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Nr. 4/87
Eo. Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungs- ^ bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung -Nachschätzung- niedergelegt sind. Die offenen gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, leitM Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.
Richtsbehelfsbelehrung:
i°lz qägen die Ergebnisse der Bodenschätzung -Nachschätzung- steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten 10lz ' Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist.
Drei- Bfli der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt be- zelchnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Essoll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten /GV 1 u nd seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsa- / chen, diezur Begründung dienen, unddie Beweismittel angeführt werden.
5uch| Mit dem Ablauf der Frist fürdie Einlegung der Beschwerde werden stal l die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.
Der Vorsteher des Finanzamts ig inVertretung:
(S:) Althöhn
' 1 Anlage zur Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung vom 18.6.1985 Ibin i Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Gemarkungsteile: Flur 5 In der Mühlwies, 2. Gewann Flur 6, Flurst. 555 - 560 and i Flur 7, Flurst. In der Puhlwiese
Flur 13, Flurst. 1317-1319, 1320/10 Flur 17, Flurst. 1843, 1844,1851 Flur 18, Flurst. Am Stennweg 3. und 4. Gewann gen Flur 19, Flurst. Auf dem Bernacker 6. und 7. Gewann Flur 24, Flurt. 46/1 - 46/4,47 Flur 25, Flurst. Auf dem weißen Stein.
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Nentershausen Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 15 . 1.1987
shaltsrechnung 1985 beschlossen und Entlastung erteilt : Zürn Abschluß des Haushaltsjahres 1985 wurde der Rechnungsprüfungsausschuß derGemeinde einberufen, um in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die ordnungsgemäße Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überprüfen. Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungs- affsschusses wurden daraufhin Kassenbelege eingesehen und Rechnungen überprüft. Zum Abschluß der Sitzung wurde vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt, daß die Prüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin schloß die Verbandgemeindeverwaltung Montabaur die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1985 ab und legte diese dem Rat zui* Beschlußfassung vor. In der Sitzung am 15.1.1987 wurde du|ch einstimmigen Beschluß die Zustimmung zur Jahresrech- nufig 1985 erklärt. Zugleich erteilte der Rat dem Ortsbürgermeiste/, den Ortsbeigdeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1985 di^Entlastung.
Haüshaltsplan/Haushaltssatzung 1987 beschlossen Ebenfalls einstimmig erklärte der Ortsgemeinderat die Zustimmung zu der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung bzw. zum Haushaltsplan für das Jahr 1987. Die Haushaltssatzung, die die summarische Zusammenfassung der Einzelansätze des Haushaltsplanes darstellt, weist folgende Ansätze auf: Vefwaltungshaushalt:
Einnahmen/Ausgaben. 1.476.000,--DM
Vffmögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. 736.000,--DM
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen . 350.000,--DM
Steuersätze
Grundsteuer A. 220%
Grundsteuer B. 240%
Gewerbesteuer . 300%
Hundesteuer:
fürdenl.Hund.. 18,--DM
für den 2. Hund.. 27,- DM
für jeden weiteren Hund . 36,-- DM
Aussagen über die Haushaltssituation derGemeinde enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden nachstehend einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Rückblick auf das Haushaltsjahr 1986 Ein kurzer Rückblick auf das Haushaltsjahr 1986 zeigt, daß das Vermögen - Rück lagen bestand - der Ortsgemeinde anwächst. Zum Jahresende wird sich derRücklagenbestand-endgültige Ermittlungen stehen noch aus -auf ca. 2.100.000.--DM erhöhen. Damit liegt der Rücklagenbestand um ca. 300.000,- DM unter den Erwartungen, die mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 1986 prognostiziert wurden. Dies ist begründet durch den Einnahmeausfall von Erschließungsbeiträgen, den ursprünglich nicht geplanten Ausbau der Kirchstraße und zusätzlich getätigten Grunderwerb. Trotzdem bilden ein hoher Rücklagenbestand sowie die Tatsache, daß die Ortsgemeinde schuldenfrei ist, eine sehr solide Basis für die Aufstellung des Etats 1987.
Haushalt 1987 Verwaltungshaushalt
Gegenüber dem Vorjahr werden die Steuersätze nicht verändert. Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um 16.000,- DM. Dies wird fast ausschließlich durch Volumensreduzierungen im Wirtschaftsbetrieb Forst hervorgerufen. Insgesamt gesehen schließt der Verwaltungshaushalt gegenüber dem Vorjahr jedoch weitaus ungünstiger ab. Dies wird besonders verdeutlicht durch den veranschlagten Zuführungsbetrag zum Vemögenshaushalt (Überschuß des Verwaltungshapshaltes der zur Finanzierung von Investitionsvorhaben dem Vermögenshaushalt zugeführt wird). Während in 1986 noch 266.000,- DM veranschlagt werden konnten, sind für das Jahr 1987 lediglich noch 144.000,- DM prognostiziert. Hauptverantwortlich dafür sind Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde in den Umlegungsverfahren »Im Wolfen« und »Im Wiesenmorgen«. Der Sachkostenaufwand beträgt hierfür insgesamt ca. 60.000,- DM.
Darüberhinauswird die Gemeinde ca. 54.000,-DM höhere Umlagebeträge zu zahlen haben. Als Beurteilungsmaßstab der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde wird die sog. »Freie Finanzspitze« angeführt. Für das Jahr 1987 wird hier ein Betrag von Überschuß 204.000,- DM ausgewiesen.
Vermögenshaushalt:
Durch die Vielzahl der beabsichtigten Investitionen und der hierdurch anfallenden Ausgaben ergibt sich für 1987 ein Volumen in Höhe von 736.000,-- DM. Für folgende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen stehen entsprechende Haushalts
mittel bereit:
1. Zuweisungsbetrag für den Bau der
Schulturnhalle. 400.000,- DM
Um Verpflichtungen für das kommende Haushaltsjahr eingehen zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 350.000,-- DM veranschlagt.
2. Erwerb von Straßenparzellen. 1.000;- DM
3. Grunderwerb im Marktplatzbereich. 10.000,.- DM
4. Erschließung »Im Strichen«;
Fertigstellung der Lahnstraße . 70.000,-- DM
5. Erschließung »Steinbitz«. 140.000,-- DM
6. Ausbau Bergstraße. 50.000,- DM
7. Straßenbeleuchtungserweiterung
innerhalb des Ortsgebietes . 35.000,-DM
8. Erwerb von Grundstücken. 30.000,--DM
Finanziert wird dieser Ausgabenkatalog durch die nachfolgend erwarteten Einnahmen:
1. Zuweisung des Kreises zur Sportplatz-
und Sporthaussanierung. 8.000,- DM
2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge . 376.00,- DM
3. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken. '..... 40.000,- DM
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 144.000,-DM
5. Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage. 168.000,- DM
Ausblick 1988-1990
Ausweislich des derzeitigen Investitionsprogrammes bilden der weitere Zuweisungsbetrag zum Bau der Schulturnhalle, der Ausbau des Marktplatzbereiches, die Erschließung »im Wolfen« und »Im Wiesenmorgen« die Schwerpunkte der kommenden Jahre.
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