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Nr. 7/87

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BUCHFINKENLAND |

Horbach

Öffentliche Bekanntmachung

nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am P isrstag, 19- Februar 1987 um 19.30 Uhr im

iQrg

i statt.

Iiaesordnung: öffentliche Sitzung:

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 6.11-1986

Beratung und Beschlußfassung überden Ausbau der Schulstraße und der Straße »An der Schmiede«

Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb: »Unser Dorf soll schöner wer­den«

Beratung und Beschlußfassung über die Anpflanzung von Obstbäumen in der Gemarkung Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« Verschiedenes j. Nichtöffentliche Sitzung:

.Verschiedenes 1431 Horbach, 10.2.1987 ill, Ortsbürgermeister

Hübingen

Öffentliche Bekanntmachung

Ur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das phr 1987 vopi 4.2.1987

erOrtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- Lng für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S.419) ligende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- ungdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde jjm 30.1.1987 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

jer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987

Erd im

"pflWALTUNGSHAUSHALT

Ider Einnahme auf 443.000,- DM

n der Ausgabe auf 443.000,-DM

1 VERMÖGENSHAUSHALT

Ider Einnahme auf 428.000,- DM

[der Ausgabe auf 428.000,- DM

Btgesetzt.

§2

(werden festgesetzt:

Ider Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM

Ider Gesamtbetrag der

prpllichtungsermächtigungen auf 0,~ DM

§3

5 Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- lltsjahr wie folgt festgesetzt:

(Grundsteuer:

|fürdie land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

jlür Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

Gewerbesteuer:

Ich Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

Tl 8 HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

(innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden pen ersten Hund 36,00 DM

Iden zweiten Hund 54,00 DM

[leden weiteren Hund 72,00 DM

|nehmigung der Haushaltssatzung:

|98n vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. (§ »Abs. 2 GemO)

F> Montabaur, 30.1.1987 »^Verwaltung , Wflsterwaldkreises ) l*A. Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.2.1987 bis 25.2.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Hübingen, den 4.2.1987 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hü­bingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, gel­tend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973(GVBI. S.419, BS 2020-1) zu letzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

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Horbach

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Daubach Blutspendetermin

Am Dienstag, dem 17. Februar findet unser nächster Blutspende­termin statt: in der Grundschule Horbach von 17.00 bis 20.30 U hr. Alle Mitbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, laden wir herzlich dazu ein.

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EISBACHGEMEINDEN |

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Girod

Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 05.02.1987

ln der sieben Punkte umfassenden Tagesordnung des öffentli­chen Teils der Sitzung, traf der Rat jeweils einstimmig folgende

Entscheidungen:

a) Der Parkplatz am Friedhof soll im Jahre 1987 ausgebaut wer­den. Die Befestigung soll mit Pflastersteinen erfolgen.

b) Für den Friedhof erfolgt der Ankauf eines Friedhofswagens.

c) Am Friedhof wjrd 1987 ein Geräteraum errichtet. Hiervon soll eine Hälfte dem TuS Girod vorübergehend überfassen werden.

d) Die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden wurde befürwortet.

e) Am Eingang zum Friedhof in Kleinholbach soll ein Tor ange­bracht werden. Die von einem Architekten vorgeschlagene Ausführungsart befürwortete der Rat. Der Auftrag zur Ausfüh­rung der notwendigen Arbeiten wurde erteilt.

f) Der Schaffung einer Ausbildungsstelle fürden Beruf des Forst­wirtes im Forstrevier "Ahrbach" stimmtederRatzu.FürdieGe- meinde wurde die Bereitschaft erklärt, die Ausbildungskosten anteilmäßig gemeinsam mit den übrigen, zum Forstrevier Ahr­bach gehörenden Gemeinden, zu finanzieren.

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

(3. Änderungssatzung)

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görges­hausen vom 10. Feb. 1987

Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat am 20.01.1987 auf­grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-