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Montabaur

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Stra8en wieder schneller gefahren werde. Vernunftappelle und Beschilderungsmaßnahmen hätten sich als unzureichend erwie­sen. Zu den von den Vorrednern formulierten Anträgen erklärte Fraktionsvorsitzender Paul Widner, man entspreche den Anträ­gen der CDU-Fraktion hinsichtlich der Belassung der jetzigen Si­tuation in der Herzog-Adolf-Straße und in der Buchenstraße im Stadtteil Horressen. Auch die Veränderungen in der Bahnhofstra­ße würden befürwortet. Zum Vorschlag der FWG-Fraktion, eine Schwelle in der Herzog-Adolf-Straße zu kürzen, erklärte Paul Wid­ner seine Ablehnung. Nach seiner Auffassung bestünde alsdann die Gefahr, daß durch die Verkürzung einer Fahrbahnschwelle ei­ne Lückeentstehe, die insbesondere von Fahrrad-und motorisier­ten Zweiradfahrern benutzt werde. Dies würde wiederum zu einer erhöhten Gefährdung der Fußgänger beitragen.

Keine Übereinstimmung mit den Vorstellungen der CDU-Fraktion konnte der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Widner hinge­gen für die in der Afbertstraße zu treffenden Maßnahmen feststel­len. Die SPD-Fraktion - so Paul Widner - plädiere für die Fortset­zung des derzeitigen Versuches, über ein halbes Jahr bis zum Frühjahr 1987. Erstdaran anschließend solltedie Auswertung des Versuches erfolgen und eine Diskussion über daraus zu ziehen­den Konsequenzen geführt werden. Zustimmung fand letztlich noch die Anregung zur Fortschreibung des Generalverkehrspla­nes.

Nachdem die Sprecher aller drei im Rat vertretenen Fraktionen die unterschiedlichen Standpunkte dargelegt hatten, schloß sich eine kontroverse Diskussion an, die im wesentlichen die Verkehrsprobleme in der Albertstraße zum Inhalt hatte. Hier zeichnete sich jedoch keine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte in den Fraktionen ab. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken ließ daraufhin durch Beschluß über die zur Diskussion ge­stellten Alternativen entscheiden.

Folgende Anträge wurden befürwortet:

1. Antrag der CDU-Fraktion: Austausch der derzeit in der Bahn­hofstraße vorhandenen 7 cm Schwelle gegen eine 5 cm Schwelle und zusätzliche Anbringung von zwei weiteren Fahrbahnschwellen von je 5 cm. (Der von der FWG einge- brachte Gegenantrag - Ersatzweise Aufpflasterung - fand keine Mehrheit).

2. Antrag der CDU-Fraktion: Belassung der Situation in der Herzog-Adolf-Straße (Der von der FWG-Fraktion gestellte Gegenantrag zur Verkürzung einer Fahrbahnschwelle wur­de abgelehnt).

3. Antrag der CDU-Fraktion: Belassung der Situation in der Bu­chenstraße (Bauliche Veränderungen entsprechend dem Antrag der FWG-Fraktion wurden nicht befürwortet).

4. Letztlich standen noch drei widersprechende Anträge zur Entscheidung an über verkehrsregelnde Maßnahmen in der Albertstraße. Zunächst wurde der von der SPD-Fraktion ein- gebrachte Antrag (Fortführung des Verschs »Wirksamkeit der eingebauten Schwellen)« zur Abstimmung gestellt. Die­ser fand keine Mehrheit. Daraufhin wurde mehrheitlich dem Antrag der CDU-Fraktion entsprochen, wonach dieser Ver­such am 20.12.1986 beendet wird. Aussagen über weitere sich daran anschließende Maßnahmen wurden nicht getrof­fen. Dies soll Gegenstand von weiteren Ausschußberatun­gen sein. Über den von der FWG eingebrachten Antrag (Be­seitigung der Schwellen und Neugestaltung der Fahrbahn entsprechend den vorgelegten Planskizzen)wurdemit Blick darauf, daß bereits ein Mehrheitsbeschluß vorlag, nicht mehr abgestimmt.

Weitere Entscheidungen des Rates:

Entscheidungen zur Aufstellung bzw. Änderung von Bebau­ungsplänen

6 Tagesordnungspunkte befaßten ^ch mit der Änderung bzw. Neuaufstellung von Bebauungsplänen. Im einzelnen ergingen folgende Entscheidungen:

Bereich Ecke Fröschpfortstraße/Rheinstraße.

Um die Bebauung entsprechend einem vorgelegten Bauantrag zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Alberthöhe für-das Flur­stück N r. 175 dergestalt geändert werden, daß die bebaubare Flä­che in Anpassung an die Gebäudestellung der bereits errichteten Wohnhäuser an der Rheinstraße verändert wird. Der vorliegende Bauantrag sieht die Errichtung eines 3-geschossigen Mehrfami­lienhauses incl. ausgebautem Dachgeschoß vor und steht nach Mitteilung der Verwaltung in Einklang mit städtebaulichen Überle­gungen, d.h. eine Anpassung an die vorhandene Wohnbebauung ist gegeben. Da durch diese Planänderung die Grundzüge des

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Bebauungsplanes nicht berührt werden, soll ein vereinfacht« Änderungsverfahren durchgeführt und als nächster Verfahren 5 schritt den benachbarten Grundstückseigentümern Gelege'nh^t zur Stellungnahme gegeben werden. "

b) Fortführung des Bebauungsplanverfahrens »In den dem« im Stadtteil Eigendorf

Mit dem Ziel, eine beidseitige Bebauung in der Weststraße zu er möglichen, wurde vom Stadtrat am 28.08.1986 die Aufstellunn des Bebauungsplanes »In den Rödem« beschlossen. Im Rahmen des formellen Verfahrens standen nun in der Sitzung am 27.11.1986 der Zustimmungsbeschluß, die Entscheidung über die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung sowie über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens derTrägeröffent- licher Belange an. Sämtliche hierzu erforderlichen Beschlüsseer- gingen einstimmig. In Abänderung zum Vorschlag der Verwal­tung wurde die Offenlegungsfrist für die vorgezogene Bürgerbe­teiligung auf 4 Wochen ausgedehnt. Der Zeitraum der Offenle­gung wird noch durch gesonderte Bekanntmachung bekanntge­geben.

c) Bebauungsplanverfahren »Altstadt V« und »östliche Bahn­hofstraße«

Beide Planverfahren beinhalten Regelungen über Art und Nut­zung der Geschäfte in Beziehung zur Hauptverkehrszone. Dabei sollen insbesondere verschiedene Geschäftsarten (z.B. Vergnü­gungsstätten) wegen der Unverträglichkeit zum zentralen Ein­kaufsbereich ausgeschlossen werden. Als Art der Nutzung wird ! ein besondees Wohngebiet (WB) festgesetzt. Zulässig sind u.a. 1 Wohngebäude, Läden (mit Ausnahme von Sex-Shops), Geschäfts- und Bürogebäude. Ausnahmsweise können zugelas­sen werden: Beherbergungsbetrieb sowie Schank- und Speise­wirtschaften soweit dadurch der Charakter des besonderen Wohngebietes nicht nachteilig beeinflußt wird. Auf die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für beide Bereiche wird verzichtet, da insbesondere durch die vorhandene größtenteils geschlossene Bauweise das Maß der baulichen Nutzung bereits vorgegeben ist.

Da beide Verfahren parallel zueinander durchgeführt werden, stand jeweils die Entscheidung über Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange sowie hieran anschließend der Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß an. Die vom Landes­amt für Denkmalpflege in Mainz vorgetragene Anregung jeweils qualifizierte Bebauungspläne aufzustellen, wurde zurückgewie­sen , da dies, wie bereits vorstehend ausgeführt, nicht als erforder-j lieh angesehen wird. Auch Vorschläge zur Planausweitung wur­den als nicht erforderlich zurückgewiesen. Der Rat stimmte da l nach dem vorgelegten Plan in unveränderter Form zu undbe-l schloß die Offenlegung gemäß § Abs. 6 BBauG.

d)Änderung der Bebauungspläne »Hemchen« und »Lindchen« Beide Planverfahren haben die Auflockerung der Regelung für die Farbauswahl von Dacheindeckungen zum Inhalt, d.h. die bis­herige Textfestsetzung »das Dacheindeckungsmaterial muß an­thrazit - grau oder dunkelbraun getönt sein« wird ersatzlos aufge­hoben. Nach dem Willen des Rates soll den Bauherren mehr Spielraum bei der Entscheidung über die Fahrbgestaltung von Dächern zukommen, letztlich auch deshalb, um eine optischeße-i lebung der Baugebiete zu erhalten.

Für beide_ Verfahren stand zur Einleitung des Änderurigsverfah-j rens der Änderungsbeschluß, der anschließende Zustimmungs-j beschluß, die Erklärung über den Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie der Offenlegungsbeschluß an. Sämtli­che Entscheidungen ergingen jeweils einstimmig.

Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet »Feldchen« im Stadtteil Horressen beschlossen Ebenfalls einstimmig entschied der Rat für das Baugebiet des Be­bauungsplanes »Feldchen« die Umleitung einzuleiten. Das Ver­fahren wird unter gleichlautender Bezeichnungdurchgeführt.DeM

umzulegende Bereich liegt östlich angrenzend an der Au 0 "> a M Straße zwischen der Verlängerung der Lerchenstraße und de Verlängerung der Fasanenallee.

Die im einzelnen von diesem Umlegungsverfahren betrofte I Grundstücke werden noch durch gesonderte öffentliche j kanntmachung zur Kenntnis gegeben.