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intabaur

Seite 25

Nr. 51/52/86

lerbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO, Gleichzei- jgwid bechlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne- jjn.dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- einde für das Haushaltsjahr 1985 Entlastung zu erteilen. Auf die /orlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehraus- laben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt lorden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo er- «ilt.

^der Beratung und Beschlußfassung hat gern. § 22 Abs. 1 jernO der Ortsbürgermeister wegen Sonderinteresse nicht teil- »nommen.

III.

)le Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt mr Einsichtnahme vom 22.12.86 - 7.1.87 während der allge­neinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

jroßholbach, 12.12.1986

$.) Ortsgemeindeverwaltung GroBholbach

jez. Metternich, Ortsbürgermeister

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Üe nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin- |et am Dienstag, dem 23. Dez. 1986, um 20 Uhr in der Gaststätte ,Zum Westerwald« statt, fagesordnung: öffentliche Sitzung

l. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbür­germeisters

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der ehren­amtlichen Beigeordneten Verschiedenes

1431 Görgeshausen, den 15.12.1986 jez. Reusch, Beauftragter

Heilberscheid

Öffentliche Bekanntmachung

lar Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1987 vom 11.12.1986 I.

lerOrtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- lungfürRheinland-Pfalzvom14.12.1973(GVBI.S.419)folgende faushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch fe Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom

i. 12.1986 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

3er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im ferwaltungshaushalt

nder Einnahme auf. 479.000,-DM

jeder Ausgabe auf. 479.000,- DM

lermögenshaushalt

iider Einnahme auf. 67.000,- DM

hder Ausgabe auf. 67.000,- DM

festgesetzt.

j. §2 Es werden festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kredite auf . -

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf. -

§3

w Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

altsjahr wie folgt festgesetzt:

> Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

[' Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- [ meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund. 36,- DM

für den zweiten Hund . 54,- DM

l für jeden weiteren Hund. 72,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken

erhoben (§ 24 Abs. 2 GemO).

5430 Montabaur, den 5.12.1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge, gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.12.1986 bis 7.1.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Heilberscheid, den 11.12.1986 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.) gez. Reichwein, Ortsbürgermeister Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der.Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heilberscheid oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI.S.419.BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilber­scheid für das Jahr 1986 vom 11.12.1986 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung fürRheinland-Pfalz vom l4.l2.1973(GVBI.S.4l9)folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 5.12.1986 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht um DM

vermindert um DM

gegenüber bisher DM

auf nun­mehr DM festgesetzt

a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 15.000

463.000

478.000

die Ausgaben 15.000

-

463.000

478.000

b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 8.000

.

260.000

268.000

die Ausgaben 8.000

-

260.000

268.000

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher - DM auf - DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher - DM auf - DM

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heil­berscheid für das Haushaltsjahr 1986 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erho­ben.

5430 Montabaur, den 5.12.1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: gez. Unterschrift

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.12.1986 bis 7.1.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Heilberscheid, den 11.12.1986 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.) gez. Reichwein, Ortsbürgermeister Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)