Montabaur
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Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden. Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 GemO hingewiesen:
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragte
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs.6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tasachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Der Planbereich umfaßt im groben das Gebiet, das begrenzt wird: im Norden und Osten:
von den Wirtschaftswegen Nr. 3451 und 3475/2 sowie den westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 2089 bis 2098 im Gemarkungsbereich »In der Wolfshecke«, im Süden: von der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes Nr. 2111 und dem Wirtschaftsweg Nr. 3578/2, im Westen: von der Landesstraße Nr. 326 (Holler-Untershausen). 5431 Holler, 9. Oktober 1986 Molsberger, Ortsbürgermeister
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Tag der Jugend
Unter diesem Motto führt der CDU-Ortsverband Buchfinkenland am 19. Oktober 1986ein Familienfest als Wohltätigkeitsveranstaltung auf dem Reiterhof Montabaur in Untershausen durch. Fürdie CDU ist die Familienach wie vor Mittelpunkt einer Politik, die auf Freiheit, Eigenverantwortung, Zukunftssicherung, Mitmenschlichkeit und Vorrang der Personen vor Systemen und Ideologien gerichtet ist.
Um diesen Anspruch praktisch zu verdeutlichen, laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, ob jung - ob alt, zu Spiel, Spaß und Unterhaltung ein.
Die Ponygruppe des Reiterhofes Montabaur gestaltet das Programm mit mehreren Vorführungen.
Den Kindern und Jugendlichen wird die Möglichkeit geboten, einmal ihre reiterlichen Qualitäten zu erproben.
Für Speis und Trank ist bestens gesorgt.
Spitzenpolitiker der CDU stehen zu Gesprächen jedweder Art zur Verfügung.
Den krönenden Abschluß bildet eine Tombola mit wertvollen Preisen.
1. Preis 1 Woche Ferien auf dem Reiterhof mit allem Drum und Dran. Der Erlös dieser Veranstaltung wird Bedürftigen innerhalb der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellt.
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Der CDU-Ortsverband Buchfinkenland würde sich freu ' möglichst viele Bürger dieser Einladung folgen würden 8 ''*
Holler
Holler alt und neu in Bild und Ton
Um die Chronik fertigstellen zu können, bitte ich alle, dienorh machen wollen, sich mit mir in Verbindung zu setzen De Grundstock ist schon weit übertroffen. Um diese Chronik 9 nächsten Wochen zu Ende zu führen, werden gerne noch w"! Bilder aus unserem Dorfgeschehen entgegengenommen * Metternich,.Hauptstraße 15. '
Männergesangverein Frohsinn-Lyra, Holler
Der Männergesangverein Frohsinn-Lyra, Holler.veranstaltw: Samstag, dem 25. Okt. 1986,20.00 Uhr in der Sport-undKui halle in Holler sein diesjähriges Herbstkonzert. Wie bereitsini Vorjahren ist man auch diesmal wieder bemüht, ein Progra J bieten, das dem Publikumsgeschmack entsprechen dürfe Zusammen mit dem Männergesangverein und einigen Solis bieten der Kinder- und Jugendchor, der Mandolinenvereim der Musikveein (alle aus Holler) die Gewähr, einen genußreid Konzertabend zu erleben.
Eintrittskarten für diese Veranstaltung sind ab sofort bei d Sängern im Vorverkauf zu erhalten.
SV Fortuna, Holler e.V.
Sonntag, den 19.10.1986,15.00 Uhr SV Holler-TuS Montabati
Daubach
Achtung Daubacher Möhnen
Es wird an den Ausflug zum Köppel am Samstag, dem 1 erinnert. Treffpunkt 16.00 Uhr am oberen Spielplatz.
Diez-Fahrt verschoben
Die vom Westerwald-Verein geplante StadtbesichtigungvonD mußte auf Sonntag, den 23. November verschoben werden:
Stahlhofen-Daubach
Seniorennachmittag in Stahlhofen
Die Senioren der Gemeinden Daubach und Stahlhofen sind; nächsten gemeinsamen Nachmittag am Dienstag, 21. Okld 1986,15.00 Uhr, wieder herzlich eingeladen. Wir beginnen^ nem Wortgottesdienst in der Pfarrkirche in Stahlhofen.Anse Bend treffen sich die Senioren im Pfarrhaus bei Kaffee undset gebackenem Kuchen.
Stahlhofen
Thekenmannschaft Stahlhofen
Am Samstag, 18.10.1986 spielen wir gegen die Hobby-Kidj aus Isselbach. Spielbeginn ist um 16.00 Uhr auf dem Sporfl in Stahlhofen. Wir treffen uns um 15.30 Uhr am Sportplatz.]
FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Am Sonntag, dem 19.10.1986 haben wir ein Auswärtsspielgf Eschelbach. Spielbeginn: 15.00 Uhr in Eschelbach.
Abt. Alte Herren:
Am Samstag, dem 18.10.1986 spielen wir gegen Mögend Spielbeginn 16.00 Uhr in Mogendorf.
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