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8/86 Montabaur

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Nr. 28/86

Oberelbert

für

SV Oberelbert, Alte Herren

Am Samstag, 12.7.1986, um 20.00 Uhr.treffen sich alle interes- 6 sierten Teilnehmer der Urlaubsfahrt zum Spitzingsee, zwecks ' Austausch von Erinnerungsfotos im Vereinslokal »Zur guten r Quelle« in Oberelbert.

SV Oberelbert, Abt.Alte Herren

Am Samstag, 12.7.1986 spielen wir um 17.00 Uhr in Helferskir­chen. Abfahrt 16.30 Uhr am Vereinslokal.

jung

MGV »Liederkranz« Oberelbert

Die nächste Gesangprobe findet am Freitag, dem 11.6.1986 um 20.30 Uhr im Vereinslokal Pilgenröther statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

e- Obst- und Gartenbauverein Oberelbert

>- Nachdem die Arbeiten auf dem Friedhof abgeschlossen sind, wol-

für len wir unsere Aufmerksamkeit den Spielplätzen zuwenden. Wir bitten erneut -nicht nur unsere Mitglieder- um Mithilfe bei den Ar­beiten. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn nicht nur die Opas des Gartenbauvereins sondern auch die Papas der Kinder mithelfen r würden.

Wir treffen uns am Samstag,dem 12.6. und u.U. am Mittwoch, dem 15.6. jeweils um 9.00 Uhr auf dem Kinderspielplatz an der WaldstraBe.

Br

Klassentreffen

i j n Am 1. August1986,20.00UhrfindetinOberelbertinderGaststät- n te »Zur guten Quelle« ein Klassentreffen der Schüler der Haupt- n schulabschlußklasse 77/78 (9b und 9c) aus den Elbertgemeinden

statt. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

, n Kirmesgesellschaft86 Oberelbert

Wirtreffen uns am Mittwoch, dem 16.7.1986 um 20.00 Uhr in der Gaststätte Pilgenröther.

m< Welschneudorf

MGV »Eintracht« Welschneudorf

3 Am Freitag, dem 25.7.86 findet die erste Chorprobe nach der Sommerpause statt. Treffpunkt wie immer um 19.00 Uhr im Ver- n . einslokal Westerwälder Hof. Wir bitten die Sänger um vollzähliges

Erscheinen, da der Verein am Sonntag, dem 27.7.86 einen Auftritt hat.

Welschneudorfer Männer, die Interesse und Spaß am Singen ha­ben, sind bei uns gern gesehen und finden eine herzliche Aufnah­me. Schauen Sie doch mal rein. Wir proben jeden Freitag um 19.00 Uhr im Vereinslokal Westerwälder Hof.

h Am Freitag, dem 1.8.86 findet nach der Chorprobe ca. 20.15 Uhr r( j. ein Treffen der Teilnehmer an der Fahrt ins Oberjoch statt. Es kön- JS . nen Bilder angesehen und getauscht werden.

Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf

Am Sonntag, dem 13.7. treffen wir uns wie üblich zur Feuerwehr­übung, um 10.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Um vollzähliges 5 in Erscheinen wird gebeten.

6ELBACHHÖHEN

Finanzamt Montabaur

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der w j r Sodenschätzung -Nachschätzung-

3ie Ergebnisse der Bodenschätzung -Nachschätzung gern. § 12 jeli- * es Bo denschätzungsgesetzes vom 16. Okt. 1934 (Reichsge- ietzbl. I S. 1050) - der Gemarkung Daubach (siehe Anlage) verden in der Zeit vom 01.08.1986 bis 31.08.1986 in den Dienst- äumen des Finanzamts Montabaur, Kehreinstraße, während der haft ^ienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr of- engelegt.

Eier ^ en 9 el ?9 l werden die Schätzungskarten und die Schätzungs- tücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse

Ergebnisse der Bodenschätzung -Nachschätzung- niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Ei­gentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben. Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung -Nachschätzung- steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Be­schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu er­klären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt ei­nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenle­gungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt be­zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsa­chen, die zurBegründungdienen.unddie Beweismittel angeführt werden.

MitdemAblaufderFristfürdie Einlegungder Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.

Der Vorsteher des Finanzamts Siegel - In Vertretung:

Althöhn

Finanzamt Montabaur Gemarkung Daubach

Anlage zur Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergeb­nisse der Nachschätzung vom 4.12.1985.

Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Flurstücke:

Flur 4, Flurst. 338 Flur 7, Fist. 547-554,

Flur 8, Fist. 254-258, 1009-1018

Flur9, Fist. 1042-1044,1056-1065,1115-1118,1127,1128,1133, 1161, 1162, 1172-1175, 1186,

Flur 12, Fist. 394-398, 399/1,1374,1375, 1414.

Daubach

Verloren - Gefunden

Beim Sommerfest am 21. und 2£.b.1986 wurde eine weiße Leinenumhängetasche gefunden.

Der Fundgegenstand kann bei der Ortsgemeindeverwaltung ab­geholt werden.

Poggemann, Ortsbürgermeister

Holler

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 19.6.1986

Bebauungsplanverfahren »Unter der Struth« weitgehendst abgeschlossen.

In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Ortsgemeinderat dem Be­bauungsplan »Unter der Struth« einschl. Begründung in der vor­gelegten Form zu und beschloß zugleich diesen Bebauungsplan - was die M itarbeit des Rates anbelangt - abgeschlossen. Zum bis­herigen Verfahrensablauf wird nochmals folgendes angemerkt:

Bereits im März 1982 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, für den Gemarkungsteil »Unter der Struth« einen Bebauungsplan aufzustellen. Wegen formeller Unrichtigkeiten mußtedas Aufstel- iungsverfahren wiederholt werden. Die Erforderlichkeit zur Auf­stellung des Bebauungsplanes ergab sich, wegen einer erhöhten Bauplatznachfrage und der nahezu vollständigen Bebauung des Baugebietes »An der Kehl« ein neues Wohngebiet ausgewiesen werden mußte. Der Bebauungsplan »Unter der Struth« weist die­sen Bereich als allgemeines Wohngebiet aus und umfaßt ca. 45 Baugrundstücke.

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur werden nun die Planunterlagen an die Kreisverwaltung zurGenehmigung weitergeleitet und im Anschluß daran öffentlich bekanntgemacht.

Stellungnahme des Ortsgemeinderates zum Antrag der Anlie­ger auf Änderung der Verkehrssituation in der Rhein- und Mo­selstraße.

Von den Anliegern in der Rhein- und Moselstraße wurde in einer schriftlichen Eingabe gegenüber der Gemeindeverwaltung