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Montabaur

Seite 20

Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), BS 2020-1 i. V. m. der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Eh­renämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (Entschädigungs-VO-Gemeinden) vom 1. März 1974 (GVBI. S. 105), zuletzt geändertdurch Landesverordnung vom 28. Mai 1986 (GVBI. S. 147), die folgende Satzung beschlossen, die nach Ertei­lung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheini­gung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 3. Feb. 1987 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 26.11.1979, geändert durch Satzungen vom 31.01.1983 und 26.04.1985, wird wie folgt geändert:

§ 7 erhält folgende Fassung:

"Die Ortsgemeinde hat drei Ortsbeigeordnete.

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft.

5431 Görgeshausen, 10. Feb. 1987 Ortsgemeinde

Görgeshausen lllenseer, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), BS 20 20-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Görgeshausen 10. Febr. 1987 (S) lllenseer, Ortsbürgermeister

Niedererbach

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1987 vom 04.02.1987

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der§§ 95 ff. der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.419)folgen- de Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.01.1987 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 659.000,- DM

in der Ausgabe auf. 659.000,-DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 274.000,- DM

in der Ausgabe auf. 274.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf -

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) . 240 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

__NO/87 i

für den ersten Hund. 24,- DM

für den zweiten Hund. 36,- DM !

für jeden weiteren Hund. 48,- DM

M. j

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben« 24 Abs. 2 GemO).

5430 Montabaur, 30.01.1987

Kreisverwaltung Im Aufträge

des Westerwaldkreises (S) Wirth

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.02.1987 bis 25.02.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Niedererbach, 04.02.1987 Ortsgemeindeverwaltung

Niedererbach (S) Zey, Oltsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung derTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründend- nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niedererbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020 -1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.03.1983 (GVBI. S. 31).

Nomborn

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgmeinderates Nomborn findet am] Dienstag, 17. Februar 1987, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus] statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan/die] Haushaltssatzung 1987

2. Beratung und Beschlußfassung über den ersten Nachtrags-: plan zum Forstwirtschaftsplan 1987

3. Beratung und Beschlußfassung über BepflanzungsmaBnah- men am Friedhof

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Personalangelegenheit

2. Verschiedenes

5431 Nomborn, 09.02.1987

Brath, Ortsbürgermeister|

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn

vom 29.01.87

Haushaltsrechnung 1985 beschlossen und Entlastung erteilt 1 Zum Abschluß des Haushaltsjahres 1985 erstellte die Verbands- 1 gemeindeverwaltungMontabaurdie Jahresrechnung. Bevor die­se dem Rat zur Beschlußfassung vorgelegt wurde, erfolgte die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses, um diesen Gelegenheit zu geben, die ordnungsgemäße Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überprüfen. Der Rechnungs­prüfungsausschuß tagte hierzu im Dezember 1986 in den Räu­men der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und nahm Einblick in die Kassen- und Rechnungsbelege. Zum Abschlußdie ser Überprüfung erklärte der Vorsitzende des Ausschusses,«: " keine Gründe zur Beanstandung ersichtlich seien. Dem Ortsge­meinderat wurde daraufhin die Zustimmung zur Haushaltsrech­nung 1985 und Entlastungserteilung empfohlen. In der Sitzung am 29.01.1987 standen nun vorg. Entscheidungen an. Diese er­gingen aufgrund einstimmigen Beschlusses, d. h. es wurde die Zustimmung zur Haushaltsrechnung 1985 erklärt und darüber hinaus dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1985 Entlastung erteilt.