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Nr. 51/52/86

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Teichkläranlage Nentershausen nimmt

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t/ienwV'-n-r.: Ortsbürgermeister Perne, Nentershausen, Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, I.Beigeord- peter Reusch, Fraktionsvorsitzender Wolfgang Müller, Niedererbach, Werkleiter Piwowarsky

/fzMsÄim Herbst 1985 hatte Beigeordneter Reusch beim 1. Spatenstich angekündigt, daß nach Jahresfrist Jer Sandbach sauber wird. Fristgerecht konnten sich die Beteiligten davon überzeugen, daß die wWiA|ä ra niage ihren Betrieb aufgenommen hat.

Neben der Gemeinde Nentershausen hatte vornehmlich die Gemeinde Niedererbach ein Interesse daran, daß diese Anlage gebaut wurde, da sie die Unbilden eines ungereinigten Bachlaufes zu tra­gen hatte.

h Verbandsgemeindewerke berichten:

»kanntgabe des Ergebnisses der chemischen Wasserunter- luchung

F15. Juli 1980 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften PneRichtlinie über dieQualität von Wasser fürden menschlichen pbrauch erlassen, in derQualitätsformen festgelegt wurden.de- Isndas Wasser für den menschlichen Bedarf entsprechen muß.

Diese Richtlinie wurde von der Bundesrepublik Deutschland durch die Verabschiedung einer »Verordnung über Trinkwasser und Wasser für Lebensmittelbetriebe« in nationales Recht umge­setzt, die am 22. Mai 1986 im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1, Seiten 760-773 erschienen ist. Sie ist am 1.10.1986 in Kraft getreten und hat die bisherige Trinkwasser-Verordnung vom 31.1.1975 abgelöst.

Neben der Grundforderung der.Tcinkwasser-Verordnung, daß Trinkwasser frei sein muß von Krankheitserregern, gilt als weite­rer Grundsatz, daß das Trinkwasser chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten darf, die geeignet sind, die menschli­che Gesundheit zu schädigen. Als solche sind einige chemische Substanzen, besonders Spurenmetalle bekannt. Deshalb wur­den bereits in der bisherigen, wie auch in der neuen