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Montabaur

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Hinweis für alle:

Bitte wenden Sie sich in derZeitvom 21.7.-9.8.1986 in dringen­den seelsorglichen Hilfen an das Pfarramt Heiligenroth, Tel. 12714, für RuG und Grh, für Bo an Herrn Pater Lütticke, Tel. 70482 für Klh an das Pfarramt Girod.

Groß- und Kleinholbach

Sa. 18.00 Uhr Vorabendmesse, + + Ehe. Alex Noll und + Sohn Günther (Pfr.)

So. 09.00 Uhr Hochamt, gef. Peter Josef Heibel u. + + Angeh. (Fr.)

Di. 17.30 Uhr Klh. Amt, + + Ehel. Johann Noll und + + Angeh. (Fr.), 19.00 Uhr Grh Rosenkranzgebet Mi. 15.00 Uhr Spielgruppe für Kleinkinder Do. 09.00 Uhr Amt, + Anna Kaffei (Fr)

Sa. 18.00 Uhr Vorabendmesse, 1. Jahramt f. + Alois Schneider (Fr.)

Kath. Pfarrgemeinde Heiligenroth

Samstag 18.30 Uhr Vorabendmesse, Amt für die Leb. und Verst. des Jahrgangs 1915/16

Sonntag 9.30 Uhr Hochamt (Amt für die Pfarrgemeinde), 18.00 Uhr Andacht

Montag 8.00 Uhr Hl. M.f.Rosa Neurath, Bruder Jakob und + El­tern (Stfg.)

Di. 18.30 Uhr Amt f. Leb.und Verst. der Farn. Blech-Jösch Mi. 8.00 Uhr Frauenmesse, hl. Messe nach Meinung Do. 9.00 Uhr Schülermesse zum Beginn der Ferienspiele Fr.18.30 Uhr Amt für Therese Neurath und + Ang.

Samstag 18.30 Uhr Vorabendmesse, Amt für die Pfarrgemeinde.

Samstag um 16 Uhr ist Salve-Andacht.

Beichtgelegenheit:

besonders für das 5. Schuljahr vor der Salve-Andacht, sowie nach der Vorabendmesse.

Kath. Pfarramt Niederelbert

Sa. 17.00 Uhr Beichtgelegenheit, 17.45 Uhr Vorabendgottes­

dienst, Amt für Magdalena Hübinger, best, von der Bergstr.

So. 10.15 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde Mo. 8.00 Uhr Hl. Messe für Alois Höber, leb.und verst. Angeh. Di. 18.30 Uhr Stiftungsmesse für Ehel. Joh. Adam Höber und An­geh.

Fr. 18.30 Uhr Amt für Josef und Franz Schmidt und verst. Angeh. Sa. 17.00 Uhr Beichtgelegenheit, 17.45 Uhr Vorabendgottes­dienst, 3. Amt für Anton Frink.

Hinweis:

Dienstag, 5. August 1986 Ausflug der Frauengemeinschaft. Nä­heres siehe unter Gemeindenachrichten.

Kath. Pfarramt St. Laurentius Oberelbert

für die Gemeinden Oberelbert/Welschneudorf

Sa.19.7. 19.00 Uhr Welschneudorf, Dankamt für die Leb. und

Verst. der Farn. Merz/Schink

So. 20.7. 9.00 Uhr Oberelbert, Amt für Adam und Anna Klaus, 14.30 Uhr Welschneudorf, Taufe des Kindes Lischewski Mittwoch, 23.7.18.30 Uhr Welschneudorf, Amt für Maria Merz, best. v.d. Nachbarschaft

Do. 24.7. 19.00 Uhr Oberelbert, Amt für Maria Hergenhahn, best.von der Nachbarschaft.

Freitag, 25.7.17.30 Uhr Sprechstunde des Pfarrers in Welsch­neudorf, anschl. Beichtgelegenheit

Sa. 26.7. 19.00 Uhr Oberelbert, Amt für Hermann und Helene Klein und Angehörige.

Pfarreienverband Gackenbach-Holler- Stahlhofen

Sa.19.7.86 Gackenbach, 18.00 Uhr Beichte, 18.30 Uhr Amt f. Ehel. Ludwig und Anna Noll, Amt f. Ehel. Peter und Elisabeth Lo- ring, Amt f. Ehel. Anton und Elisabeth Daubach.

Stahlhofen, 18.00 Uhr Beichte, 18.30 Uhr Amtf.d. Pfarrgemeinde So. 20.7.86 Gackenbach, 8.30 Uhr Jahramt für Richard Eberth, Amt f. Ehel. Eugen und Elisabeth Keul

Holler, 10.00 Uhr Amt für Peter und Margaretha Spitzhorn, Amt f. Verst. d. Farn. Keller-Krutmann, Vierwochenamt f. Dominikus

Weidenfeiler.

In der Ferienzeit fallen die Werktagsgottesdienste aus.

Bitte in dringenden Fällen (Versehgängen und Beerdigung Pfarrer A. Bierenfeld anrufen, Tel. 06439/1518.

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Wissenswertes

Kreisbauernverband Westerwald

Beitragsentlastung zur landwirtschaftlichen Sozial versieg rung

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Entlastung land| Unternehmer von Beiträgen zur landw. Sozialversicherung vf abschiedet und dem Bundesrat zugeleitet. Die abschließende ratung im Bundesrat warfürden 27. Juni 1986 vorgesehen, sodi dieses Gesetz voraussichtlich in den nächsten Tagen verkünd! wird. Dieses Gesetz soll rückwirkend ab 1. Januar 1986 in Krj treten. Die Durchführung des Gesetzes wird den Landw. Alte) kassen übertragen. Fürrr

Ziel des Gesetzes ^ r ' tte

Trotz erheblicher Aufstockung der Bundeszuschüsse zur Agugggj Sozialpolitik sowie einem Einstieg in eine gezielte Entlastung!)) Qj e \ ner und mittlerer Betriebe durch das Dritte Agrarsoziale Ergjf,j em zungsgesetz weisen viele bäuerlichen Familienbetriebe ei(ig86 überproportional hohe Sozialkostenbelastung auf. Eine dauf hafte Lösung durch eine Neuausrichtung der agrarsozialen! cherungssysteme erfordert eingehende Beratungen über einf längeren Zeitraum und kann somit kurzfristig nicht umgesej werden. Um jedoch eine schnell wirksame Entlastung zu ermöjj chen, wird eine Geldleistung eingeführt, die an sozialen Bed^ nissen ausgerichtet ist.

Berechtigter Personenkreis

Das Gesetz lehnt sich hinsichtlich des berechtigten Person)! kreises an das Dritte Agrarsoziale Ergänzungsgesetz an und! rücksichtigt ferner noch Landwirte mit einem Wirtschaftswertw vers] über 40.000 DM, deren Einkommen im laufenden Kalenderjf q 0W ein Siebtel der Bezugsgröße, also 4.920,00 DM nicht überschif bere tet und deren Einkommen einschließlich des Arbeitsei nkomrm> (erb | aus der Land- und Forstwirtschaft im Kalenderjahr vor der Anti.' stellung das 1,2-fache der Bezugsgröße, also 41.328,00 DM, nif Ein / überschritten hat. ten.

Für mitarbeitende Familienangehörige wird ein Zuschlag zurB, nacl tragsentlastung gewährt.

Höhe der Entlastung

Nach Sozialversicherung-Beitragsentlastungsgesetz beträgt Entlastung für beitragspflichtige landwirtschaftliche Untern|

mer, die der 1. Zuschußklasse III

Der

2. Zuschußklasse II

3. Zuschußklasse

4. besonderen Zuschußklasse

nach dem Dritten Agrarsozia j g 6 r len Ergänzungsgesetz zuzu- au fj ordnen sind - also deren Wirt) Hiel schaftswert und das Erwerbs) and und Erwerbsersatzeinkom- men 33,33 °/o des Grenzwer 1 tes nicht überschreiten -,

2.000,00 DMj nach dem Dritten Agrarsozia j len Ergänzungsgesetz zuzu­ordnen sind - also deren Wirt] schaftswert und das Erwerbs und Erwerbsersatzeinkom­men 66,66 °/o des Grenzwer tes nicht überschreiten,

1.500,00 dm| Auf nach dem Dritten Agrarsozia-' len Ergänzungsgesetz zuzu­ordnen sind, also deren Wirt schaftswert und das Erwerbsi und Erwerbsersatzeinkom­men 100 % des Grenzwertes) nicht überschreiten,

1.300,00 DWj Vor nach dem Dritten Agrarsozia-f in < len Ergänzungsgesetz zuzu- seb ordnen sind, also deren Wirt-i ten schaftswert zwischen 30.0001 ch(

und 40.000 DM liegt und de- 8er ren Erwerbs-und Erwerbser- Ehi satzeinkommen 4.920,00 DM) gel nicht überschreitetet,

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