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Nr. 39/86
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|22. September 1986 (I, Ortsbürgermeister
Großholbach Bekanntmachung
Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Neuwiese- piese-Strüthchen« der Ortsgemeinde Großholbach ist am jpt. 1986 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntma- Kwirdgem. § 72 des Bundesbaugesetzes i.d.F. der Bekannt- lngvom 18. August 1976 (BGBl. IS. 2256), zuletzt geändert pesetzvom 6.7.1979 (BGBl. IS. 949) der bisherige Rechts- I durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Izustandersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweiler neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundlein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegen- Ikatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. ]. Nr. 10 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan jochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich- Igesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der U nan- fykeit fällig werden.
jsbehelfsbelehrung
} diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats Bekanntgabe' Widerspruch erhoben werden. Der Widerrist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 paur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der jndeGroßholbach schriftlich oder zur Niederschrift einzule- |eWiderspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wi- fili n °ch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genann- psteramt eingegangen ist.
paur, den 22. September 1986 ffsitzende des Umlegungsausschusses pOn, Vermessungsdirektor
Bekanntmachung
Negungsplan für das Umlegungsgebiet »Birkenweg« der Pemde Großholbach ist am 16. Sept. 1986 unanfechtbar ” en Mit dieser Bekanntmachung wird gern. § 72 des Bun
desbaugesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.7.1979 (BGBl. IS. 949) der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. Auf lfd. Nr. 8 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Großholbach schriftlich oder zur N iederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 22. September 1986
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
L. S. Simon, Vermessungsdirektor
Heilberscheid
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am Montag, 29. Sept. 1986, um 19.30 Uhr in der Schule statt. Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1987
2. Kenntnisnahme von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985
3. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen auf Gewährung von Zuschüssen zu Schullandheimaufenthalten im Jahr 1987
5. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Erhebung einmaliger Beiträge für die öffentlichen Verkehrsflächen (Ausbaubeiträge)
6. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau
a) der Verbindungsstraße zwischen der Straße »Im Wiesengrund« und der Gelbachstraße
b) der Birkenstraße (zwischen der Kirchstraße und der Het- tensteinstraße)
7. Verschiedenes
gez. Reichwein, Ortsbürgermeister
Niedererbach
Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 11.9.1986
Im Verlaufe der insgesamt 11 Punkte umfassenden Tagesordnungspunkte traf der Rat folgende Aussagen:
a) Verkehrsberuhigung in der Eisenbahn- und Hofackerstraße
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, im Einvernehmen mit dem Ortsgemeinderat eine Planung zur Verkehrsberuhigung der Eisenbahnstraße und der Hofackerstraße zu erarbeiten.
b) Ergänzung des Investitionskataloges
Ergänzend sollen in das bestehende und alljährlich fortzuschreibende Investitionsprogramm (dieses beinhaltet über einen 5 Jahreszeitraum die Maßnahmen, die voraussichtlich zur Ausführung gelangen) folgende Vorhaben eingeplant werden:
1. Ausbau der K 60 und der K 66,
2. Ausbau der Brückenstraße einschl. des Treppenaufganges zur Bergstraße
Die vorgenannten Maßnahmen sollen im Rahmen der»Dorf- erneuerung« ausgeführt werden.

