r. ^. [ Montabaur
Seite 11
Nr. 29/86
1.100,00 DM
und
; in einer weiteren Gruppe
werden Unternehmer von landw. Betrieben berücksichtigt, deren Wirtschaftswert 40.000 DM nicht überschreitet, deren auBerlandw. Einkommen, im Jahr 1985 nicht höher als 4.920,-- DM war sowie das gesamte Einkommen, also einschl. des Arbeitseinkommens aus der Land-und Forstwirtschaft im Kalenderjahr vor der Antragstellung das 1,2-fache der Bezugsgrö- Be, das sind z.Zt. DM 41.328,00', nicht überschritten hat.
Für mitarbeitende Familienangehörige beträgt die Entlastung ein Drittel der vorstehenden Beträge.
Ir %Beginn und Ende der Leistung
ungklfDie Beitragsentlastung wird ab Beginn des Monats gewährt, in ) Ergfdem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens am 1. Januar be ef 1986 . Sind die Voraussetzungen für die Gewährung der Beitrags-
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ärsonr3o."S6pi3müüi yubiuiu sein iiiü£rr 9 ö*mtu. u,i yesiemui mihi agr 1 undl , wirkt zugleich für die folgenden Kalenderjahre. Ist der Berechtigte wert |^verstorben, kann der hinterbliebene Ehegatte einen Antrag auf nder $Gewährung der Beitragsentlastung stellen. Hat der Verstorbene 3rsc N bereits einen Antrag gestellt, gilt dieser Antrag als Antrag des hin- “mroa'terbliebenen Ehegatten. rAnlifä
)M,n«ä Ein Antrag auf Beitragszuschuß - Gewährung nach dem Dritten Agrarsozialen Ergänzungsgesetz gilt zugleich als Antrag 3 zurBi nach dem Sozialversicherungs-Beitragsentlastungsgesetz.
iträgtHlÄnderung bei der Ausgieichszulage für nte "Tf Landwirte
Der Kreis der Landwirte, die in diesem Jahr eine Ausgleichszula- soziai ge nach dem EG-Bergbauernprogramm erhalten können, wird zuzu- aufgrund einer Entscheidung der Landesregierung erweitert. i Wirt) Hierzu werden Vergabebedingungen in zwei Punkten wiefolgt ge- werbs) ändert:
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zwer 1. Die Obergrenze für den Gesamtbetrag der positiven Ein-
t künfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes des Antragstellers und seines Ehegatten wird auf 65.000 DM/Jahr (Bezugsjahr 1984) festgelegt (bisher 50.000 zuzu- DM/Jahr).
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Die Bagatellgrenze wird von 450 DM auf 300 DM gesenkt. Dies bedeutet, daB die Ausgleichszulage nicht gezahlt wird, wenn der errechnete Betrag weniger als 300 DM je Betrieb und Jahr ausmacht.
00 DMf Aufgrund dieser Änderungen wird die Antragsfrist bis zum 25. Juji sozia ’’ 1 Q 80 (Ausschlußfrist) verlängert. Die Anträge sind bei der Staatli- chen Beratungs- und Weiterbildungsstelle für Land- und Haus- i Wirt Wirtschaft, Kirchstr. 45,543 Montabaur, Tel.Nr. 02602/4083, ein- werbsi Z ureichen, bei der auch die Antragsmuster erhältlich sind. Nach om ' dem25.JulieingehendeAnträgemüssenwegenFristversäumnis wertes) abgelehnt werden.
00 DMj| Voraussetzungfür die Ausgleichszulage ist, daß der Antragsteller rsoziai in den benachteiligten Gebieten mindestens 3 Hektar landwirt- zuzu- schaftliche Nutzfläche selbst bewirtschaftet und Rindvieh, Mut- i Wirt ! terschafe, Mutterziegen oder Pferde auf der Grundlage anre- 10.000i chenbarer Futterflächen hält. Die Einkommensgrenze für die au- id de- Berlandwirtschaftlichen Einkünfte des Antragstellers und seines rbser Ehegatten ist bereits Mitte Mai von 30.000 DM auf 35.000 DM an- 00 DM* gehoben worden.
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INSERIEREN BRINGT GEWINN llllll
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Dank allen Gratulanten, die mit ihren Glückwünschen,
Blumen und Geschenken unserer Hochzeit einen besonders herzlichen Rahmen gegeben haben.
Bernd Lappe und
Frau Annegret Lappe geb. Kuiimann
im Juni 1986
Eitelbom

