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Nr. 40/86

ba chpump e in Nomborn wieder in m Betrieb

Verkehrsberuhigte Bereiche

Nach der Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche ist oft festzu­stellen, daß Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend über die Rege­lungen informiert sind, die das Zeichen 325 enthält.

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Dieses Zeichen bedeutet:

ur noch sehr wenige Zeugnisse alter Wasserbaukunst be- jiatte der Werksausschuß der Verbandsgemeinde im ver- en Jahr beschlossen, die Lambachpumpe in Nomborn zu eren.

[ordneter Heinz Reusch, Montabaur, betonte bei der Wie- [riebnahme der Pumpe, daß sie besonders als Anschau- ektfür den Unterricht in den Schulen gedacht sei. An die- fape könne dargestellt werden, wie in den vergangenen Inten die Wasserversorgung in den Dörfern des Wester- [gesichert worden sei.

bnderheit dieser Pumpe lag darin, daß sie ohne Strom, un- pes Dorfes gelegen, mit T riebwasser aus der Dorf mitte ge- das Wasser einer Quelle in das Dorf zurückpumpte. In 24 ikonnte die Pumpe 54 cbm 60 m hoch pumpen.

[Inbetriebnahme überzeugten sich die Mitglieder des lusschusses und des Ortsgemeinderates, daß der ehema- psermeister Alfons Noll gute Arbeit bei der Restaurierung mpe geleistet hatte.

pppevon Kindern aus dem Dorf nutzte schon bei der er- äpichtigung die Möglichkeit, sich einen Einblick in die Ge- te der Wasserversorgung von Nomborn zu verschaffen.

- Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhal- ten.

- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flä­chen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen bzw. zum Be- und Entladen.

- Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, hat im­mer die Vorfahrt zu gewähren.

- FußgängerdürfendieStraßeinihrerganzenBreitebenutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.

-- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder behindern noch gefährden, wenn nötig, müssen sie warten.

- Die Fußgänger dürfen den Fährverkehr nicht unnötig behin­dern.

Besonders im Bereich des neu ausgebauten verkehrsberuhigten

Bereiches entlang der Kirche und des Finanzamtes ist zu beach­ten, daß generell Parkverbot herrscht und bei der Ausfahrt am Alt­bau des Finanzamtes Vorfahrt zu gewähren ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- als Ortspolizeibehörde -

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Mittwoch, 8. Oktober 1986 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt. Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

1. Bericht des Bürgermeisters

Beratung und Beschlußfassung über Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1986

- das angepaßte Investitionsprogramm bis 1989,

- die Nachtragswirtschaftspläne der Verbandsgemeinde­werke für 1986

2 .

herzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 u.Konrad-Adenauer-Platz8,montags, mittwochs bis Kvon 8.00 bis 16.00 Uhr,dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.

ärechanschlüsse der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/126-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über Anrufbe- ferunter Nr. 02602/126. Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr.Possel-Dölken (02602/126.100) pnstschluß 02602/126.184). I.Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur Reusch 02602/126.101 (nach Dienstschluß 126.187). Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

Tjnsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung. perVerbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017(BLZ 57051001). Nassauische Sparkasse Montabaur P00212 (BLZ 510 500 15), Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 ^ 100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).