Montabaur
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B-Jugend -Gruppenliga Ost- Samstag, 6. Sept. 1986, 16.00 Uhr Westerburg - Eisbachtaler Sportfreunde 14.00 Uhr E-Jugend - Eisbachtal - Herschbach
C-Jugend Leistungsklasse
Eisbachtaler Sportfreunde - Asbach (Sa. 16.00 Uhr)
D-11er-Jugend - Leistungsklasse
Montabaur - Eisbachtaler Sportfreunde (Sa. 15.00 Uhr)
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
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Sportplatz »Typ B« im Schul- und Sportzentrum
Foto: Hofmann
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Die Stadt Montabaur baut unter finanzieller Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz, des Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinde Montabaur im Schulzentrum einen sog. Sportplatz »Typ B«.
Neben einem Sportplatz (68 x 105 m) mit Rasendecke entstehen:
6 Rundbahnen (400 m)
7 Einzelbahnen
1 Hindernisbahn
1 Kugelstoßanlage mit integrierter Hammerwurfanlage
1 Stabhochsprunganlage
2 Hochsprunganlagen
1 Sechsfach-Anlage für Weit- und Dreisprung 1 Diskuswurfanlage 1 Speerwurfanlage
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hatte am 28.8.1986 die Mitglieder des Stadtrates, Fraktionsvorsitzenden des Kreistages und des Verbandsgemeinderates sowie den Planer der Anlage, Herrn Architekten Backhaus und Vertreterder bauausführenden Firmen zur Baustelle geladen, um das Projekt vorzustellen und über den Baufortschritt zu informieren.
Architekt Backhaus schilderte den Gästeh, daß nach relativ spätem Baubeginn (der Bewilligungsbescheid des Landes mußte abgewartet werden) der trockene Sommer den Bauablauf begünstigte, die Regenfälle der letzten Wochen aber die Einsaat noch in diesem Jahr gefährdet. Sollte in nächster Zeit trockenes Wetter herrschen, könne man den Rasen noch einsäen, andernfalls müsse man bis zum Frühjahr 1987 warten. Zu den Kosten bemerkte Architekt Backhaus, man hoffe, den vorgegebenen Kostenrahmen von 3,2 Mio DM einhalten zu können. Erhoffte Einsparungen ließen sich sicher nicht realisieren, weil der Boden außerordentlich schwierig sei.
Bericht über die Sitzung des Stadtrates? ^ 28.8.1986 j aufge'
Änderungsvertrag zum Gaskonzessionsvertrag beschid ^ tJ
Durch einstimmigen Beschluß stimmte der Rat einemÄnd! tra ®7
vertrag zum Gaskonzessionsvertrag mit derGasversom,, ® r . e | sterwald zu. Darüber hinaus wurde durch Ratsbeschluflf legt, daß die aus diesem Änderungsvertrag resultierende ^aff mehrten Konzessionsabgaben (+ 18.000,-- DM) an denfc scna i weitergegeben werden sollen. Um sie sollen die Baukoa^ 8 ' 06 schüsse bzw. die Hausanschlußkosten verringert wariuJs? 0111
diese sollen zur Deckung der Kosten, die der Gemeindedi Verlegung von Versorgungsleitungen mittelbar entstel den Bürger belasten, verwendet werden.
Diesen Beschlüssen liegt folgender Sachverhalt zugrum Ersmals wurde zwischen der Stadt Montabaur undderGas gung Westerwald im Jahre 1953 ein Konzessionsvertrag er durch Zusatzvertrag aus dem Jahre 1984 - abgeschlossei
diesen vertraglichen Regelungen wurden von derGasvers»
Westerwald jährliche Konzessionsabgaben gezahlt, di« nach dem Pro-Kopf-Verbrauch staffelten.
Durch eine vertragliche Umgestaltung soll nunmehr ein Berechnungsmodus zugrundegelegt und die jeweils höchr lässige Konzessionsabgabe an die Stadt gezahlt werden* chende Berechnungen ergeben, daß auf derGrundlgederde tigen Daten die Stadt jährlich ca. 18.000,- DM an Mehreinnak erzielen kann. Ein weiterer Bestandteil des neuen Vertn die Verlängerung der Laufzeit von bisher September t; nunmehr Dezember 2005.
Der neue Vertrag muß durch das Ministerium für Wirtschat
Verkehr genehmigt werden. Diese Genehmigung wird jedm
von abhängig gemacht, daß die Konzessionsabgaben nuri im vorerwähnten Stadtratsbeschluß genannten Zweck Vs düng finden.
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Anordnung von Baulandumlegungsverfahren beschlosi
Der Stadtrat ordnete jeweils einstimmig Baulandumleg« $fB
fahren für folgende Baugebiete an:
a) »Feldchen« im Stadtteil Horressen,
b) »Obere Köppelstraße« im Stadtteil Eigendorf,
c) »Auf dem oberen Wassergraben III« Stadt Montabaur. Die Bebauungsplanverfahren für die v.g. Baugebiete sind
sehen rechtskräftig und durch die Baulandumlegungsveik ^
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sollen nun die erforderlichen bodenordnerischen Maßnata folgen. Die Baugebiete sind in folgenden Bereichen zu a) Östlich der Auerhahnstraße im Stadtteil Horressen^ zu b) Südlich der Köppelstraße im Stadtteil Eigendorf, zu c) Südlich der Eifelstraße/westlich der Rhönstraße. Die Anordnung der Baulandumlegungsverfahren wird ns - durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung zur Ken* geben und beinhaltet alsdann eine detaillierte Aufstellung die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundflächen.
Weitere Entscheidungen zur Ähderung bzw. Aufstellun; 1 | m
Bebauungsplänen
Wiederum jeweils einstimmig traf der Rat folgende EntsclH gen:
a) Zustimmungs- und Satzungsbeschluß zur Änderung jj elu
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Bebauungsplanes »Schul- und Sportzentrum«
Die Änderung des Bebauungsplanes »Schul- und Sportzeit hat die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche imBe »Trabenau« für die geplante Erschließungsstraße von bisher Res m auf 5,50 m zum Inhalt. Durch diese Änderung wurdeden* Mül troffenen Grundstückseigentümern im Rahmen dervorge£Auf nen Bürgerbeteiligung vorgetragenen Bedenken entsp« Nachdem das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicl lange sowie die Ofenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG bereits geführt waren, standen als abschließende Verfahrensstulei der Zustimmungs- und Satzungsbeschluß an. Durch dieek migen Entscheidungen des Rates ist nunmehr das formeäsj fahren - was die Mitarbeit des Rates anbelangt - abgeschl'
Der geänderte Plan wird nun der Kreisverwaltung zur Gei gung vorgelegt.
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Karl
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1 .
2.1
b) Aufstellung eines Bebauungsplanes im GemaM reich »In den Rödern« im Stadtteil Eigendorf
Für die an der Weststraße im Gemarkungsbereich »Int dern« im Stadtteil Eigendorf gelegenen Flurstücke 122/1 & soll gemäß der Entscheidung des Stadtrates ein BebauuC g n

