Montabaur
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18.30 - 20.00 Uhr Damen (Turnhalle)
18.30 - 20.00 Uhr Herren (Augsthalle)
Kadenbach
Kath. Kirchengemeinde Kadenbach
Am Dienstag, dem 9.9.1986, findet die diesjährige Seniorenfahrt statt. Hierzu sind alle Gemeindemitglieder ab 65 Jahren recht herzlich eingeladen.
Abfahrt: 13.15 ab Schule
Anmeldungen: bei Eleonore Stotz, Westerwaldstr. 36, Tel. 628 oder bei Gertrud Moser, Triftstr. 10, Tel. 8773.
Neuhäusel
Skigymnastik in der Augsthalle Neuhäusel In der Augsthalle Neuhäusel wird ab 1. September 1986 ein Skigymnastikkurs durchgeführt.
Unter fachkundiger Leitung finden Übungsstunden montags von 20.00 bis 21.00 Uhr statt. Sie sollen als Vorbereitung für die Wintersportsaison dienen und sind sowohl für Skiläufer als auch für Anfänger gedacht. Als voraussichtlicheDauer des Kursus, der unter der Federführung der SG Neuhäusel durchgeführt wird, sind bei entsprechender Beteiligung 3 Monate vorgesehen.
Für Mitglieder der SG Neuhäusel ist die Teilnahme kostenlos. Erste Übungsstunde: Montag, den 1.9.1986,20.00 Uhr.
Offene Jugendarbeit Neuhäusel
Max & Moritz laden ein zu einem Filmnachmittag im Gemeindehaus St.'Anna, Neuhäusel am 13. September 1986 um 14.30 Uhr. Eintrittl
Simmern
Verloren - gefunden 1 Wellensittich ist zugeflogen.
Der Besitzer möchte sich bei Familie Bertram, Im Altegarten, Tel. 2342, melden.
Seniorenfahrt am 3. Okt. 1986 zur St.Rochus-Kapelle Bingen Am Freitag, dem 3. Oktober 1986 wird die diesjährige Seniorenfahrt -diesmal ganztägig - durchgeführt.
Vorgesehen ist:
1. Besuch des Landtages und Mittagessen in Mainz
2. Weiterfahrt zur St. Rochus-Kapelle, Bingen
3. Kaffeepause auf der Stromburg
4. Abschlußabend in Simmern Einzelheiten werden noch bekanntgegeben.
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BUCHFINKENLAND ~|
Gackenbach Kirmes in Gackenbach
Am Wochenende, 30.8. bis 2.9.1986feiern wir nach alter Tradition unser diesjähriges Kirchweihfest. Die Kath.Pfarrkirche, die dem Heiligen Bartholomäus geweiht wurde, ist der Anlaß, daß die Gackenbacher Bürger immer am darauffolgenden Wochenende ihre Kirmes feiern.
Ich heiße alle Freunde, Bekannte und Gäste zu diesem Heimatfest in unserem Dorf herzlich willkommen. Ich verbinde damit gute Wünsche für ein frohes und geselliges Beisammensein.
Den Mitbürgern, sowie den Veranstaltern wünsche ich schöne Kirmestage und einen guten Verlauf.
Das Kirmesprogramm gestaltet sich in diesem Jahr wie folgt: Freitag, 29.8.1986 um 18.30 Uhr: Aufstellen des Kirmesbaumes Samstag, 30.8.1986 um 20.00 Uhr: Tanz mit der Kapelle »New Sound«
Sonntag, 31.8.1986 um 11.00 Uhr: Platzkonzert mit den »Westerwaldmusikanten«
Montag, 1.9.1986 um 09.00 Uhr: Gottesdienst für die Gefallenen, Vermißten und Verstorbenen der Gemeinde ab 10.00 Uhr: Frühschoppenkonzert mit dem MGV Cäcilia Gackenbach und dem Alleinunterhalter, Herrn Bauer.
Alle Veranstaltungen finden in diesem Jahr im Gasthaus
Nr.j
»Zum Wiesengrund« statt. Am Dienstag, 2.9.1986 abiT®! steht für die Kinder im Hochwildschutzpark wieder die sl Rutschbahn und die Trans-Mobil-Bahn zur Verfügung. ^ Die Kinder der Gemeinde sind hierzu recht herzlich einM» Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Horbach
Aus der Sitzung des Ortsgemeindera^ Horbach vom 21.8.1986 Änderung des Bebauungsplanes »An der Schmied«, schlossen
Wegen einer formellen Unrichtigkeit wurde erneut in der Sh am 21.8.1986 die Entscheidung über die Änderung des ta ungsplanes»An der Schmiede« erforderlich. (Die ersteBe^ fassung erfolgte bereits in der Sitzung am 17.7.1986). Unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder wurde von einstimmig folgendes festgelegt:
1. Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert:
a) Der vorgesehene Fußweg am nördlichen Ende des% ges 102/1 entfällt und wird aus dem Planbereich heran genommen
b) Die öffentlichen Verkehrsflächen in Verlängerung der Schulstraße, zwischen der Schulstraße undderSlraSi »Rebstock« und in Verlängerung der Straße »Rebstock, werden einheitlich als solche, d.h. ohne Differenziere in Straße und Bürgersteig ausgewiesen.
c) Durch die zugleich vorgenommene Reduzierung derü fentlichen Verkehrsflächen werden die überbaubaren' Grundstücksflächen erweitert; zwischen den öffentllüj Verkehrsflächen und den überbaubaren Flächen wird^ doch ein 5 m-Abstand eingehalten.
Zur Fortführung des formellen Verfahrens wurde alsdannvo« die Zustimmung zu dem vorgelegten Änderungsentwurfd und darüber hinaus die Einleitung der vorgezogenen Bür« teiligung, sowie des Beteiligungsverfahrens der Träger il eher Belange beschlossen. j
Die Entscheidungen zurÄnderungdes Bebauungsplanes^ Schmiede« - dieser ist seit 10.4.1981 rechtsverbindlich-na damit begründet, daß man seinerzeit die öffentlichen Verkeil chen zu großzügig auslegte. Durch die nunmehrige Plari rung sollen daher die Verkehrsflächenbreiten reduziert*i auf das unumgänglich erforderliche Maß. Zum anderen soll« den Wegfall der Differenzierung zwischen Fahrbahn undSi steig die Möglicheit eingeräumt werden, einen verkehrst»! ten Ausbau der Straßen vorzunehmen.
Hinzu kommt, daß eine Erforderlichkeit der FußwegflächeS Änderungsbeschluß It. a) nicht mehr gegeben ist.
Änderung und Erweiterung dee Bebauungsplanes d Hühfeld« beschlossen
Durch das vom Rat eingeleitete Verfahren zur Änderung« Weiterung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« soll sätzlich Grundstücke für eine Wohnhausbebauung vorgaj und damit zugleich eine beidseitige Bebauung der öl« Verkehrsfläche ermöglicht werden. I
In der Sitzung vom 21.8.1986 wurde nun dem Rat eine« ehender Änderungs- und Erweiterungsentwurf vorgelegll entsprach der Rat einstimmig. Da die Änderung und Erwel des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht« soll auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung verzichtete Als nächster Verfahrenstritt steht nun gemäß BeschluBdesj die Offenlage des Änderungs-/ErweiterungsentwurfesgM| Abs. 6 BBauG an.
Das vorgenannte Änderungs-/Erweiterungsverfahren M kret folgendes zum Inhalt: I
1. Das Flurstück Nr. 23 wird in den Geltungsbereich dtt Bebauungsplanes einbezogen; hierfür gelten die Fe Setzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplan!
2. Das im Bebauungsplan als private Grünfläche aussj
sene Flurstück Nr. 110 wird ebenfalls für eine Bebatjl vorgesehen; auch hierfür gelten die Festsetzungen! Art und Maß der baulichen Nutzung gem. dem rechtij bindlichen Bebauungsplan. I
3. Die Wegefläche Nr. 49 entfällt und wird ebenfalls inj Bebauung einbezogen. Der eingezogene Wirtschalfl soll ggf. an anderer Stelle ausgewiesen werden. 1

