Einzelbild herunterladen

</52/|

intabaur

Seite 21

Nr. 51/52/86

ag de

nmeli

es.Df

. 000 ,

i.000,

»-000,

»-000,

0,-D

0,-0

0,-D

),-Dk

jugendräume angesehen werden, die sowohl wegen dauern- Beschädigung und Zerstörung durch einige wenige wie auch jngets Zuspruchs geschlossen werden mußten, mmerich, Ortsbürgermeister

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltsrechnung 1985 und des Entlastungsbeschlus- gdes Ortsgemeinderates vom 13.11.1986 der Ortsgemein- Kadenbach für das Haushaltsjahr 1985 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

ntstellung des gebnisses:

Einnahmen 771.496,32 719.448,41 1.490.944,73

mme bereinigte

«Einnahmen 771.496,32 719.448,41 1.490.944,73

«Ausgaben 771.496,32 716.044,60 1.487.540,92

Neue Haushalts-

bereste O,- 20.000,- 20.000,-

Abgang alter Haus-

«tsausgabereste 0,~ 16.596,19 16.596,19

mme bereinigte

Ausgaben 771.496,32 719.448,41 1.490.944,73

tstgestellt:

intabaur, 12. Mai 1986 rbaridsgemeindeverwaltung Montabaur msch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

rOrtsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- waltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 aufgestellte iresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird bechlos- , dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bür- rmeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für ! Haushaltsjahr 1985 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage «Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei izelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, rd hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt, der Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinte- sse gern. § 22 Abs. 1 GemO der Ortsbürgermeister sowie die Isbeigeordneten nicht teilgenommen. stundAn Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied

Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur isichtnahme vom 22.12.1986 - 7.1.1987 während der allgemei- oDienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffent- aus.

denbach, 15.12.1986 lsgemeindeverwaltung Kadenbach IKarbach, Ortsbürgermeister

derG

iVBI.

rNac

sHau

0,-D

lO-D

Meck

le vo

desG

achd

chnur

lenke

iderd

chtwe

j-Pfal

ztg

«)

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 4.12.1986

lätze

sne«

denKi liediei chen ten Pb in zu e liegt, elplät;

uungs- und Kuiturplan 1987

th einleitenden Ausführungen des Ortsbürgermeisters trug 'für den Gemeindewald Neuhäusel zuständige Revierbeamte dchst das Forstbetriebsergebnis für das Forstwirtschaftsjahr ßvor und gab dann einen Überblick über das bisherige Ergeb- des Jahres 1986. Mit Befriedigung nahmen die Ratsmitglieder Kenntnis, daß sich der für das Forstwirtschaftsjahr 1985 erge­be Fehlbetrag in Grenzen hält. Es wurde dabei darauf hinge­gen, daß der Fehlbetrag insbesondere auf den Ausbau ver- iedener Waldwege zurückzuführen ist. Hier hat die Gemeinde er erheblicher Bezuschussung durch das Land Investitionen itigt, die ihr in Zukunft den Einsatz erheblicher finanzieller Mit­erspart.Der Revierbeamte erläuterte sodann im einzelnen den uungs-und Kulturplan 1987 und ging dabei ausführlich auf die tonten Maßnahmen ein. Im Forstwirtschaftsjahr 1987 ist

hiernach ein Holzeinschlag von 270 fm vorgesehen, der sich wie folgt zusammensetzt:

20 fm Eiche, 170 fm Buche, 70 fm Fichte, 10 fm Kiefer.

Nach der Beratung wurde der Hauungs- und Kulturplan 1987 ein­stimmig vom Rat beschlossen, der Gesamteinnahmen von 19.500,- DM und Gesamtausgaben von 23.750,- DM vorsieht. Der Ortsbürgermeister sprach anschließend dem Revierbeamten namens des Rates seinen Dank dafür aus, daß er trotz der allseits bekannten schwierigen Verhältnisse durch sein persönliches En­gagement sowie seine gewissenhafte und sparsame Wirtschafts­führung in den abgelaufenen Forstwirtschaftsjahren wiederum recht befriedigende Betriebsergebnisse hat erzielen können.

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Haid«

In der Sitzung am 12.12.1985 hatte der Ortsgemeinderat be­schlossen, die Textfestsetzung Nr. 10.2 zum Bebauungsplan »Auf der Haid« wie folgt zu fassen:

»Dachaufbauten sind nur bei einer Dachneigung von » = 30 Grad zulässig und müssen von den freistehenden Giebelseiten einen Abstand von mind. 1,50 m einhalten. Die Abdeckung ist so vorzu­nehmen, daß die Einbindung in die Dachhaut - bei Spitzgauben ist deren Traufpunkt maßgebend - mind. 1,25 m tiefer als die Firsthö­he erfolgt. Die Traufe darf durch Dachaufbauten nicht unterbro­chen werden.

Die Bebauungsplanänderung beschloß nunmehr der Ortsge­meinderat als Satzung gemäß §§ 10 BBauG, 24 GemO.

Neue Ausbaubeitragssatzung beschlossen Der Ortsbürgermeister trug zur Erläuterung dieses Tagesord­nungspunktes vor, das mit Wirkung vom 16.5.1986 in Kraft getre­tene neue Kommunalabgabengesetz mache eine Änderung der Ausbaubeitragssatzung erforderlich. Das neue Kommunalabga­bengesetz und die hierzu ergangene Kommunalabgabenverord­nung regelten nunmehr unmittelbar die wesentlichsten Bestim­mungen. Damit seien die Grundlagen für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen weitestgehend gesetzlich fixiert und müßten nicht mehr- wie es bislang der Fall war - durch Ortssatzungen fest­geregt werden. Der Umfang der neu erarbeiteten und zur Be­schlußfassung vorgelegten Satzung sei daher auch weitaus ge­ringer als der der bisher geltenden Satzung. Die neu zu erlassen­de Satzung beschränke sich daher auf die Festlegung des Ab­rechnungsmaßstabes und der Tiefenbegrenzung. Für eine Über­gangszeit bis Ende 1995 werde den Gemeinden durch das neue Kommunalabgabengesetz ein Wahlrecht zugestanden, ob sie- das bisherige System der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten fürdie einzelnen Anlagen bzw. deren Abschnitte beibehalten oder eine Abrechnung nach pauschalierten Sätzen vornehmen wollen. Seitens der Verwaltung werde empfohlen, das bislang praktizier­te Abrechnungsverfahren zunächst beizubehalten und abzuwar­ten, ob sich die Abrechnung nach Durchschnittssätzen in der Pra­xis bewähre.

Der Ortsgemeinderat schloß sich dieser Empfehlung an. Er stimmte dem Erlaß der Satzung in der im Entwurf vorgelegten Form zu.

Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet »Feldchen«

Dem Ortsgemeinderat war in der Sitzung eine Vorlage zur Instal­lation von 8 Straßenleuchten im Gewerbegebiet »Feldchen« un­terbreitet worden. Der Ortsbürgermeister begründete diese Maß- nahmemit dem weiteren Ausbau derErschiießungsstraße und mit der Ansiedlung weiterer Betriebe. Er führte weiter aus, die Ge­meinde müsse im jetzigen Ausbaustadium des Gewerbegebietes im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht auch für eine ausrei­chende Straßenbeleuchtung sorgen. Im Verlaufe der Beratung wurde der Vorschlag unterbreitet, in den beiden vom Wendeham­mer in Richtung B 49 und Simmerner Straße abgehenden Wege jeweils noch eine zusätzliche Straßenleuchte anzubringen. Der Rat schloß sich diesem Vorschlag an. Erfaßte den Beschluß, daß neben den in der Beschlußvorlage vorgesehenen Straßenleuch­ten zwei weitere Leuchten in den vorgenannten Seitenwegen in­stalliert werden. Die genauen Standorte der beiden zusätzlichen Leuchten sollen noch bestimmt werden.

Straßenbenennungen im Gewerbegebiet »Feldchen«

Der Ortsbürgermeister trug hier vor, der fortschreitende Ausbau der Straßen im Gewerbegebiet »Feldchen« und die Ansiedlung neuer Betriebe machten es notwendig, den Straßen im Gewerbe­gebiet einen Namen zu geben. Für die Straße zwischen der Sim­merner Straße und der B 49 habe sich bei den hier ansässigen

KSWSMS