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Montabaur

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Öfkntl Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, dem 25. Januar 1987 findet die Wahl zum 11. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. a) Die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gacken­

bach Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth,Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf bilden je­weils einen Wahlbezirk.

b) Die Stadt Montabaur ist in 12 Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 4. Januar 1987 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein­getragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben wer­den. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtli­chen Wahlumschlägen. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehän­digt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Num­mer

1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na­men der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschlä­ge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeich­nung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvor­schlägen außerdem des Kennworts und rechts vor dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeich- nung,

2. für die Wahl nach Ländesfisteh tn blaüem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeich­nung verwenden, auch diese und jeweils die Namen de? ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteienbezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, daß er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise, daß er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in ei­nen Kreis gesetzes Kreuz oder auf andere Weise eindeu­tig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muß vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum ge­kennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie im Anschluß an die Wahlhand­lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahler­gebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge­schäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Ge­meindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amt­lichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbrief­umschlag beschaffen und einen Wahlbrief mit dem

Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem untei schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefum- schlag angegebenen Stelle übersenden, daß er dort spätesten-Jj am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auchtr der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundes­wahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe be: straft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Montabaur, 16. Januar 1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Siegel) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister

Die Meldebehörde weist darauf hin, daß nach dem rheinlantj pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunft sperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallg| staltungen gestellt werden können:

1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Reli­gionsgesellschaften. Antragsberechtigt sind Familienmit-i glieder (Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht der-

r. .selben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ange­hören wie der Meldepflichtige.

2. Für jede Melderegisterauskunft wenn hierdurch den Betrat fenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gef sundheit, pesönliche Freiheit oder schutzwürdige erwachsen kann.

3. Für eine »erweiterte Melderegisterauskunft« oder eilt, »Gruppenauskunft« sowie der Betroffene ein berechtigte' Interesse an der Auskunftssperre nachweist.

4. Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Daf Widerspruchsrecht kann innerhalb von 2 Monaten vor deif Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.

5. Für die Weitergabe von Daten an Adreßbuchverlage.

Weitere Informationen über die genannten Auskunftssperren« teilt Ihre Meldebehörde.

ln diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal auf die allgi meine Meldepflicht hin.

Personen, die aus einer Wohnung ein- oder ausziehen, habt: sich innerhalb 8 Tagen bei der Meldebeörde umzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der gleichen G( meinde.

Verbandsgemeindeverwaltung

-Einwohnermeldeamt-

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für df Ortsgemeinde Stahlhofen den Bau der verl. Oststraße öffentlich aus.

Leistungsumfang:

ca. 500 qm bit. Straßenbau

ca. 150 qm Verbundpflaster

ca. 40 m Entwässerungsleitung DN 300

ca. 40 m Bewässerungsrohr GGG DN 100

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, w den gebeten, die U nterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeii deverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Konrad-Adenauef Platz 8, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe des Vel wendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands» meindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaf einzuzahlen. Ein Nachweisfürdiegetätigte Einzahlung ist derÄ forderung beizulegen. !.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, 10. Februar 1987,10.30 Uhr Ausschlußfrist: 23. Januar 1987.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sei; müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der

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