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Nr. 40/86
ba chpump e in Nomborn wieder in m Betrieb
Verkehrsberuhigte Bereiche
Nach der Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche ist oft festzustellen, daß Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend über die Regelungen informiert sind, die das Zeichen 325 enthält.
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Dieses Zeichen bedeutet:
ur noch sehr wenige Zeugnisse alter Wasserbaukunst be- jiatte der Werksausschuß der Verbandsgemeinde im ver- en Jahr beschlossen, die Lambachpumpe in Nomborn zu eren.
[ordneter Heinz Reusch, Montabaur, betonte bei der Wie- [riebnahme der Pumpe, daß sie besonders als Anschau- ektfür den Unterricht in den Schulen gedacht sei. An die- fape könne dargestellt werden, wie in den vergangenen Inten die Wasserversorgung in den Dörfern des Wester- [gesichert worden sei.
bnderheit dieser Pumpe lag darin, daß sie ohne Strom, un- pes Dorfes gelegen, mit T riebwasser aus der Dorf mitte ge- das Wasser einer Quelle in das Dorf zurückpumpte. In 24 ikonnte die Pumpe 54 cbm 60 m hoch pumpen.
[Inbetriebnahme überzeugten sich die Mitglieder des lusschusses und des Ortsgemeinderates, daß der ehema- psermeister Alfons Noll gute Arbeit bei der Restaurierung mpe geleistet hatte.
pppevon Kindern aus dem Dorf nutzte schon bei der er- äpichtigung die Möglichkeit, sich einen Einblick in die Ge- te der Wasserversorgung von Nomborn zu verschaffen.
- Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhal- ten.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen bzw. zum Be- und Entladen.
- Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, hat immer die Vorfahrt zu gewähren.
- FußgängerdürfendieStraßeinihrerganzenBreitebenutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.
-- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder behindern noch gefährden, wenn nötig, müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fährverkehr nicht unnötig behindern.
Besonders im Bereich des neu ausgebauten verkehrsberuhigten
Bereiches entlang der Kirche und des Finanzamtes ist zu beachten, daß generell Parkverbot herrscht und bei der Ausfahrt am Altbau des Finanzamtes Vorfahrt zu gewähren ist.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- als Ortspolizeibehörde -
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Mittwoch, 8. Oktober 1986 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt. Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Bericht des Bürgermeisters
Beratung und Beschlußfassung über Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1986
- das angepaßte Investitionsprogramm bis 1989,
- die Nachtragswirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke für 1986
2 .
herzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 u.Konrad-Adenauer-Platz8,montags, mittwochs bis Kvon 8.00 bis 16.00 Uhr,dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.
ärechanschlüsse der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/126-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über Anrufbe- ferunter Nr. 02602/126. Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr.Possel-Dölken (02602/126.100) pnstschluß 02602/126.184). I.Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur Reusch 02602/126.101 (nach Dienstschluß 126.187). Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
Tjnsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung. perVerbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017(BLZ 57051001). Nassauische Sparkasse Montabaur P00212 (BLZ 510 500 15), Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 ^ 100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).

