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intabaur
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Nr. 51/52/86
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jugendräume angesehen werden, die sowohl wegen dauern- Beschädigung und Zerstörung durch einige wenige wie auch jngets Zuspruchs geschlossen werden mußten, mmerich, Ortsbürgermeister
Kadenbach
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltsrechnung 1985 und des Entlastungsbeschlus- gdes Ortsgemeinderates vom 13.11.1986 der Ortsgemein- Kadenbach für das Haushaltsjahr 1985 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
ntstellung des gebnisses:
Einnahmen 771.496,32 719.448,41 1.490.944,73
mme bereinigte
«•Einnahmen 771.496,32 719.448,41 1.490.944,73
«•Ausgaben 771.496,32 716.044,60 1.487.540,92
Neue Haushalts-
bereste O,- 20.000,- 20.000,-
Abgang alter Haus-
«tsausgabereste 0,~ 16.596,19 16.596,19
mme bereinigte
Ausgaben 771.496,32 719.448,41 1.490.944,73
tstgestellt:
intabaur, 12. Mai 1986 rbaridsgemeindeverwaltung Montabaur msch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
rOrtsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- waltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 aufgestellte iresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird bechlos- , dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bür- rmeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für ! Haushaltsjahr 1985 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage «Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei izelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, rd hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt, der Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinte- sse gern. § 22 Abs. 1 GemO der Ortsbürgermeister sowie die Isbeigeordneten nicht teilgenommen. stundAn Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied
Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur isichtnahme vom 22.12.1986 - 7.1.1987 während der allgemei- oDienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffent- aus.
denbach, 15.12.1986 lsgemeindeverwaltung Kadenbach IKarbach, Ortsbürgermeister
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Neuhäusel
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 4.12.1986
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uungs- und Kuiturplan 1987
th einleitenden Ausführungen des Ortsbürgermeisters trug 'für den Gemeindewald Neuhäusel zuständige Revierbeamte dchst das Forstbetriebsergebnis für das Forstwirtschaftsjahr ßvor und gab dann einen Überblick über das bisherige Ergeb- des Jahres 1986. Mit Befriedigung nahmen die Ratsmitglieder Kenntnis, daß sich der für das Forstwirtschaftsjahr 1985 ergebe Fehlbetrag in Grenzen hält. Es wurde dabei darauf hingegen, daß der Fehlbetrag insbesondere auf den Ausbau ver- iedener Waldwege zurückzuführen ist. Hier hat die Gemeinde er erheblicher Bezuschussung durch das Land Investitionen itigt, die ihr in Zukunft den Einsatz erheblicher finanzieller Miterspart.Der Revierbeamte erläuterte sodann im einzelnen den uungs-und Kulturplan 1987 und ging dabei ausführlich auf die tonten Maßnahmen ein. Im Forstwirtschaftsjahr 1987 ist
hiernach ein Holzeinschlag von 270 fm vorgesehen, der sich wie folgt zusammensetzt:
20 fm Eiche, 170 fm Buche, 70 fm Fichte, 10 fm Kiefer.
Nach der Beratung wurde der Hauungs- und Kulturplan 1987 einstimmig vom Rat beschlossen, der Gesamteinnahmen von 19.500,- DM und Gesamtausgaben von 23.750,- DM vorsieht. Der Ortsbürgermeister sprach anschließend dem Revierbeamten namens des Rates seinen Dank dafür aus, daß er trotz der allseits bekannten schwierigen Verhältnisse durch sein persönliches Engagement sowie seine gewissenhafte und sparsame Wirtschaftsführung in den abgelaufenen Forstwirtschaftsjahren wiederum recht befriedigende Betriebsergebnisse hat erzielen können.
Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Haid«
In der Sitzung am 12.12.1985 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, die Textfestsetzung Nr. 10.2 zum Bebauungsplan »Auf der Haid« wie folgt zu fassen:
»Dachaufbauten sind nur bei einer Dachneigung von » = 30 Grad zulässig und müssen von den freistehenden Giebelseiten einen Abstand von mind. 1,50 m einhalten. Die Abdeckung ist so vorzunehmen, daß die Einbindung in die Dachhaut - bei Spitzgauben ist deren Traufpunkt maßgebend - mind. 1,25 m tiefer als die Firsthöhe erfolgt. Die Traufe darf durch Dachaufbauten nicht unterbrochen werden.
Die Bebauungsplanänderung beschloß nunmehr der Ortsgemeinderat als Satzung gemäß §§ 10 BBauG, 24 GemO.
Neue Ausbaubeitragssatzung beschlossen Der Ortsbürgermeister trug zur Erläuterung dieses Tagesordnungspunktes vor, das mit Wirkung vom 16.5.1986 in Kraft getretene neue Kommunalabgabengesetz mache eine Änderung der Ausbaubeitragssatzung erforderlich. Das neue Kommunalabgabengesetz und die hierzu ergangene Kommunalabgabenverordnung regelten nunmehr unmittelbar die wesentlichsten Bestimmungen. Damit seien die Grundlagen für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen weitestgehend gesetzlich fixiert und müßten nicht mehr- wie es bislang der Fall war - durch Ortssatzungen festgeregt werden. Der Umfang der neu erarbeiteten und zur Beschlußfassung vorgelegten Satzung sei daher auch weitaus geringer als der der bisher geltenden Satzung. Die neu zu erlassende Satzung beschränke sich daher auf die Festlegung des Abrechnungsmaßstabes und der Tiefenbegrenzung. Für eine Übergangszeit bis Ende 1995 werde den Gemeinden durch das neue Kommunalabgabengesetz ein Wahlrecht zugestanden, ob sie- das bisherige System der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten fürdie einzelnen Anlagen bzw. deren Abschnitte beibehalten oder eine Abrechnung nach pauschalierten Sätzen vornehmen wollen. Seitens der Verwaltung werde empfohlen, das bislang praktizierte Abrechnungsverfahren zunächst beizubehalten und abzuwarten, ob sich die Abrechnung nach Durchschnittssätzen in der Praxis bewähre.
Der Ortsgemeinderat schloß sich dieser Empfehlung an. Er stimmte dem Erlaß der Satzung in der im Entwurf vorgelegten Form zu.
Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet »Feldchen«
Dem Ortsgemeinderat war in der Sitzung eine Vorlage zur Installation von 8 Straßenleuchten im Gewerbegebiet »Feldchen« unterbreitet worden. Der Ortsbürgermeister begründete diese Maß- nahmemit dem weiteren Ausbau derErschiießungsstraße und mit der Ansiedlung weiterer Betriebe. Er führte weiter aus, die Gemeinde müsse im jetzigen Ausbaustadium des Gewerbegebietes im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht auch für eine ausreichende Straßenbeleuchtung sorgen. Im Verlaufe der Beratung wurde der Vorschlag unterbreitet, in den beiden vom Wendehammer in Richtung B 49 und Simmerner Straße abgehenden Wege jeweils noch eine zusätzliche Straßenleuchte anzubringen. Der Rat schloß sich diesem Vorschlag an. Erfaßte den Beschluß, daß neben den in der Beschlußvorlage vorgesehenen Straßenleuchten zwei weitere Leuchten in den vorgenannten Seitenwegen installiert werden. Die genauen Standorte der beiden zusätzlichen Leuchten sollen noch bestimmt werden.
Straßenbenennungen im Gewerbegebiet »Feldchen«
Der Ortsbürgermeister trug hier vor, der fortschreitende Ausbau der Straßen im Gewerbegebiet »Feldchen« und die Ansiedlung neuer Betriebe machten es notwendig, den Straßen im Gewerbegebiet einen Namen zu geben. Für die Straße zwischen der Simmerner Straße und der B 49 habe sich bei den hier ansässigen
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