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Nr. 45/86

aus d er Genehmigungsverfügung:

Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hier- ^ äß§ 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom C jBQBi. IS. 2256), zutetzt geändert dureb das Gesetz zur i inioung von Verfahren und zur Erleichterung von Investi- ^ haben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) ffndung mit Ziffer 1 der Anlage zu§2derLandesverordnung t 7'ctändigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Wei- rtung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), Genehmigung erteilt.

I dieser Genehmigung sind die Begründung und das .Tbiatuum Bebauungsplan.

Sen davon Kenntnis genommen, daß nach vorangegange- jBentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 a Abs. 6 Bun- luaesetz die Offenlage durchgeführt wurde. Behörden und £geinäß§2 Abs. 5 Bundesbaugesetz waren nicht zu beteili­ge deren Belange nicht berührt sind.

Inkenund Anregungen sind nicht vorgetragen worden. 9 6enehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich anntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanände- l mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich

1 Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde-

g Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, jüind der Dienststunden eingesehen werden, ichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 s ,6GemO hingewiesen:

jlcBundesbaugeaetz (Auszug)

joerEntschädigungsberechtigte kann Entschädigung vertan- inenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermö- inachteileeingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspru- »dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädi­gschriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Bn Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb )drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten d,die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

liSa Bundesbaugesetz (Auszug)

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses setzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder [Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie htschriftlich innerhalbeines Jahres seit Bekanntmachung des tlmutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde bndgemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung runden soll, ist darzuiegen.

isatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die tehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs- wsoder der Satzung.

lAbs. Gemeindeordnung (Auszug)

»Verletzung der Bestimmungen über fusschlieBungsgründe (§ 22 Abs. 1 ) und leEinberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­nerale (§ 34)

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Wlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Be- WingderTasachen, die eine solche Rechtsverletzung be­iden können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend Pacht worden ist.

jtobauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

| Gemarkungsbereich »Trabenau« zwischen den Flur- j*eii 1302/1 und 1307/5 (Flur 14) sowie 2054, 2068/1 und p2(Flur25)-Gemarkung Eschelbach-vorgesehene Erschlie- fflsstraße wird in ihrer Breite

von bisher 7,50 m

, auf neu 5,50 m

[iziert.

ir, 28.10.1986 Ifossel-Dölken, lMeister

Stadt Montabaur

Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom Donnerstag, 30.10.1986

Gratulation an Gustav Hannappel zur Verleihung der Freiherr- vom-Stein-Plakette

Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung am 30.10.1986 gab Bürgermeister Dr. Possel-Dölken den Mitglie­dern des Stadtrates sowie den anwesenden Zuhörern zur Kennt­nis, daß der Regierungspräsident am 27.10.1986 Gustav Han­nappel (Mitglied des Stadtrates) neben einigen weiteren verdien­ten Bürgern die Freiherr-vom-Stein-Plakette verlieh. Aus diesem Grunde wurden dem Würdenträger im Namen der Mitglieder des Stadtrates, der Bürger der Stadt Montabaur und hier insbesonde­re der des Stadtteiles Horressen Glückwünsche übermittelt. Gustav Hannappel erhielt diese Auszeichnung in Anerkennung seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten insbesondere hinsichtlich seines kommunaipolitischen Wirkens im und für den Stadtteil Horressen.

Nachtragshaushaltsplan/-satzung der Stadt für 1986 be­schlossen

Aussagen des Bürgermeisters zum Nachtragshaushaltsplan 1986

Zu Beginn seiner Ausführungen wies Bürgermeister Dr. Possel- Dölken darauf hin, daß der Entwurf des Nachtragshaushaltspla­nes bereits im Haupt- und Finanzausschuß vorberaten wurde und daß dieses Planwerk an sich keine wesentlichen neuen Akzente in der Haushaltswirtschaft der Stadt Montabaur beinhalte. Auch ließen sich hieraus keine bedeutsamen strukturellen Veränderun­gen ableiten. Der Nachtragsplan diene im wesentlichen der Kor­rektur der Haushaltsansätze, die sich aus verschiedensten Grün­den, so z.b. auch aufgrund von Ausschuß- und Ratsentscheidun­gen verändert haben. Als eine der gewichtigsten Veränderungen wurde auf die Verminderung des Gewerbesteueransatzes um 350.000,- DM auf 3.250.000,- DM verwiesen. Nach den Worten von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken haben sich damit die Hoff­nungen der Verwaltung auf gegenüber den Vorjahren zunehmen­de Gewerbesteuereinnahmen nicht erfüllt. Man habe in diesem Jahr wiederum ein Aufkommen aus der Gewerbesteuer erreicht, was in etwa dem Niveau der Vorjahre entspreche. Weiterhin be­deutsam im Bereich des Verwaltungshaushaltes sei die Vermin­derung des Zuführungsbetrages zum Vermögenshaushalt, die u.a. auch ihre Ursachen in dem verminderten Steueraufkommen findet. Insgesamt wurde der noch zu erwartende Zufühungsbe- trag von ca. 1,18 Mio DM, der dem Vermögenshaushaft zufließt, als noch beachtlich bezeichnet. Zum Vermögenshaushalt wurde lediglich darauf verwiesen, daß einige der geplanten Investitions­vorhaben zeitliche Verschiebungen erfahren. Vorausschauend auf das Jahr 1987 wurde jedoch schon ausgesagt, daß Investitio­nen in der Höhe, wie sie im Jahr 1986 geleistet wuden, nicht mehr möglich sind.

Neuverschuldungen in der Größenordnung, wie sie für das Jahr 1986 veranschlagt sind (924.000,-DM), sollten nur einmalig sein. Zugleich wurde jedoch der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß der für das Jahr 1986 ermittelte Kreditspielraum nicht in vollem Um­fange ausgeschöpft werden müsse, so habe sich auch zum Ab­schluß des Haushaltsjahres 1985 gezeigt, daß von dem ursprüng­lich ermittelten Kreditbedarf in Höhe von ca. 778.000,- DM ledig­lich 167.300,- DM in Anspruch genommen werden mußten. Her­ausgestellt wurde von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken auch, daß in vorangegangenen Jahren oftmals eine Neuverschuldung gänzlich vermieden werden konnte und sogar ein Schuldenabbau erfolgte. Dies müsse auch wieder das Ziel künftiger Haushaltsjah­re sein. Zum Haushaltsjahr 1986 wurde jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß die Stadt insbesondere hinsichtlich der für den Sportstättenbau bereitgestellten Mittel einen »finanziellen Kraft­akt« durchgeführt habe.

Abschließend empfahl der Vorsitzende den Mitgliedern des Stadt­rates, die Zustimmung zu dem vorgelegten Nachtragshaushalts­plan bzw. zu der Nachtragshaushaltssatzung 1986. Stellungnahme der Fraktionen zum Nachtragshaushaltsplan a) Aussagen von Ratsmitglied Hans-Josef Manns (CDU)

Für die CDU-Fraktion nahm Hans-Josef Manns zum Nachtrags­haushaltsplan Stellung. Dieser bestätigte im wesentlichen die Aussagen von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken und stellte dar­über hinaus einige Kriterien heraus, die Einfluß nahmen auf die Haushaltswirtschaft 1986. Zunächst wies Hans-Josef Manns