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Montabaur

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Öffenti bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Hubingen die Fertigstellung der Straßen im Neu­baugebiet »Ober dem Dorf« öffentlich aus.

Leistungsumfang: ca. 4.000 qm Frostschutzschicht ca. 3.000 qm Betonverbundpflaster ca. 500 qm Bituminöser Straßenbau

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 25,-- DM ist unter Angabe des Ver­wendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, 3. Februar 1987,10.00 Uhr Ausschlußfrist: 16. Januar 1987.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, einzureichen.

Montabaur, den 5. Januar 1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken,

Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbendsgemeinde Montabaur schreibt für die Ortsgemein­de Heiligenroth öffentlich aus:

Leistungsumfang Los t:

3.000 qm bituminöse Asphaltfläche 1.000 qm Pflasterfläche 700 lfdm Rinne

sowie diverse Einrichtungen, Mauern, Brunnen 200 m Wasserleitung DN 100

Los II:

1.000 qm Pflanzfläche mit Bepflanzung.

Angebotsblankette können bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Postfach 1262,5430 Montabaur, gegen eine Schutz­gebühr in Höhe von

50,-- DM für Los I und 30,- DM für Los II

angefordert werden.

Ausschlußfrist: 16. Januar 1987.

Submissionstermin: Mitttwoch, 28. Jan. 1987,10.00 Uhr. Eröffnungsort: Verbandsgemeindewerke Monta baur, 5430 Mon­tabaur, Rathausaltbau, Zimmer 22

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbandsgemein­dewerken einzureichen.

In Vertretung:

Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 vom 6.1.1987

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein- deordnüngfürRheinländ-Pfalzvom14.12.1973(GVBI.S.419)fol- gende Haushaltssatzung beschlossen,die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichts­behörde vom 23.12 1986 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 17.917.400,-

Nr. 1/2/87 | f

in der Ausgabe auf . 17.917.400,-DM * i

Vermögenshaushalt: v

in der Einnahme auf . 4.686.150,--DM {

in der Ausgabe auf . 4.686.150,-DM s

festgesetzt.

§2 <

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 1.304.550,- DM I

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- <

ermächtigungen auf . 1.605.000,--DM -

3. der Höchstbeträg der Kassenkredite auf .. 4.000.000,-- DM

§ 3 (

Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplä- i nen festgesetzt I

A) Wasserversorgung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 1.400.000,-- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf. 0,-DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.... 500.000,-- DM

B) Abwasserbeseitigung

1. derGesamtbetrag der Kredite auf. 3.400.000,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf. 0,-DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ... . 500.000,- DM

§4

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs.

1 FAG n.F. erhebt, beträgt

34 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Ge­meinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 34 v.H. der Schlüsselzuweisung A1987 an die verbandsange­hörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG 34 v.H. der Schlüsselzuweisung B 1987 an die Stadt Monta­baur nach §9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10Abs.5FAG.

2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.

3. Nachrichtlich

Höhe des Umlagesolls 1986 . 7.736.945,- DM

Höhe des Umlagesolls 1987 . 7.920.542,- DM

§5

Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden

wie folgt festgesetzt:

a) monatliche Grundgebühren:

- für Wohneinheiten. 2,- DM

- für Betriebe, Unternehmen, Geschäfte, Praxen, öffentliche und private Einrichtungen

-Betriebsstätte. 5,-DM

zusätzlich:

für jeden 4. und folgenden Beschäftigten bzw.

Soldaten der Betriebsstätte oder Einrichtung. 0,50 DM

für jeden 10. und nachfolgenden Schüler. 0,10 DM

für jeden in Anspruch genommenen Einwohner­gleichwert für Schlachthöfe. 0,80 DM

je Bett im Beherberungsgewerbe, Gästehäuser,

Internate, Ferienhäuser. 0,80 DM

je Bett in Krankenhäusern und Altersheimen. 2,-- DM

b) Benutzungsgebühren

1. für landwirtschaftliche Betriebe, die von Fäkalschlammbesei- . tigung befreit sind, auf 1,20 DM pro cbm Frischwasserbezug

2. für alle übrigen Anschlußnehmer auf 1,50 DM pro cbm Frischwasserbezug

festgesetzt.

c) Beiträge

1. für die Schmutzwasserbeseitigung

1.1 bei Neubaumaßnahmen 4,- DM pro qm Geschoßfläche

1.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 1,60 DM pro qm Geschoßfläche

2. für die Oberflächenwasserbeseitigung

2.1 bei Neubaumaßnahmen 8,- DM pro qm Abflußfläche

2.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 3,20 DM pro qm Abflußfläche

3. Pauschalbeträge für die 2. und jede weitere Grundstücksan­schlußleitung = 500,-- DM je Anschlußleitung.

d) Beiträge Verkehrsanlagen (Straßenbaulastträger)

11,50 DM je qm Verkehrsfläche

e) Die Abwasserabgabe nach § 12 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der