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Seite 19

Nr. 42/86

Mül

6ELBACHHÖMEN

Daubach

Bericht über die Sitzung des

r emeinderates 0 au bach vom 8.10.1986

Liner neuen Ausbaubeitragssatzung beschlossen I Gründe fürdie Notwendigkeit zum Erlaß einer neuen Aus- Etraqssatzung darzulegen, wurde der zuständige Sachbe- Ifir der Verbandsgemeinde Montabaur Herrmann zur Sit- I naeladen. Dieser gab dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis, l|Wirkungvom16.5.1986einneuesKommunalabgabenge- ^G)in Kraft getreten ist und darüber hinaus eine neue Kom- labgabenverordnung (KAVO) ergangen ist. Beide Vor- Iten regeln nunmehr unmittelbar die wesentlichsten Bestirn­ten zur Abrechnung von Ausbaubeiträgen, so daß es nur [einigerweniger Ergänzungen durch den Erlaß einer Ortssat- Ibedarf. Es handelt sich hierbei zum einen um die Festset- |des Maßstabes, der der Abrechnung zugrundegelegt wird |zum anderen um Aussagen hinsichtlich einer Tiefenbe- g. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den Ab- iüngsmaßstab in der bisherigen Form beizubehalten und die mäßige Begrenzung der Grundstücksflächen auf 50 m fest­en. Diesem Vorschlag entsprach der Rat einstimmig, d.h. Erlaß einer entsprechenden Ausbaubeitragssatzung wurde nimmt.

[Stützung zur Sicherstellung eines Biotops zugesagt Lesterwaldverein, Zweigverein Daubach, legte der Ortsge- leeinen Antrag auf Sicherstellung eines Biotopes vor, d.h. winde wurde ersucht, Grundflächen in der Gemarkung fech.Flur 13 »Auf dem Neufeldchen« anzukaufen bzw. anzu- fen. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß diese Feucht­en mchtdurch landwirtschaftliche oder andere Nutzung zer- berden. Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat die jschaft, soweit möglich, Grundstücksflächen im kommen­laushaltsjahrkäuflich zu erwerben. Darüber hinaus wurde lesterwaldverein gebeten, sich selbst um die Anpachtung [rundstücke zu bemühen. Von seiten der Gemeinde wurde lerhinaus noch die Bereitschaft erklärt, ggf. Material zur Ein- fcngdes Feuchtgebietes zur Verfügung zu stellen.

tialtsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis ge­lten

thmen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1985 En von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die paltsüberschreitungen ermittelt, die bislang noch nicht zur' fnisgegeben bzw. genehmigt wurden. Zunächst wurde dem «ne 11 Positionen umfassende Zusammenstellung vorge- Siegeringfügige, d.h. im Einzelfall unerhebliche Ansatzüber- |itungen auswies. Das Gesamtvolumen belief sich auf ca.

DM. Nach Mitteilung der Verwaltung ist hierfür eine pgimRahmendesGesamthaushaites 1985 gewährleistet. Iran anschließend vorgelegte Zusammenfassung wies bei 5 [Ipositionen erhebliche und mithin zu genehmigende Haus- [berschreitungen mit einem Gesamtvolumen von ca.

-DM aus. Der gewichtigste Anteil entfiel auf den Rück- pnes Grundstückes. Weitere Ansatzüberschreitungen be­zieh auf die Bewirtschaftungskosten für die Grillhütte, den pon Streugut sowie den von der Gemeinde zu erbringen­peil an Haus- und Kanalanschlußkosten für gemeindeeige- Ndflächen im Bebauungsplanbereich »In den Gärten«, {einstimmigen Beschluß erklärte der Rat, daß er die Haus- Sberschreitungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe [anerkenne und genehmige.

Ntsrechnung 1985 beschlossen und Entlastung erteilt Pemder Ortsgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung in den pderVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Kas- E jljeeingesehen und die ordnungsgemäße Ausführung der r s ' u nd Kassengeschäfte überprüft hatte, legte nunmehr j Haltung die Haushaltsrechnung 1985 zur

Beschlußfassung vor. Einstimmig - unter Ausschluß des Ortsbur­germeisters und des I. Ortsbeigeordneten - tvurde die G?-~ "'mi- gungzur Haushaltsrechnung 1985 ausgesprochen Gleichzeitig erteilte der Rat dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordnelen der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1985 die Entlastung.

Weitere Entscheidungen des Rates

Im öffentlichen Teil der Sitzung vergab der Rat noch den Auftrag zur Anlegung von Gräben entlang des Waldrandes. Zudem wurde eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »In den Gär­ten« beschlossen, um auf einem Grundstück die Grünflächen zu verringern und damit eine bessere bauliche Ausnutzbarkeit zu er­möglichen.

Urlaub des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 18.10. bis 26.10.1986 befindet sich Ortsbürgermei­ster Poggemann in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Orts­beigeordnete Raimund Hahn, Kißbergstraße. In dringenden Fäl­len wird gebeten, unmittelbar mit der Verbandsgemeindeverwal­tung in Montabaur Verbindung aufzunehmen.

Poggemann, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Dem Ortsbürgermeister liegen folgende Fundgegenstände vor: 1 Kabeltrommel

1 Schlüsselbund mit Signalgerät 1 Damenuhr 1 Hausschlüssel 1 Leinentasche mit Inhalt 1 Türschlüssel

Die Gegenstände können bei entsprechendem Eigentumsnach­weis beim Ortsbürgermeister während der allgemeinen Sprech­stunden abgeholt werden.

Poggemann, Ortsbürgermeister

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Unter der Struth« der Ortsgemeinde Holler Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindli'chkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der Ortsgemeinderat Holler hat am 19.6.1986 gemäß §§ 2, 10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungs­plan »Unter derStruth« wurde durch die Kreisverwaltung des We­sterwaldkreises am 26.9.1986 (Az. 6A/60, 610-13) genehmigt.

Auszug aus der Genehmigungsverfügung:

»Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städteaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. IS. 949) in Verbindung mit Zif­fer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkei­ten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städte­baulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmi­gung erteilt.

Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festsetzun­gen in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauordnung vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. Landesgeset­zes zur Änderung der Landesbauoranung vom 20.7.1982 (GVBI. S. 264) genehmigt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge­führten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung

Wir haben davon Kenntnis genommen, daß nach vorangegange- ner öffentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 a Abs. 6 Bun­desbaugesetz die Offenlage durchgeführt und die zu beteiligen­den Behörden und Stellen gemäß §2 Abs. 5 Bundesbaugesetz be­nachrichtigt wurden.

Bedenken und Anregungen sind nicht vorgetragen worden.«