2/87 Montabaur
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Nr. 1/2/87
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Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranla- fbe, von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasser- anl'age sowie der Abwasserabgabe (Gebühren und Beitragssatzung »Abwasser«) wird einheitlich für alle Anschlußnehmer auf 0,15 DM pro cbm Frischwasserbezug festgesetzt.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom . 14. i2.l973(GVBI.S.419)das Investitionsprogramm für die Jahre
1986 -1990 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen. 20.354.000,-DM
davon entfallen auf die
Haushaltsjahre 1986 . 5.310.000,- DM
1987 . 4.194.000,- DM
1988 . 5.500.000,- DM
1989 . 3.730.000,-DM
1990 . 1.620.000,-DM.
III.
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
.£) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Montabaur (Wasserversorgung), der
im Erfolgsplan Erträge von. 3.504.000,- DM
und Aufwendungen von . 3.504.000,--DM
sowie im Vermögensplan
Deckungsmittel von. 2.902.500,- DM
und einen Bedarf von . 2.902.500,-DM
vorsieht;
Ge- ' b )
sich
den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Montabaur (Abwasserbeseitigung) der
im Erfolgsplan Erträge von. 4.388.000,- DM
und Aufwendungen von . 4.388.000,-DM
sowie im Vermögensplan
Deckungsmittel von.". 10.306.500,- DM
und einen Bedarf von . 10.306.500,- DM
vorsieht;
|c)
aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke für die Jahre 1986 -1990. i ^Genehmigung der Haushaltssatzung rden yySDie nach § 80 in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeord- ; ‘^nung von Rheinjand-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erfor- : »feierliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssat- vv|§4ung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr ! vii; il987 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1987 wird -^erteilt:
• '$Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde Mon- tabaurfürdas Haushaltsjahr 1987 in Höhe von 1.304.550,-DM ■i-fjlund des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde DM : ^Montabaur in Höhe von 1.400.000,-- DM (für Eigenbetrieb Was- l|ser) sowie 3.400.000,- DM (für Eigenbetrieb Abwasser).
:‘®Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1987 ®)der Verbandsgemeinde Montabaur, für die im Haushaltsjahr 1988 ■2 voraussichtlich 1.480.000,- DM an Krediten aufgenommen werteten müssen.
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gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordpung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14,12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert duröfl‘däätahöesgesetz vorn 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
I.AItpapier- und Sperrmüllabfuhrplan
(Änderungen Vorbehalten)
Verbandsgemeinde Montabaur
Altpapier Sperrmüll
Boden
Grüne Wertstofftonne (siehe besondere Veröffentlichungen) 2.2./19.5./23.9.
“ 17.2./25.5./8.10.
“ 3.2./20.5./24.9.
“ 17.2./25.5./8.10.
“ 2.2./19.5./23.9.
“ 16.2./22.5./7.10.
“ 13.2./21.5./6.10.
“ 20.2./19.6./16.10.
“ 2.2./19.5./23.9.
“ 17.2./25.5./8.10.
“ 17.2./25.5./8.10.
17.2./25.5./8.10.
“ 3.2./20.5./24.9, .
19.2./16.6./15.10.
[5430 Montabaur, 23.12.1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) P. Weinert, Landrat
V.
■[ Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen zur Einsicht- [ipahme vom 12.1.1987 bis 20.1.1987 von montags-freitags von [8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Rat- -haus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.
5430 Montabaur, 6.1.1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung derTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend
Daubach Eitelborn Gackenbach Girod
Görgeshausen Großholbach Heilberscheid Heiligenroth Holler Horbach Hübingen Kadenbach Montabaur (Stadt) ohne Sommerwiese, Himmelfeld, Alleestraße, Allmannshausen,Hohe Straße, Aubachstraße,
Eichwiese Montabaur (Stadt) nur Sommerwiese,
Himmelfeld, Alleestraße, Allmannshausen, Hohe Straße, Aubachstraße,
Eichwiese Montabaur nur Stadtteile:
Wirzenborn,
Reckenthal, Bladernheim, Ettersdorf, Eschelbach,
Eigendorf Montabaur nur Stadtteil Horressen Nentershausen Neuhäusel Niederelbert Niedererbach Nomborn Oberelbert Rupp.-Goldh.
Simmern Stahlhofen Untershausen Welschneudorf
Förderung des Fremdenverkehrs für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
Mehrfach wurde bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, daß sich die Verbandsgemeinde Montabaur verstärkt auf dem Gebiet der Fremdenverkehrswerbung betätigt. Intensive- „ und zielgruppenorientierte Werbung erfordert konstruktive Mitarbeit und Unterstützung aller Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe. Insbesondere sind hier auch Betriebe wie z.B. Restaurants oder Gasthöfe ohne eigene Beherberungskapazitäten angesprochen. Zur Erarbeitung spezieller Angebote für Busunternehmen und Tagesausflügler sind die Fremdenverkehrssachbearbeiter auch auf Angaben über Kapazität, Ausstattung und
20.2./19.6./16.10.
18.2. /2.6./17.10.
16.2. /22.5./7.10.
13.2. /21.5./6.10.
18.2. /2.6./17.10.
16.2. /22.5./7.10.
16.2. /22.5./7.10.
18.2. /2.6./17.10.
2.2. /19.5./23.9.
13.2. /21.5./6.10.
17.2. /25.5./8.10. 17.2./25.5./8.10. 17.2./25.5./8.10.

