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2/87 Montabaur

Seite 3

Nr. 1/2/87

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\bs.

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranla- fbe, von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Abwasser- anl'age sowie der Abwasserabgabe (Gebühren und Beitragssat­zung »Abwasser«) wird einheitlich für alle Anschlußnehmer auf 0,15 DM pro cbm Frischwasserbezug festgesetzt.

II.

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom . 14. i2.l973(GVBI.S.419)das Investitionsprogramm für die Jahre

1986 -1990 mit folgenden Summen:

Gesamtinvestitionen. 20.354.000,-DM

davon entfallen auf die

Haushaltsjahre 1986 . 5.310.000,- DM

1987 . 4.194.000,- DM

1988 . 5.500.000,- DM

1989 . 3.730.000,-DM

1990 . 1.620.000,-DM.

III.

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

.£) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Mon­tabaur (Wasserversorgung), der

im Erfolgsplan Erträge von. 3.504.000,- DM

und Aufwendungen von . 3.504.000,--DM

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel von. 2.902.500,- DM

und einen Bedarf von . 2.902.500,-DM

vorsieht;

Ge- ' b )

sich

den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Mon­tabaur (Abwasserbeseitigung) der

im Erfolgsplan Erträge von. 4.388.000,- DM

und Aufwendungen von . 4.388.000,-DM

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel von.". 10.306.500,- DM

und einen Bedarf von . 10.306.500,- DM

vorsieht;

|c)

aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) die Investitionsprogramme der Verbandsgemeinde­werke für die Jahre 1986 -1990. i ^Genehmigung der Haushaltssatzung rden yySDie nach § 80 in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeord- ;^nung von Rheinjand-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erfor- : »feierliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssat- vv|§4ung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr ! vii; il987 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1987 wird -^erteilt:

'$Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde Mon- tabaurfürdas Haushaltsjahr 1987 in Höhe von 1.304.550,-DM i-fjlund des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde DM : ^Montabaur in Höhe von 1.400.000,-- DM (für Eigenbetrieb Was- l|ser) sowie 3.400.000,- DM (für Eigenbetrieb Abwasser).

:®Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1987 ®)der Verbandsgemeinde Montabaur, für die im Haushaltsjahr 1988 2 voraussichtlich 1.480.000,- DM an Krediten aufgenommen wer­teten müssen.

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gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordpung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14,12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert duröfldäätahöesgesetz vorn 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

I.AItpapier- und Sperrmüllabfuhrplan

(Änderungen Vorbehalten)

Verbandsgemeinde Montabaur

Altpapier Sperrmüll

Boden

Grüne Wertstoffton­ne (siehe besondere Veröffentlichungen) 2.2./19.5./23.9.

17.2./25.5./8.10.

3.2./20.5./24.9.

17.2./25.5./8.10.

2.2./19.5./23.9.

16.2./22.5./7.10.

13.2./21.5./6.10.

20.2./19.6./16.10.

2.2./19.5./23.9.

17.2./25.5./8.10.

17.2./25.5./8.10.

17.2./25.5./8.10.

3.2./20.5./24.9, .

19.2./16.6./15.10.

[5430 Montabaur, 23.12.1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) P. Weinert, Landrat

V.

[ Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen zur Einsicht- [ipahme vom 12.1.1987 bis 20.1.1987 von montags-freitags von [8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Rat- -haus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

5430 Montabaur, 6.1.1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung derTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend

Daubach Eitelborn Gackenbach Girod

Görgeshausen Großholbach Heilberscheid Heiligenroth Holler Horbach Hübingen Kadenbach Montabaur (Stadt) ohne Sommerwie­se, Himmelfeld, Al­leestraße, Allmanns­hausen,Hohe Stra­ße, Aubachstraße,

Eichwiese Montabaur (Stadt) nur Sommerwiese,

Himmelfeld, Allee­straße, Allmanns­hausen, Hohe Stra­ße, Aubachstraße,

Eichwiese Montabaur nur Stadtteile:

Wirzenborn,

Reckenthal, Bla­dernheim, Etters­dorf, Eschelbach,

Eigendorf Montabaur nur Stadtteil Horressen Nentershausen Neuhäusel Niederelbert Niedererbach Nomborn Oberelbert Rupp.-Goldh.

Simmern Stahlhofen Untershausen Welschneudorf

Förderung des Fremdenverkehrs für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe

Mehrfach wurde bereits in der Vergangenheit darauf hingewie­sen, daß sich die Verbandsgemeinde Montabaur verstärkt auf dem Gebiet der Fremdenverkehrswerbung betätigt. Intensive- und zielgruppenorientierte Werbung erfordert konstruktive Mitar­beit und Unterstützung aller Beherbergungs- und Gastronomie­betriebe. Insbesondere sind hier auch Betriebe wie z.B. Restau­rants oder Gasthöfe ohne eigene Beherberungskapazitäten an­gesprochen. Zur Erarbeitung spezieller Angebote für Busunter­nehmen und Tagesausflügler sind die Fremdenverkehrssachbe­arbeiter auch auf Angaben über Kapazität, Ausstattung und

20.2./19.6./16.10.

18.2. /2.6./17.10.

16.2. /22.5./7.10.

13.2. /21.5./6.10.

18.2. /2.6./17.10.

16.2. /22.5./7.10.

16.2. /22.5./7.10.

18.2. /2.6./17.10.

2.2. /19.5./23.9.

13.2. /21.5./6.10.

17.2. /25.5./8.10. 17.2./25.5./8.10. 17.2./25.5./8.10.