Montabaur
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Stra8en wieder schneller gefahren werde. Vernunftappelle und Beschilderungsmaßnahmen hätten sich als unzureichend erwiesen. Zu den von den Vorrednern formulierten Anträgen erklärte Fraktionsvorsitzender Paul Widner, man entspreche den Anträgen der CDU-Fraktion hinsichtlich der Belassung der jetzigen Situation in der Herzog-Adolf-Straße und in der Buchenstraße im Stadtteil Horressen. Auch die Veränderungen in der Bahnhofstraße würden befürwortet. Zum Vorschlag der FWG-Fraktion, eine Schwelle in der Herzog-Adolf-Straße zu kürzen, erklärte Paul Widner seine Ablehnung. Nach seiner Auffassung bestünde alsdann die Gefahr, daß durch die Verkürzung einer Fahrbahnschwelle eine Lückeentstehe, die insbesondere von Fahrrad-und motorisierten Zweiradfahrern benutzt werde. Dies würde wiederum zu einer erhöhten Gefährdung der Fußgänger beitragen.
Keine Übereinstimmung mit den Vorstellungen der CDU-Fraktion konnte der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Widner hingegen für die in der Afbertstraße zu treffenden Maßnahmen feststellen. Die SPD-Fraktion - so Paul Widner - plädiere für die Fortsetzung des derzeitigen Versuches, über ein halbes Jahr bis zum Frühjahr 1987. Erstdaran anschließend solltedie Auswertung des Versuches erfolgen und eine Diskussion über daraus zu ziehenden Konsequenzen geführt werden. Zustimmung fand letztlich noch die Anregung zur Fortschreibung des Generalverkehrsplanes.
Nachdem die Sprecher aller drei im Rat vertretenen Fraktionen die unterschiedlichen Standpunkte dargelegt hatten, schloß sich eine kontroverse Diskussion an, die im wesentlichen die Verkehrsprobleme in der Albertstraße zum Inhalt hatte. Hier zeichnete sich jedoch keine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte in den Fraktionen ab. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken ließ daraufhin durch Beschluß über die zur Diskussion gestellten Alternativen entscheiden.
Folgende Anträge wurden befürwortet:
1. Antrag der CDU-Fraktion: Austausch der derzeit in der Bahnhofstraße vorhandenen 7 cm Schwelle gegen eine 5 cm Schwelle und zusätzliche Anbringung von zwei weiteren Fahrbahnschwellen von je 5 cm. (Der von der FWG einge- brachte Gegenantrag - Ersatzweise Aufpflasterung - fand keine Mehrheit).
2. Antrag der CDU-Fraktion: Belassung der Situation in der Herzog-Adolf-Straße (Der von der FWG-Fraktion gestellte Gegenantrag zur Verkürzung einer Fahrbahnschwelle wurde abgelehnt).
3. Antrag der CDU-Fraktion: Belassung der Situation in der Buchenstraße (Bauliche Veränderungen entsprechend dem Antrag der FWG-Fraktion wurden nicht befürwortet).
4. Letztlich standen noch drei widersprechende Anträge zur Entscheidung an über verkehrsregelnde Maßnahmen in der Albertstraße. Zunächst wurde der von der SPD-Fraktion ein- gebrachte Antrag (Fortführung des Verschs »Wirksamkeit der eingebauten Schwellen)« zur Abstimmung gestellt. Dieser fand keine Mehrheit. Daraufhin wurde mehrheitlich dem Antrag der CDU-Fraktion entsprochen, wonach dieser Versuch am 20.12.1986 beendet wird. Aussagen über weitere sich daran anschließende Maßnahmen wurden nicht getroffen. Dies soll Gegenstand von weiteren Ausschußberatungen sein. Über den von der FWG eingebrachten Antrag (Beseitigung der Schwellen und Neugestaltung der Fahrbahn entsprechend den vorgelegten Planskizzen)wurdemit Blick darauf, daß bereits ein Mehrheitsbeschluß vorlag, nicht mehr abgestimmt.
Weitere Entscheidungen des Rates:
Entscheidungen zur Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
6 Tagesordnungspunkte befaßten ^ch mit der Änderung bzw. Neuaufstellung von Bebauungsplänen. Im einzelnen ergingen folgende Entscheidungen:
Bereich Ecke Fröschpfortstraße/Rheinstraße.
Um die Bebauung entsprechend einem vorgelegten Bauantrag zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Alberthöhe für-das Flurstück N r. 175 dergestalt geändert werden, daß die bebaubare Fläche in Anpassung an die Gebäudestellung der bereits errichteten Wohnhäuser an der Rheinstraße verändert wird. Der vorliegende ■Bauantrag sieht die Errichtung eines 3-geschossigen Mehrfamilienhauses incl. ausgebautem Dachgeschoß vor und steht nach Mitteilung der Verwaltung in Einklang mit städtebaulichen Überlegungen, d.h. eine Anpassung an die vorhandene Wohnbebauung ist gegeben. Da durch diese Planänderung die Grundzüge des
Nr 49/86
Bebauungsplanes nicht berührt werden, soll ein vereinfacht« Änderungsverfahren durchgeführt und als nächster Verfahren 5 schritt den benachbarten Grundstückseigentümern Gelege'nh^t zur Stellungnahme gegeben werden. "
b) Fortführung des Bebauungsplanverfahrens »In den Rö dem« im Stadtteil Eigendorf
Mit dem Ziel, eine beidseitige Bebauung in der Weststraße zu er möglichen, wurde vom Stadtrat am 28.08.1986 die Aufstellunn des Bebauungsplanes »In den Rödem« beschlossen. Im Rahmen des formellen Verfahrens standen nun in der Sitzung am 27.11.1986 der Zustimmungsbeschluß, die Entscheidung über die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung sowie über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens derTrägeröffent- licher Belange an. Sämtliche hierzu erforderlichen Beschlüsseer- gingen einstimmig. In Abänderung zum Vorschlag der Verwaltung wurde die Offenlegungsfrist für die vorgezogene Bürgerbeteiligung auf 4 Wochen ausgedehnt. Der Zeitraum der Offenlegung wird noch durch gesonderte Bekanntmachung bekanntgegeben.
c) Bebauungsplanverfahren »Altstadt V« und »östliche Bahnhofstraße«
Beide Planverfahren beinhalten Regelungen über Art und Nutzung der Geschäfte in Beziehung zur Hauptverkehrszone. Dabei sollen insbesondere verschiedene Geschäftsarten (z.B. Vergnügungsstätten) wegen der Unverträglichkeit zum zentralen Einkaufsbereich ausgeschlossen werden. Als Art der Nutzung wird ! ein besondees Wohngebiet (WB) festgesetzt. Zulässig sind u.a. 1 Wohngebäude, Läden (mit Ausnahme von Sex-Shops), Geschäfts- und Bürogebäude. Ausnahmsweise können zugelassen werden: Beherbergungsbetrieb sowie Schank- und Speisewirtschaften soweit dadurch der Charakter des besonderen Wohngebietes nicht nachteilig beeinflußt wird. Auf die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für beide Bereiche wird verzichtet, da insbesondere durch die vorhandene größtenteils geschlossene Bauweise das Maß der baulichen Nutzung bereits vorgegeben ist.
Da beide Verfahren parallel zueinander durchgeführt werden, stand jeweils die Entscheidung über Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange sowie hieran anschließend der Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß an. Die vom Landesamt für Denkmalpflege in Mainz vorgetragene Anregung jeweils qualifizierte Bebauungspläne aufzustellen, wurde zurückgewiesen , da dies, wie bereits vorstehend ausgeführt, nicht als erforder-j lieh angesehen wird. Auch Vorschläge zur Planausweitung wurden als nicht erforderlich zurückgewiesen. Der Rat stimmte da l nach dem vorgelegten Plan in unveränderter Form zu undbe-l schloß die Offenlegung gemäß § Abs. 6 BBauG.
d)Änderung der Bebauungspläne »Hemchen« und »Lindchen« Beide Planverfahren haben die Auflockerung der Regelung für die Farbauswahl von Dacheindeckungen zum Inhalt, d.h. die bisherige Textfestsetzung »das Dacheindeckungsmaterial muß anthrazit - grau oder dunkelbraun getönt sein« wird ersatzlos aufgehoben. Nach dem Willen des Rates soll den Bauherren mehr Spielraum bei der Entscheidung über die Fahrbgestaltung von Dächern zukommen, letztlich auch deshalb, um eine optischeße-i lebung der Baugebiete zu erhalten.
Für beide_ Verfahren stand zur Einleitung des Änderurigsverfah-j rens der Änderungsbeschluß, der anschließende Zustimmungs-j beschluß, die Erklärung über den Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie der Offenlegungsbeschluß an. Sämtliche Entscheidungen ergingen jeweils einstimmig.
Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet »Feldchen« im Stadtteil Horressen beschlossen Ebenfalls einstimmig entschied der Rat für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Feldchen« die Umleitung einzuleiten. Das Verfahren wird unter gleichlautender Bezeichnungdurchgeführt.DeM
umzulegende Bereich liegt östlich angrenzend an der Au 0 "> a M Straße zwischen der Verlängerung der Lerchenstraße und de Verlängerung der Fasanenallee.
Die im einzelnen von diesem Umlegungsverfahren betrofte I Grundstücke werden noch durch gesonderte öffentliche j kanntmachung zur Kenntnis gegeben.

