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Nr. 7/87
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BUCHFINKENLAND |
Horbach
Öffentliche Bekanntmachung
nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am P isrstag, 19- Februar 1987 um 19.30 Uhr im
iQrg
i statt.
Iiaesordnung: öffentliche Sitzung:
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 6.11-1986
Beratung und Beschlußfassung überden Ausbau der Schulstraße und der Straße »An der Schmiede«
Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb: »Unser Dorf soll schöner werden«
Beratung und Beschlußfassung über die Anpflanzung von Obstbäumen in der Gemarkung Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« Verschiedenes j. Nichtöffentliche Sitzung:
.Verschiedenes 1431 Horbach, 10.2.1987 ill, Ortsbürgermeister
Hübingen
Öffentliche Bekanntmachung
Ur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das phr 1987 vopi 4.2.1987
erOrtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- Lng für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S.419) ligende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- ungdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde jjm 30.1.1987 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
jer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987
Erd im
"pflWALTUNGSHAUSHALT
Ider Einnahme auf 443.000,- DM
n der Ausgabe auf 443.000,-DM
1 VERMÖGENSHAUSHALT
Ider Einnahme auf 428.000,- DM
[der Ausgabe auf 428.000,- DM
Btgesetzt.
§2
(werden festgesetzt:
Ider Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM
Ider Gesamtbetrag der
prpllichtungsermächtigungen auf 0,~ DM
§3
5 Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- lltsjahr wie folgt festgesetzt:
(Grundsteuer:
|fürdie land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
jlür Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
■Gewerbesteuer:
Ich Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
Tl 8 HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
(innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden pen ersten Hund 36,00 DM
Iden zweiten Hund 54,00 DM
[leden weiteren Hund 72,00 DM
|nehmigung der Haushaltssatzung:
|98n vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. (§ »Abs. 2 GemO)
F> Montabaur, 30.1.1987 »^Verwaltung , Wflsterwaldkreises ) l*A. Meckel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.2.1987 bis 25.2.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Hübingen, den 4.2.1987 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973(GVBI. S.419, BS 2020-1) zu letzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
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Horbach
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Daubach Blutspendetermin
Am Dienstag, dem 17. Februar findet unser nächster Blutspendetermin statt: in der Grundschule Horbach von 17.00 bis 20.30 U hr. Alle Mitbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, laden wir herzlich dazu ein.
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EISBACHGEMEINDEN |
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Girod
Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 05.02.1987
ln der sieben Punkte umfassenden Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung, traf der Rat jeweils einstimmig folgende
Entscheidungen:
a) Der Parkplatz am Friedhof soll im Jahre 1987 ausgebaut werden. Die Befestigung soll mit Pflastersteinen erfolgen.
b) Für den Friedhof erfolgt der Ankauf eines Friedhofswagens.
c) Am Friedhof wjrd 1987 ein Geräteraum errichtet. Hiervon soll eine Hälfte dem TuS Girod vorübergehend überfassen werden.
d) Die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden” wurde befürwortet.
e) Am Eingang zum Friedhof in Kleinholbach soll ein Tor angebracht werden. Die von einem Architekten vorgeschlagene Ausführungsart befürwortete der Rat. Der Auftrag zur Ausführung der notwendigen Arbeiten wurde erteilt.
f) Der Schaffung einer Ausbildungsstelle fürden Beruf des Forstwirtes im Forstrevier "Ahrbach" stimmtederRatzu.FürdieGe- meinde wurde die Bereitschaft erklärt, die Ausbildungskosten anteilmäßig gemeinsam mit den übrigen, zum Forstrevier Ahrbach gehörenden Gemeinden, zu finanzieren.
Görgeshausen
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
(3. Änderungssatzung)
zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 10. Feb. 1987
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat am 20.01.1987 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-

