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r. ^. [ Montabaur

Seite 11

Nr. 29/86

1.100,00 DM

und

; in einer weiteren Gruppe

werden Unternehmer von landw. Betrieben berücksich­tigt, deren Wirtschaftswert 40.000 DM nicht überschrei­tet, deren auBerlandw. Ein­kommen, im Jahr 1985 nicht höher als 4.920,-- DM war so­wie das gesamte Einkommen, also einschl. des Arbeitsein­kommens aus der Land-und Forstwirtschaft im Kalender­jahr vor der Antragstellung das 1,2-fache der Bezugsgrö- Be, das sind z.Zt. DM 41.328,00', nicht überschritten hat.

Für mitarbeitende Familienangehörige beträgt die Entlastung ein Drittel der vorstehenden Beträge.

Ir %Beginn und Ende der Leistung

ungklfDie Beitragsentlastung wird ab Beginn des Monats gewährt, in ) Ergfdem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens am 1. Januar be ef 1986 . Sind die Voraussetzungen für die Gewährung der Beitrags-

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ärsonr3o."S6pi3müüi yubiuiu sein iiiü£rr 9 ö*mtu. u,i yesiemui mihi agr 1 undl , wirkt zugleich für die folgenden Kalenderjahre. Ist der Berechtigte wert |^verstorben, kann der hinterbliebene Ehegatte einen Antrag auf nder $Gewährung der Beitragsentlastung stellen. Hat der Verstorbene 3rsc N bereits einen Antrag gestellt, gilt dieser Antrag als Antrag des hin- mroa'terbliebenen Ehegatten. rAnlifä

)M,n«ä Ein Antrag auf Beitragszuschuß - Gewährung nach dem Drit­ten Agrarsozialen Ergänzungsgesetz gilt zugleich als Antrag 3 zurBi nach dem Sozialversicherungs-Beitragsentlastungsgesetz.

iträgtHlÄnderung bei der Ausgieichszulage für nte "Tf Landwirte

Der Kreis der Landwirte, die in diesem Jahr eine Ausgleichszula- soziai ge nach dem EG-Bergbauernprogramm erhalten können, wird zuzu- aufgrund einer Entscheidung der Landesregierung erweitert. i Wirt) Hierzu werden Vergabebedingungen in zwei Punkten wiefolgt ge- werbs) ändert:

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zwer 1. Die Obergrenze für den Gesamtbetrag der positiven Ein-

t künfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes des An­tragstellers und seines Ehegatten wird auf 65.000 DM/Jahr (Bezugsjahr 1984) festgelegt (bisher 50.000 zuzu- DM/Jahr).

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Die Bagatellgrenze wird von 450 DM auf 300 DM ge­senkt. Dies bedeutet, daB die Ausgleichszulage nicht ge­zahlt wird, wenn der errechnete Betrag weniger als 300 DM je Betrieb und Jahr ausmacht.

00 DMf Aufgrund dieser Änderungen wird die Antragsfrist bis zum 25. Juji sozia 1 Q 80 (Ausschlußfrist) verlängert. Die Anträge sind bei der Staatli- chen Beratungs- und Weiterbildungsstelle für Land- und Haus- i Wirt Wirtschaft, Kirchstr. 45,543 Montabaur, Tel.Nr. 02602/4083, ein- werbsi Z ureichen, bei der auch die Antragsmuster erhältlich sind. Nach om ' dem25.JulieingehendeAnträgemüssenwegenFristversäumnis wertes) abgelehnt werden.

00 DMj| Voraussetzungfür die Ausgleichszulage ist, daß der Antragsteller rsoziai in den benachteiligten Gebieten mindestens 3 Hektar landwirt- zuzu- schaftliche Nutzfläche selbst bewirtschaftet und Rindvieh, Mut- i Wirt ! terschafe, Mutterziegen oder Pferde auf der Grundlage anre- 10.000i chenbarer Futterflächen hält. Die Einkommensgrenze für die au- id de- Berlandwirtschaftlichen Einkünfte des Antragstellers und seines rbser Ehegatten ist bereits Mitte Mai von 30.000 DM auf 35.000 DM an- 00 DM* gehoben worden.

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INSERIEREN BRINGT GEWINN llllll

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Dank allen Gratulanten, die mit ihren Glückwünschen,

Blumen und Geschenken unserer Hochzeit einen besonders herzlichen Rahmen gegeben haben.

Bernd Lappe und

Frau Annegret Lappe geb. Kuiimann

im Juni 1986

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