Montabaur
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Nr. 4/87
Wie der mittelfristigen Finanzplanung zu entnehmen ist, wird nach derzeitigen Erkenntnissen die Finanzierung ohne die Aufnahme von Fremdkapital möglich sein.
Übersicht über die Entwicklung der freien Finanzspitze:
1986 - Ü 266.000,- DM
1987 - Ü 204.000,- DM
1988 - Ü 194.000,- DM
1989 -Ü 136.000,-DM 1990-Ü 126.000,-DM
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Ortsmitte beschlossen
im Beisein des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Reusch, berieten die nicht ausgeschlosenen Ratsmitglieder über di@ Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Ortsmitte. Nach ausführlichen Erläuterungen durch den I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Planungsinhalt und -ziel traf der Rat folgende Entscheidungen:
1. Für den Bereich der Ortsmitte wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planbereich umfaßt die Flächen bzw. Teilflächen der Straßen
Koblenzer Straße (B 49)
Hochstraße
Eppenroder Straße (L 317)
Heilberscheider Straße (K 163)
Niedererbacher Straße (K 163)
Poststraße Kirchstraße In der Eck
sowie die an diesen Straßen gelegenen Grundstücke. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: »Ortsmitte«.
2. Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung am 15.1.1987 vorgelegt wurde.
3. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 1-3 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß die Entwurfsskizze auf die Dauer von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsicht ausgelegt wird.
4. Die Kreisplanungsstelle wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2a Abs.
5 BBauG einzuleiten.
Zur Begründung für die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes wurde ausgesagt, daß Ausgangspunkt hierfür die Überlegungen waren, den Knotenpunkt Koblenzer Stra- ße/Niedererbacher Straße/Heilberscheider Sraße/Eppenroder Straße verkehrsmäßig zu entlasten. Aus diesem Grunde wurde ein Fachbüro mit der Erstellung einer Verkehrsplanung beauftragt, die in den Bebauungsplan integriert werden soll. Ziel und Zweck der Planungen ist es, die Leichtigkeit des Verkehrs zu verbessern, letztlich auch deshalb, um die Unfallhäufigkeit zu reduzieren. Das Plangebiet kann jedoch nicht nur auf den vorgenannten Knotenpunkt bezogen werden. Mittelbare und unmittelbare Wirkungen gehen auch vom übrigen Umfeld der Straßen und Grundstücke aus, so daß der Planbereich entsprechend ausgeweitet werden mußte. Die Frist, während der die Entwurfsskizze zur Einsichtnahme ausliegt, wird noch durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben.
Weitere Entscheidungen zu den Bebauungsplanverfahren »Wiesenmorgen« und »Änderung und Erweiterung Steinbitz« Zur Fortführung des Verfahrens, welches die Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesenmorgen« zum Inhalt hat, standen in der Sitzung am 15.1.1987 die Entscheidungen über Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und über Bedenken und Anregungen im Zuge des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange an.
Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde lediglich eine Eingabe von einem an das Plangebiet angrenzenden Grundstückseigentümer vorgebracht. Dieser Anregung wurde seitens des Rates entsprochen. Während des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange waren insgesamt fünf Eingaben vorgetragen worden. Nach Diskussion erklärte der Rat, daß auch diesen Eingaben weitgehendst entsprochen werden soll. Anschließend stimmte der Rat noch dem Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung in der Form zu, wie er in der Sitzung vorgelegt wurde, unter Einbeziehung der zuvor beschlossenen Änderungen aufgrund der vorgetragenen Bedenken und Anregungen.
Als nächster Verfahrensschritt steht nunmehr die Offenlage gern .§ 2 a Abs. 6 BBauG an. Die Offenlegungsfrist wird noch durch
gesonderte öffentliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. ZurÄnderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitz« j traf der Rat folgende Entscheidung:
Der Bebauungsplan »Steinbitz« wird im Bereich Bergstraße/Stra- { ße »Im Pfadfeld« geändert und erweitert in der Weise, daß die Aus -1 baubreite der Bergsraße beginnend vom Einmündungsbereicli| des Weges 114/4 bis zur Eimündung in die Straße »Im Pfadfeld«| von 7 m auf 5 m reduziert wird. Darüber hianus soll die öffentliche) Verkehrsfläche entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes) 221 entfallen. Bis in Höhe der nordöstlichen Grundstücksgrenze| des Flurstückes 59/4 soll der Weg Nr. 114/4 als öffentliche Ver kehrsfläche in der vorhandenen Ausbaubreite festgesetzt wer den. Die Erweiterung des Planbereiches bezieht sich auf das Flur stück 59/4 sowie Teile der Flurstücke 61/2,62/2, 63/2 und 64/5. Diese Grundstücke werden für eine Wohnbebauung vorgesehen., Darüber hinaus soll auch für die Flurstücke 221 und 222 einer Wohnbebauung zugelassen werden.
Der im Vorentwurf vorgelegten Bebauungsplanänderung/i erweiterung stimmte der Rat zu. Die Verbandsgemeindeverwal i tung Montabaur wurde beauftragt, die vorgezeogene Bürgerbe teiligung durchzuführen. An die Kreisplanungsstelle richtete dei) Rat den Auftrag, das Beteiligungsverfahren derTräger öffenlicherj Belange einzuleiten.
Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1985 und des Entlastungsbeschlussesj des Ortsgemeinderates vom 19.12.1986 der Ortsgemeinde Nie-; dererbach für das Haushaltsjahr 1985.
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
602.606,99 515.333,25 1.117.940,24
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 602.606,99 515.333,25 1.117.940,24
Soll-Ausgaben 602.606,99 515.333,25 1.117.940,24
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 602.606,99 515.333,25 1.117.940,24
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt: Montabaur, 24. April 1986 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Reusch, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt, die von der Verbandsgemeindej Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 aufgestellitf Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlosj sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Büi) germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde fii das Haushaltsjahr 1985 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage] der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sindj wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgernwl ster sowie der I .Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gem.j| 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. j.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zu| Einsichtnahme vom 26.1. ? 4.2.1987 während der allgemeine!) Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentM aus.
Niedererbach, 19.1.1987 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach (S.) gez. Zey, Ortsbürgermeister
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