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Montabaur

Seite 14

§7

Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Enteig- nungdarstellen, ist dafürdurch den Begünstigten Entschädigung zu leisten (§§ 19 Abs. 3,20 WHG, und § 121 LWG. Zuständig für die Festsetzung einer Entschädigung ist die Bezirksregierung Ko­blenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist.

§8

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft.

54 Koblenz.

56-61-13-7/86 Bezirksregierung Koblenz

Eitelborn

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Helfen­steinstraße - Bodenweg» der Ortsgemeinde Eitelborn

hier: Veröffentlichung des Änderungs- / Erweiterungsbeschlus­ses gern. § 2 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs.1 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seinen Sitzungen am 26.3. und 16.6.1986 beschlossen, den Bebauungsplan »Helfen­steinstraße - Bodenweg« wie folgt zu ändern:

1. Im Plangebiet wird eine Doppelhausbauweise zugelassen. Zulässig sind somit Einzel- und Doppelhäuser

2. Der auf dem Flurstück 235 vorhandene Kinderspielplatz wird auf das Flurstück Nr. 316 verlegt; das Flurstück Nr.

235 wird in den Geltungsbereich einbezogen und für eine Bebauung vorgesehen

3. Als Zuwegung für die Parzelle Nr. 235 wird der Gehweg Nr. 318/1 unter teilweiser Inanspruchnahme der Parzelle Nr. 317 auf insgesamt 5 m verbreitert.

4. Zum neuen Kinderspielplatz auf der Parzelle Nr. 316 wird eine 3 m breite Zuwegung ausgewiesen.

Der Änderungs-/ErweiterungsbeschluB des Ortsgemeinderat wird hiermit gern. § 2 Abs. 6 i.V. m. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich be­kanntgemacht.

5411 Eitelborn, 3. Oktober 1986 Ortsgemeinde Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Helfenstein­straße - Bodenweg« der Ortsgemeinde Eitelborn.

Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1-3 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seinen Sitzungen am 26.3. und 16.6.1986 beschlossen, den Bebauungsplan »Helfen­steinstraße - Bodenweg« zu ändern bzw. zu erweitern (vgl. vorste­hende öffentliche Bekanntmachung).

Nach§ 2 a Abs. 1 und 2 BBauG hat die Gemeinde die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und allge­mein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze der Änderung/Erweiterung gegeben in der Zeit

vom 27. Oktober bis 10. November 1986 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 3,5430 Montabaur, während den Dienst­stunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden.

5411 Eitelborn, 6 . Oktober 1986 Ortsgemeinde Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

Donnerstag, 23. Oktober 1986 um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates vom 24.9.1986 und 6.10.1986 (öffentlicher Teil)

---______Nm2i

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe vo n Tiefbauarbeiten

a) Westerwaldstraße (von der Triftstraße bis zur K 1141

b) Obere Triftstraße 1

3. Beratung und Beschlußfassung über einen ZuschuBan trag

4. Beratung und Beschlußfassung über die Aushändigunn

von Abrechungsunterlagen an die im Ortsgemeinderat vertretenen Fraktionen ;

5. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Unterzeichnung von Nie- derschriften sowie Benennung eines Stellvertreters

6 . Verschiedenes

II, Nichtöffentliche Sitzung:

1 . Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra tes vom 6.10.1986 (nichtöffentlicher Teil)

2. Verschiedenes 5411 Kadenbach, 13.10.1986 Karbach, Ortsbürgermeister

Bürgermeistersprechstunde am 21.10.1 fällt aus

Wegen anderweitiger terminlicher Verpflichtungen des OrtsM germeisters sowie der Ortsbeigeordneten kann die stersprechstunde am 21.10.1986 nicht abgehalten werden"! entsprechende Beachtung wird gebeten.

Karbach, Ortsbürgermeister

Neuhäusel Verloren - Gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden inleia Zeit folgende Fundsachen abgegeben:

2 Armbanduhren, 1 Damen-Halstuch, verschiedene Schlüssel,

Brillen, 1 Armkettcheh.

Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigg tumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen, Hümmerich, Ortsbürgermeister

was-tMirrrraWO

Eitelborn

Brunnenanlage ist fertiggestellt und wird übergeben In einer kleinen Feierstunde soll die neue Brunnenanlageindj Borngasse am Samstag, dem 18-Okt. 1986 übergeben werde Zu dieser Einweihungsfeier, der einige geladene Gäste bei« nen werden und die von einer Musikkapelle umrahmtwird.f te ich die Bürger unserer Gemeinde sehr herzlich einladen.. Beginn 15.00 Uhr am Brunnen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

Zu unserem traditionellen Stiftungsfest laden wir alle Mitgiiaj mit Frauen bzw. Bräuten recht herzlich für Samstag,' 25.10.1986 in unser Vereinslokal Westerwälder Hof ein.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Am Sonntag, 19.10.86, 15.00 Uhr hat unsere I. Mannschafiq Mannschaft des VfB Linz zu Gast.

Die 2. Mannschaft muß am Sonntag, 19.10., 11.00 UhrbeMj kalrivaien Arzbach antreten.

Möhnenclub Eitelborn

Die Hillscheider Möhnen hben uns zu ihrer Jubiläumsveraflfj tung am 25.10.1986 eingeladen.

Alle Eitelborner Möhnen, die daran teilnehmen möchten,m« sich bitte bis spätestens 23.10.1986 bei Sybille Adt.Teu

MGV Eitelborn 1666

Wir bitten folgende Termine vorzumerken: -

Samstag, 1. Nov. 1986, Allerheiligen: Singen aufdemHie'j

Samstag, 8 .Nov. l986:»Dankeschön-Abend«füralleHeits ^

und Helfer bei unserer 120-Jahrfeier.

Freitag, 5. Dez. 1986: Jahreshauptversammlung Samstag, 10. Januar 1987: Stiftungsfest.