieser Firmen sind in dem Müllkalender 1987 aufgeführt, der allen Haushaltungen im Westerwaldkreis zugeleitet wurde. Außerdem kann Altöl bei den Annahmestellen für Problemabfälle, die in jeder Verbandsgemeinde zweimal jährlich eingerichtet werden, ebenfalls kostenlos abgegeben werden.
Umfassende Auskünfte zum Thema »Altöl« erteilt der kreiseigene Abfallbeseitigungsbetrieb in 5431 Moschheim, Bodener Straße, Telefon: 02602/69064-67.
Karneval und Jugendschutz
- Kreisjugendamt macht auf gesetzliche Vorschriften aufmerksam -
Die Hochsaison des närrischen Treibens hat begonnen. Zahlreiche Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden machen dies deutlich. In diesem Zusammenhang weist das Jugendamt bei der Kreisverwaltung in Montabaur in einer Pressemitteilung alle Veranstalter, Eltern und Jugendlichen ausdrücklich auf die Vorschriften des Jugendschutzes hin.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Als Tanzveranstaltungen gelten auch Kostümfeste und Maskenbälle. Ein Tanzlokal bzw. eine Gaststätte dürfen 16- und 17jährige bis 24.00 Uhr besuchen.
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