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Montabaur

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3. Beratung und Beschlußfassung über die 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde

4. Vergabe von Aufträgen (vorsorglich).

5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Darlehen zur Finanzierung von Wasserbau- und Kanalisa­tionsbaumaßnahmen

6. Beratung und Beschlußfassung über die Neuwahl des Schiedsmannes für den Schiedsmannsbezirk II der Ver­bandsgemeinde Montabaur

7. Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligung an der Prüfung des Eigenbetriebes »Verbandsgemeindewer­ke Montabaur«

8. Ausbau des Knotens B 255/BAB 3

9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde­ratssitzung findet am Montag, 6. Oktober 1986um 19.00 Uhr im Trau- und Besprechungszimmer, Rathausneubau (Zimmer 214), statt.

Hinweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde­ratssitzung findet am Dienstag, 7. Oktober 1986 um 19.30 Uhr im Trau- und Besprechungszimmer, Rathausneubau (Zimmer 214) statt.

Vit Verwaltung informiert

Information zur Rentenversicherung

Keine Rentenminderung durch die Anrechnung von Kinderer­ziehungszeiten

In einigen besonders gelagerten Ausnahmefällen konnte sich bis­her bei der Rentenberechnung durch die Anerkennung von Kin­dererziehungszeiten eine Rentenminderung ergeben. Durch das 6. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz vom 24. April 1986, das rückwirkend zum 1. Januar 1986 in Kraft getreten ist, wurde diese negative Auswirkung auf die Rentenhöhe ausgeschlossen. Mit der Neuregelung ist nunmehr gewährleistet, daß Kindererzie­hungszeiten bei der Rentenberechnung nur dann berücksichtigt werden, wenn diese zu einer Rentenerhöhung führen. Beratung: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachbe­arbeiter Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, II.Stock, Zimmer 21, Tel. 02602/126.156, möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung. Darüber hinaus bietet die Bundesversicherungsanstalt für Ange­stellte, Berlin, sowie die Landesversicherungsanstalt Rheinland- Pfalz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.

Informationen können jedoch nur abgerufen werden, wenn Ihr Versicherungskonto bereits »geklärt« ist.

Sollten Sie bisher noch keinen »Versicherungsverlauf« von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten haben, so ist davon auszu­gehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsgemeinde­verwaltung -Versicherungsamt.- Der zuständige Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich.

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungskontogeklärt ist, erhalten unmittelbarbei Ihrer Vor­sprache eine Rentenberechnung.

Sprechtage: 1. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:

An jedem 1. Montag im Monat, von 08.30-12.00 Uhr und von 13.30 Uhr -15.00 Uhr,

2. Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr -15.30 Uhr.

3. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Versicherungs­amt:*

Montags-freitags von 08.00-12.00 Uhr, dienstags zusätzlich von 16.00- 18.00 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen Termin vereinbaren. (Tel. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 02602/126.156.)

Nur für Versicherte aus dem Bereich der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur.

Kulturamt Westerburg teilt miT

»Lebensraum Dorf« eröffnet

Unter dem Motto »Lebensraum Dorf« präsentiert da» Westerburg in seinem Hause, Jahnstr. 5 in Westerbur

zum 10.10.86, während der Dienstzeiten von09.00bi s «

eine regionalisierte und aktualisierte Ausstellung, dieb besucht werden kann. ' **

In 15 Gruppen werden auf 66 Tafeln, Plänen, Zeichnurii Luftbildern u.a. Themen wie Naturschutz und Umwey rung durch Flurbereinigung, beispielhafte Dorferneuei! die Möglichkeiten der umfassenden Neuordnung des|2 Raumes durch Bodenordnungsverfahren nach dem F| gungsgesetz vorgestellt.

Zum Besuch dieser Ausstellung sind alle interessiert#« recht herzlich eingeladen. j

Einsammeln von Problemmüll indj Verbandsgemeinde Montabaur am 04.10.1986

Wie bereits im Müllkalender 1986 aufgeführt, findet dies lung von Problemmüll in der Verbandsgemeinde Moj|S Samstag, dem 4.10.1986 statt. An diesem Tag habend der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 09$ Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichtet melstelle umweltgefährliche häusliche Abfälle abzuliefa An diesem Tag werden in Montabaur, Eichwiese, Spes ner aufgestellt. Unter fachmännischer Aufsicht einesQn werden sämtliche umweltschädlichen Hausabfälle kost genommen. Dazu zählen insbesondere Chemikalien,U stände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel,sin dikamente, Gifte, Batterien jeder Art, aber auch Altölunii mehr.

Nach Beendigung dieser Aktion werden die angelieieitti von der Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderst Rheinland-Pfalz m.b.H. ordnungsgemäß beseitigt,bmi derverwertung zugeführt.

Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß aulgt gesetzlichen Bestimmungen nur Abfälle aus Haushataf genommen werden können. Gewerbetreibende möchld te bezüglich der Beseitigung von Sonderabfällen direkt] GBS in Gerolsheim, Tel. 06233/7975 in Verbindungsela

Verschiebung der wöchentlichen Mulla im Oktober 1986 ]

Aus betrieblichen Gründen verschiebt sich die wöchera abfuhr in der Zeit vom 10. -18.10.1986 wie folgt: | In den Gemeinden, in denen die Müllabfuhr üblichen Freitag, dem 10.10.1986 erfolgt, werden die Gefäßeersta tag, dem 13.10.1986 entleert. In den übrigen Gemeii schiebt sich die Müllabfuhr in der Woche vom 13 .- 18.101 weils um einen Tag, d.h. von montags auf dienstags,>:| tags auf mittwochs usw. I

Reifen wurden zerstochen

ln den Nächten vom 21.9. auf 22.9. und vom 22.9. ara wurden auf dem Vorplatz des Möbel-Centers HEM Montabaur, Bahnhofsraße an verschiedenen hier all Lkws die Reifen zerstochen. j

Wer h ierzu sachdienliche Angaben machen kann, wen« te an die Schutzpolizeiinspektion 543 MontabJl 02602/5011. I

Fahrradfahren auf dem neuen] Sportplatzgelände der Waldschul Montabaur-Horressen I

Aus gegebenem Anlaß weist die Verwaltung darauf Spielen und Fahrradfahren auf dem sich zurZeitimAiisi denden Sportplatzgelände der Waldschule jj Horressen nicht gestattet ist, weil die Platzdecke «1 beschädigt wird. I

Die Verwaltung weist darauf hin, daß bei Verstößen^ Verbot Schadenersatzansprüche geltend gemacht^ finden künftig verstärkt Kontrollen statt. I

Wir bitten die Kinder und Jugendlichen, den PlaWl und die Eltern, auf ihre Kinder einzuwirken. I