intabaur
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Nr. 51/52/86
lerbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO, Gleichzei- jgwid bechlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne- jjn.dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- „einde für das Haushaltsjahr 1985 Entlastung zu erteilen. Auf die /orlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehraus- laben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt lorden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo er- «ilt.
^der Beratung und Beschlußfassung hat gern. § 22 Abs. 1 jernO der Ortsbürgermeister wegen Sonderinteresse nicht teil- »nommen.
III.
)le Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt mr Einsichtnahme vom 22.12.86 - 7.1.87 während der allgeneinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
jroßholbach, 12.12.1986
$.) Ortsgemeindeverwaltung GroBholbach
jez. Metternich, Ortsbürgermeister
Görgeshausen
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Üe nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin- |et am Dienstag, dem 23. Dez. 1986, um 20 Uhr in der Gaststätte ,Zum Westerwald« statt, fagesordnung: öffentliche Sitzung
l. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der ehrenamtlichen Beigeordneten Verschiedenes
1431 Görgeshausen, den 15.12.1986 jez. Reusch, Beauftragter
Heilberscheid
Öffentliche Bekanntmachung
lar Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1987 vom 11.12.1986 I.
lerOrtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- lungfürRheinland-Pfalzvom14.12.1973(GVBI.S.419)folgende faushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch fe Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom
i. 12.1986 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
3er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im ferwaltungshaushalt
nder Einnahme auf. 479.000,-DM
jeder Ausgabe auf. 479.000,- DM
lermögenshaushalt
iider Einnahme auf. 67.000,- DM
hder Ausgabe auf. 67.000,- DM
festgesetzt.
j. §2 Es werden festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite auf . -
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. -
§3
w Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
altsjahr wie folgt festgesetzt:
> Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
[' Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v. H.
• Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- [ meindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 36,- DM
für den zweiten Hund . 54,- DM
l für jeden weiteren Hund. 72,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken
erhoben (§ 24 Abs. 2 GemO).
5430 Montabaur, den 5.12.1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge, gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.12.1986 bis 7.1.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Heilberscheid, den 11.12.1986 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.) gez. Reichwein, Ortsbürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der.Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heilberscheid oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI.S.419.BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1986 vom 11.12.1986 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung fürRheinland-Pfalz vom l4.l2.1973(GVBI.S.4l9)folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 5.12.1986 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht um DM
vermindert um DM
gegenüber bisher DM
auf nunmehr DM festgesetzt
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 15.000
463.000
478.000
die Ausgaben 15.000
-
463.000
478.000
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 8.000
.
260.000
268.000
die Ausgaben 8.000
-
260.000
268.000
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher - DM auf - DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher - DM auf - DM
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1986 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, den 5.12.1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: gez. Unterschrift
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.12.1986 bis 7.1.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Heilberscheid, den 11.12.1986 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.) gez. Reichwein, Ortsbürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

