Montabaur
Seite 10
f*,'
\J
Bereich des Stadtwaldes eingesetzt.
Zurückgewiesen wurde auch der Vorwurf von Ratsmitlgied Wid- ner, der Ansatz für die Grundstückserlöse sei »ins Blaue hinein« kalkuliert worden. Grundlage für die Berechnungen seien die seinerzeit laufenden Verhandlungen gewesen, von denen man zunächst erwarten konnte, daß diese auch erfolgreich zum Abschluß gebracht werden können. Die nunmehr erforderlich gewordene Reduzierung des Ansatzes sei durch Umstände herbeigeführt worden, die nicht vorhersehbar und insofern auch nicht einkalkulierbar waren. Entschieden wurde auch der von Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erhobene Vorwurf der »kosmetischen Operation« im Bezug auf die Erhöhung des Ansatzes bei den Verpflichtungsermächtigungen zurückgewiesen. (Verpflichtungsermächtigungen erlauben es einer Gemeinde entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen Verpflichtungen einzugehen, die erst im nächsten Haushaltsjahr kassenwirksam werden, d.h. es können Aufträge erteilt werden, für die erst im darauffolgenden Jahr Rechnungen ausgestellt werden und mithin auch dann erst Zahlungen zu leisten sind.) Es wurde daher ausdrücklich darauf verwiesen, daß die im N achtragshaushaltsplan erhöhten Ansätze bei der Verpflichtungsermächtigungen zurückzuführen sind auf haushaltsrechtliche Erfordernisse. Es wurden ferner die Maßnahmen benannt, für die Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind. Hierbei handelt es sich um den Ausbau der Westerwald- und Buchenstraße in Montabaur-Horressen, den Bau der Friedhofshalle in Eigendorf, den Brunnenbau am Marktplatz sowie mögliche Zuschüsse für Wohnhausmodernisierungen im Bereich des Rebstockes bzw. Fassadenrestaurierungen in der Altstadt. Für all diese Maßnahmen könne nicht ausgeschlossen werden, daß je nach Baufortschritt bzw. eingehender Zuschußanträge Verpflichtungen eingegangen werden müßten, die im darauffolgenden Haushaltsjahr 1987 zu begleichen sind.
Nach Beendigung der Diskussion wurde von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken der vorgelegte N achtragshaushaltsplan sowie die Nachtragshaushaltssatzung zur Abstimmung gestellt. Mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der CDU- und SPD-Fraktion und Gegenstimmen der FWG-Fraktion wurde den Planwerken zugestimmt.
Die summarische Zusammenfassung der sich durch den Nachtragshaushaltsplan ergebenden Veränderungen stellt die Nachtragshaushaltssatzung dar. Dementsprechend werden die Ansätze im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben um jeweils 54 680,-- DM vermindert und neu festgesetzt auf 12.584.090,-- DM. Ebenfalls reduziert werden in Einnahmen und Ausgaben die Ansätze des Vermögenshaushaltes um 896.400,- DM auf nunmehr 5.904.400,- DM. Der Gesamtbetrag der Kredite wird von 857.400,-DM auf 923.815,-DM und derGesamtumfang der Verpflichtungsermächtigungen von 1.600.000,- DM auf 2.010.000,- DM erhöht.
2. Nachtragsplan zum Forstkulturplan 1986 beschlossen
Einstimmig billigte der Rat den 2. Nachtragsplan zum Forstkulturplan 1986, derdie weitere Befestigung eines Holzabfuhrweges im Revierteil Gelbachtal vorsieht, mit einem Kostenaufwand von 33.200,-- DM. Durch diesen Nachtragsplan werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Wegebaumaßnahme ausweiten und damit zugleich Zuschußmittel erlangen zu können. Konkret ist vorgesehen, einen Holzabfuhweg auf eine Länge von 830 m bis zum Anschluß an den Teenweg nach Ettersdorf auszubauen. Für diese Maßnahme können Landeszuschüsse in Höhe von 23.240,- DM in Anspruch genommen werden. Im übrigen ergibt sich die Finanzierbarkeit aus Ausgabeeinsparungen bei sonstigen Waldwegebaumaßnahmen.
Bebauungsplanverfahren »Obere Köppelstraße« weitgehendst abgeschlossen/Einleitung der Baulandumlegung beschlossen
Zum Abschluß des formellen Verfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplanes »Obere Köppelstraße« im Stadtteil Eigendorf - was die Mitarbeit des Rates anbelangt - stand in der Sitzung am 30.10.1986 noch der Zustimmungs- und Satzungsbeschluß an. Beide Entscheidungen wurden einstimmig ausgesprochen. (Dieser Bebauungsplan sieht eine Ausweitung der derzeit einseitigen Bebauung im Bereich der Köppelstraße auf eine beidseitige Bebauung vor.
Ratsmitglied Widner (SPD) merkte zum Abschluß dieses Verfahrens noch an, daß künftig Zurückhaltung bei der Neuausweisung von Baugebieten geübt werden sollte, d.h. zunächst sollte auf eine Schließung der vorhandenen Baulücken gedrängt werden. Die Verwaltung bestätigt, daß dies deckungsgleich mit ihren eigenen Überlegungen sei.
So erachte die Verwaltung, den Bauplatzbedarf im stadu gendorf durch die jetzige Ausweitung des Baugebietes mit r sicht auf die sonst noch verfügbaren Bauplätze als auf lange gedeckt.
In einem der nachfolgenden Tagesordnungspunkte wurde dann noch durch einstimmige Entscheidung die Einleitung Baulandumlegungsverfahrensfürdas Baugebiet »Obere K6r Straße« beschlossen. Die von diesem Umlegungsverfahren ei ten Grundstücke werden im Rahmen einer gesondertenöff chen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben. * Weitere Entscheidungen zur Änderung von Bebauun nen
Einstimmigkeit konnte erzielt werden hinsichtlich der Ändei des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe IV« im Bereichdesl Stückes Nr. 406/78. Dieses Verfahren wurde eingeleitet un vorgesehene Reihenhausbauweise für dieses Grundstück au heben und stattdessen eine Einzelhausbauweise zu g$ Fürdiese Umwandlung sprechen die topographischen Ge
heiten (Anschüttungen, die unverhältnismäßig hohe Kostei Gründungsmaßnahmen erfordern und vorhandene Böschunj die aus städtebaulichen Gesichtspunkten eine Reihenhaus weise nicht ratsam erscheinen lassen). Darüber hinaus solldi diese Änderung den Bauabsichten eines möglichen Kaufinte senten entgegengekommen werden. Nach Offenlage der Ul lagen zur Planänderung meldeten die unmittelbar in derNach Schaft zu dieserGrundstücksparzelle gelegenen Anliegern ken zur Planänderung an. In der Sitzung am 30.10.1986wl dem nach Auffassung des Rates durch Verschiebung der 0 baubaren Fläche sowie das Gebot, eine Schutzpflanzungani gen, Rechnung getragen. Als nächster Verfahrensschritt( nun an, den betroffenen und benachbarten Grundstückseig mern nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.’ Das weitere Änderungsverfahren beinhaltete die Erweiteren; überbaubaren Fläche im Bereich des Flurstückes 2083/8 irr bauungsplan »Lindchen«. Auch hierdurch soll den Bauabsid des Grundstückseigentümers Rechnung getragen werden diese Änderung keine nachteiligen Beeinträchtigungen ent und nach wie vor ausreichende Abstandsflächen erhalten ben, stimmte der Rat auch dieser Änderung einstimmig zuj Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in den w] gebieten »Hemchen« und »Farenau« im Stadtteil Horr« mehrheitlich abgelehnt Seitens der SPD-Fraktion wurde der Antrag eingebrachtl Wohngebiete »Hemchen« und »Farenau« in den Großverj »Zonengeschwindigkeitsverordnung« d.h. Ausweisung 30-km-Zone einzubeziehen und darüber hinaus fahrdynamij Schwellen und optische Bremsen in der Straße »Im Wiesengi aufzubringen. Dieser Antrag wurde bereits in der vorangega nen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in nichtöj licher Sitzung vorberaten und mit der mehrheitlichen Empfelj an den Stadtrat verwiesen, zunächst keine weiteren Maßnalj zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. Es wurde lediglicj Auftrag an die Verwaltung gerichtet, Radarkontrollen fürdij nannten Straßenzüge zu beantragen.
Zu Beginn der Diskussion in der Stadtratssitzung am 30.10 ] gab Bürgermeister Dr. Possel-Dölken zur Kenntnis, daß di« waltung auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss! Durchführung von Radarkontroilen beantragt habe. Inzwisl sei auch die erste Kontrolle durchgeführt worden mit dem El nis, daß viele Verkehrsteilnehmer die Straße »Im Wiesengij mit einer höheren als der durch die in jüngster Zeit durch enlj chende Beschilderung zugelassene Höchstgeschwindigkej 30 km/h befuhren. Als nicht mehr zu tolerierend bezeichnet« germeisterDr. Possel-Dölken die Handlung noch nicht ermitf Täter, die wohl die durchgeführte Radarkontrolle zum Anla nommen hätten, um am folgenden Wochenende sämtlich« kehrszeichen, durch welche die Geschwindigkeitsbeschräij angeordnet wurde, zu entwenden.
Zur Erläuterung des von der SPD-Fraktion eingereichten/ ges nahm Ratsmitglied Bächer(SPD)zum Sachverhalt nocN Stellung und verwies darauf, daß die SPD-Fraktion die Aul
sung einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung in dengel
ten Straßenzügen befürworte, da auf diesem Wege mit ejl wenigen Schildern der gesamte Bereich mit einer 30 km/M schränkung belegt werden könne. Zum gegenwärtigen Zern sei ein Vielfaches an Schildern erforderlich, um dieseGescl digkeitsbeschränkung anzuordnen. In seinen weitereri Auf rungen legte Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer dar, daß di« \ Fraktion es ferner für erforderlich erachte, diese Ausweisunj Geschwindigkeitsbeschränkung durch begleitende
/

