Montabaur
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§7
Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Enteig- nungdarstellen, ist dafürdurch den Begünstigten Entschädigung zu leisten (§§ 19 Abs. 3,20 WHG, und § 121 LWG. Zuständig für die Festsetzung einer Entschädigung ist die Bezirksregierung Koblenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist.
§8
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft.
54 Koblenz.
56-61-13-7/86 Bezirksregierung Koblenz
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße - Bodenweg» der Ortsgemeinde Eitelborn
hier: Veröffentlichung des Änderungs- / Erweiterungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs.1 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seinen Sitzungen am 26.3. und 16.6.1986 beschlossen, den Bebauungsplan »Helfensteinstraße - Bodenweg« wie folgt zu ändern:
1. Im Plangebiet wird eine Doppelhausbauweise zugelassen. Zulässig sind somit Einzel- und Doppelhäuser
2. Der auf dem Flurstück 235 vorhandene Kinderspielplatz wird auf das Flurstück Nr. 316 verlegt; das Flurstück Nr.
235 wird in den Geltungsbereich einbezogen und für eine Bebauung vorgesehen
3. Als Zuwegung für die Parzelle Nr. 235 wird der Gehweg Nr. 318/1 unter teilweiser Inanspruchnahme der Parzelle Nr. 317 auf insgesamt 5 m verbreitert.
4. Zum neuen Kinderspielplatz auf der Parzelle Nr. 316 wird eine 3 m breite Zuwegung ausgewiesen.
Der Änderungs-/ErweiterungsbeschluB des Ortsgemeinderat wird hiermit gern. § 2 Abs. 6 i.V. m. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5411 Eitelborn, 3. Oktober 1986 Ortsgemeinde Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße - Bodenweg« der Ortsgemeinde Eitelborn.
Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1-3 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seinen Sitzungen am 26.3. und 16.6.1986 beschlossen, den Bebauungsplan »Helfensteinstraße - Bodenweg« zu ändern bzw. zu erweitern (vgl. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach§ 2 a Abs. 1 und 2 BBauG hat die Gemeinde die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze der Änderung/Erweiterung gegeben in der Zeit
vom 27. Oktober bis 10. November 1986 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 3,5430 Montabaur, während den Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden.
5411 Eitelborn, 6 . Oktober 1986 Ortsgemeinde Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kadenbach
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am
Donnerstag, 23. Oktober 1986 um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates vom 24.9.1986 und 6.10.1986 (öffentlicher Teil)
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2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe vo n Tiefbauarbeiten
a) Westerwaldstraße (von der Triftstraße bis zur K 1141
b) Obere Triftstraße 1
3. Beratung und Beschlußfassung über einen ZuschuBan trag
4. Beratung und Beschlußfassung über die Aushändigunn
von Abrechungsunterlagen an die im Ortsgemeinderat vertretenen Fraktionen ;
5. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Unterzeichnung von Nie- derschriften sowie Benennung eines Stellvertreters
6 . Verschiedenes
II, Nichtöffentliche Sitzung:
1 . Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra tes vom 6.10.1986 (nichtöffentlicher Teil)
2. Verschiedenes 5411 Kadenbach, 13.10.1986 Karbach, Ortsbürgermeister
Bürgermeistersprechstunde am 21.10.1 fällt aus
Wegen anderweitiger terminlicher Verpflichtungen des OrtsM germeisters sowie der Ortsbeigeordneten kann die Bü stersprechstunde am 21.10.1986 nicht abgehalten werden"! entsprechende Beachtung wird gebeten.
Karbach, Ortsbürgermeister
Neuhäusel Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden inleia Zeit folgende Fundsachen abgegeben:
2 Armbanduhren, 1 Damen-Halstuch, verschiedene Schlüssel,
Brillen, 1 Armkettcheh.
Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigg tumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen, Hümmerich, Ortsbürgermeister
was-tMirrrraWO
Eitelborn
Brunnenanlage ist fertiggestellt und wird übergeben In einer kleinen Feierstunde soll die neue Brunnenanlageindj Borngasse am Samstag, dem 18-Okt. 1986 übergeben werde Zu dieser Einweihungsfeier, der einige geladene Gäste bei« nen werden und die von einer Musikkapelle umrahmtwird.f te ich die Bürger unserer Gemeinde sehr herzlich einladen.. Beginn 15.00 Uhr am Brunnen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
Zu unserem traditionellen Stiftungsfest laden wir alle Mitgiiaj mit Frauen bzw. Bräuten recht herzlich für Samstag,' 25.10.1986 in unser Vereinslokal Westerwälder Hof ein.
SG Eitelborn/Neuhäusel
Am Sonntag, 19.10.86, 15.00 Uhr hat unsere I. Mannschafiq Mannschaft des VfB Linz zu Gast.
Die 2. Mannschaft muß am Sonntag, 19.10., 11.00 UhrbeMj kalrivaien Arzbach antreten.
Möhnenclub Eitelborn
Die Hillscheider Möhnen hben uns zu ihrer Jubiläumsveraflfj tung am 25.10.1986 eingeladen.
Alle Eitelborner Möhnen, die daran teilnehmen möchten,m« sich bitte bis spätestens 23.10.1986 bei Sybille Adt.Teu
MGV Eitelborn 1666
Wir bitten folgende Termine vorzumerken: -
Samstag, 1. Nov. 1986, Allerheiligen: Singen aufdemHie'j
Samstag, 8 .Nov. l986:»Dankeschön-Abend«füralleHeits ^
und Helfer bei unserer 120-Jahrfeier.
Freitag, 5. Dez. 1986: Jahreshauptversammlung Samstag, 10. Januar 1987: Stiftungsfest.

