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Nr, 3

Seite 15

Nr. 39/86

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|22. September 1986 (I, Ortsbürgermeister

Großholbach Bekanntmachung

Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Neuwiese- piese-Strüthchen« der Ortsgemeinde Großholbach ist am jpt. 1986 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntma- Kwirdgem. § 72 des Bundesbaugesetzes i.d.F. der Bekannt- lngvom 18. August 1976 (BGBl. IS. 2256), zuletzt geändert pesetzvom 6.7.1979 (BGBl. IS. 949) der bisherige Rechts- I durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Izustandersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einwei­ler neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grund­lein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegen- Ikatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. ]. Nr. 10 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan jochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich- Igesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der U nan- fykeit fällig werden.

jsbehelfsbelehrung

} diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats Bekanntgabe' Widerspruch erhoben werden. Der Wider­rist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 paur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der jndeGroßholbach schriftlich oder zur Niederschrift einzule- |eWiderspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wi- fili n °ch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genann- psteramt eingegangen ist.

paur, den 22. September 1986 ffsitzende des Umlegungsausschusses pOn, Vermessungsdirektor

Bekanntmachung

Negungsplan für das Umlegungsgebiet »Birkenweg« der Pemde Großholbach ist am 16. Sept. 1986 unanfechtbar en Mit dieser Bekanntmachung wird gern. § 72 des Bun­

desbaugesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.7.1979 (BGBl. IS. 949) der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentü­mer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichti­gung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. Auf lfd. Nr. 8 des beschrei­benden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädi­gungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Großholbach schriftlich oder zur N iederschrift einzule­gen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wi­derspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genann­ten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 22. September 1986

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

L. S. Simon, Vermessungsdirektor

Heilberscheid

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am Montag, 29. Sept. 1986, um 19.30 Uhr in der Schule statt. Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1987

2. Kenntnisnahme von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985

3. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985

4. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen auf Gewäh­rung von Zuschüssen zu Schullandheimaufenthalten im Jahr 1987

5. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Sat­zung zur Erhebung einmaliger Beiträge für die öffentlichen Verkehrsflächen (Ausbaubeiträge)

6. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau

a) der Verbindungsstraße zwischen der Straße »Im Wiesen­grund« und der Gelbachstraße

b) der Birkenstraße (zwischen der Kirchstraße und der Het- tensteinstraße)

7. Verschiedenes

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

Niedererbach

Notizen aus der Sitzung des Ortsge­meinderates Niedererbach vom 11.9.1986

Im Verlaufe der insgesamt 11 Punkte umfassenden Tagesord­nungspunkte traf der Rat folgende Aussagen:

a) Verkehrsberuhigung in der Eisenbahn- und Hofacker­straße

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde be­auftragt, im Einvernehmen mit dem Ortsgemeinderat eine Planung zur Verkehrsberuhigung der Eisenbahnstraße und der Hofackerstraße zu erarbeiten.

b) Ergänzung des Investitionskataloges

Ergänzend sollen in das bestehende und alljährlich fortzu­schreibende Investitionsprogramm (dieses beinhaltet über einen 5 Jahreszeitraum die Maßnahmen, die voraussicht­lich zur Ausführung gelangen) folgende Vorhaben einge­plant werden:

1. Ausbau der K 60 und der K 66,

2. Ausbau der Brückenstraße einschl. des Treppenaufgan­ges zur Bergstraße

Die vorgenannten Maßnahmen sollen im Rahmen der»Dorf- erneuerung« ausgeführt werden.