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Nr. 45/86
„aus d er Genehmigungsverfügung:
■Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hier- ^ äß§ 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom C jBQBi. IS. 2256), zutetzt geändert dureb das Gesetz zur i inioung von Verfahren und zur Erleichterung von Investi- ^ haben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) ffndung mit Ziffer 1 der Anlage zu§2derLandesverordnung t 7'ctändigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Wei- rtung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), Genehmigung erteilt.
I dieser Genehmigung sind die Begründung und das .Tbiatuum Bebauungsplan.
Sen davon Kenntnis genommen, daß nach vorangegange- jBentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 a Abs. 6 Bun- luaesetz die Offenlage durchgeführt wurde. Behörden und £geinäß§2 Abs. 5 Bundesbaugesetz waren nicht zu beteilige deren Belange nicht berührt sind.
Inkenund Anregungen sind nicht vorgetragen worden. 9 6enehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich anntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanände- l mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich
1 Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde-
g Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, jüind der Dienststunden eingesehen werden, ichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 s ,6GemO hingewiesen:
jlcBundesbaugeaetz (Auszug)
joerEntschädigungsberechtigte kann Entschädigung vertan- inenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermö- inachteileeingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspru- »dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigschriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Bn Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb )drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten d,die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
liSa Bundesbaugesetz (Auszug)
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses setzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder [Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie htschriftlich innerhalbeines Jahres seit Bekanntmachung des tlmutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde bndgemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung runden soll, ist darzuiegen.
isatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die tehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs- wsoder der Satzung.
lAbs. Gemeindeordnung (Auszug)
»Verletzung der Bestimmungen über fusschlieBungsgründe (§ 22 Abs. 1 ) und leEinberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Generale (§ 34)
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Wlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Be- WingderTasachen, die eine solche Rechtsverletzung beiden können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend Pacht worden ist.
jtobauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
| Gemarkungsbereich »Trabenau« zwischen den Flur- j*eii 1302/1 und 1307/5 (Flur 14) sowie 2054, 2068/1 und p2(Flur25)-Gemarkung Eschelbach-vorgesehene Erschlie- fflsstraße wird in ihrer Breite
von bisher 7,50 m
, auf neu 5,50 m
[iziert.
ir, 28.10.1986 Ifossel-Dölken, lMeister
Stadt Montabaur
Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom Donnerstag, 30.10.1986
Gratulation an Gustav Hannappel zur Verleihung der Freiherr- vom-Stein-Plakette
Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung am 30.10.1986 gab Bürgermeister Dr. Possel-Dölken den Mitgliedern des Stadtrates sowie den anwesenden Zuhörern zur Kenntnis, daß der Regierungspräsident am 27.10.1986 Gustav Hannappel (Mitglied des Stadtrates) neben einigen weiteren verdienten Bürgern die Freiherr-vom-Stein-Plakette verlieh. Aus diesem Grunde wurden dem Würdenträger im Namen der Mitglieder des Stadtrates, der Bürger der Stadt Montabaur und hier insbesondere der des Stadtteiles Horressen Glückwünsche übermittelt. Gustav Hannappel erhielt diese Auszeichnung in Anerkennung seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten insbesondere hinsichtlich seines kommunaipolitischen Wirkens im und für den Stadtteil Horressen.
Nachtragshaushaltsplan/-satzung der Stadt für 1986 beschlossen
Aussagen des Bürgermeisters zum Nachtragshaushaltsplan 1986
Zu Beginn seiner Ausführungen wies Bürgermeister Dr. Possel- Dölken darauf hin, daß der Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes bereits im Haupt- und Finanzausschuß vorberaten wurde und daß dieses Planwerk an sich keine wesentlichen neuen Akzente in der Haushaltswirtschaft der Stadt Montabaur beinhalte. Auch ließen sich hieraus keine bedeutsamen strukturellen Veränderungen ableiten. Der Nachtragsplan diene im wesentlichen der Korrektur der Haushaltsansätze, die sich aus verschiedensten Gründen, so z.b. auch aufgrund von Ausschuß- und Ratsentscheidungen verändert haben. Als eine der gewichtigsten Veränderungen wurde auf die Verminderung des Gewerbesteueransatzes um 350.000,- DM auf 3.250.000,- DM verwiesen. Nach den Worten von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken haben sich damit die Hoffnungen der Verwaltung auf gegenüber den Vorjahren zunehmende Gewerbesteuereinnahmen nicht erfüllt. Man habe in diesem Jahr wiederum ein Aufkommen aus der Gewerbesteuer erreicht, was in etwa dem Niveau der Vorjahre entspreche. Weiterhin bedeutsam im Bereich des Verwaltungshaushaltes sei die Verminderung des Zuführungsbetrages zum Vermögenshaushalt, die u.a. auch ihre Ursachen in dem verminderten Steueraufkommen findet. Insgesamt wurde der noch zu erwartende Zufühungsbe- trag von ca. 1,18 Mio DM, der dem Vermögenshaushaft zufließt, als noch beachtlich bezeichnet. Zum Vermögenshaushalt wurde lediglich darauf verwiesen, daß einige der geplanten Investitionsvorhaben zeitliche Verschiebungen erfahren. Vorausschauend auf das Jahr 1987 wurde jedoch schon ausgesagt, daß Investitionen in der Höhe, wie sie im Jahr 1986 geleistet wuden, nicht mehr möglich sind.
Neuverschuldungen in der Größenordnung, wie sie für das Jahr 1986 veranschlagt sind (924.000,-DM), sollten nur einmalig sein. Zugleich wurde jedoch der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß der für das Jahr 1986 ermittelte Kreditspielraum nicht in vollem Umfange ausgeschöpft werden müsse, so habe sich auch zum Abschluß des Haushaltsjahres 1985 gezeigt, daß von dem ursprünglich ermittelten Kreditbedarf in Höhe von ca. 778.000,- DM lediglich 167.300,- DM in Anspruch genommen werden mußten. Herausgestellt wurde von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken auch, daß in vorangegangenen Jahren oftmals eine Neuverschuldung gänzlich vermieden werden konnte und sogar ein Schuldenabbau erfolgte. Dies müsse auch wieder das Ziel künftiger Haushaltsjahre sein. Zum Haushaltsjahr 1986 wurde jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß die Stadt insbesondere hinsichtlich der für den Sportstättenbau bereitgestellten Mittel einen »finanziellen Kraftakt« durchgeführt habe.
Abschließend empfahl der Vorsitzende den Mitgliedern des Stadtrates, die Zustimmung zu dem vorgelegten Nachtragshaushaltsplan bzw. zu der Nachtragshaushaltssatzung 1986. Stellungnahme der Fraktionen zum Nachtragshaushaltsplan a) Aussagen von Ratsmitglied Hans-Josef Manns (CDU)
Für die CDU-Fraktion nahm Hans-Josef Manns zum Nachtragshaushaltsplan Stellung. Dieser bestätigte im wesentlichen die Aussagen von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken und stellte darüber hinaus einige Kriterien heraus, die Einfluß nahmen auf die Haushaltswirtschaft 1986. Zunächst wies Hans-Josef Manns

