8/86 Montabaur
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Nr. 28/86
Oberelbert
für
SV Oberelbert, Alte Herren
Am Samstag, 12.7.1986, um 20.00 Uhr.treffen sich alle interes- 6 sierten Teilnehmer der Urlaubsfahrt zum Spitzingsee, zwecks ' Austausch von Erinnerungsfotos im Vereinslokal »Zur guten r Quelle« in Oberelbert.
SV Oberelbert, Abt.Alte Herren
Am Samstag, 12.7.1986 spielen wir um 17.00 Uhr in Helferskirchen. Abfahrt 16.30 Uhr am Vereinslokal.
jung
MGV »Liederkranz« Oberelbert
Die nächste Gesangprobe findet am Freitag, dem 11.6.1986 um 20.30 Uhr im Vereinslokal Pilgenröther statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
e- Obst- und Gartenbauverein Oberelbert
>- Nachdem die Arbeiten auf dem Friedhof abgeschlossen sind, wol-
für len wir unsere Aufmerksamkeit den Spielplätzen zuwenden. Wir bitten erneut -nicht nur unsere Mitglieder- um Mithilfe bei den Arbeiten. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn nicht nur die Opas des Gartenbauvereins sondern auch die Papas der Kinder mithelfen r würden.
Wir treffen uns am Samstag,dem 12.6. und u.U. am Mittwoch, dem 15.6. jeweils um 9.00 Uhr auf dem Kinderspielplatz an der WaldstraBe.
Br
Klassentreffen
i j n Am 1. August1986,20.00UhrfindetinOberelbertinderGaststät- n te »Zur guten Quelle« ein Klassentreffen der Schüler der Haupt- n schulabschlußklasse 77/78 (9b und 9c) aus den Elbertgemeinden
statt. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
, n Kirmesgesellschaft ‘86 Oberelbert
Wirtreffen uns am Mittwoch, dem 16.7.1986 um 20.00 Uhr in der Gaststätte Pilgenröther.
m< Welschneudorf
MGV »Eintracht« Welschneudorf
3 Am Freitag, dem 25.7.86 findet die erste Chorprobe nach der Sommerpause statt. Treffpunkt wie immer um 19.00 Uhr im Ver- n . einslokal Westerwälder Hof. Wir bitten die Sänger um vollzähliges
Erscheinen, da der Verein am Sonntag, dem 27.7.86 einen Auftritt hat.
Welschneudorfer Männer, die Interesse und Spaß am Singen haben, sind bei uns gern gesehen und finden eine herzliche Aufnahme. Schauen Sie doch mal rein. Wir proben jeden Freitag um 19.00 Uhr im Vereinslokal Westerwälder Hof.
h Am Freitag, dem 1.8.86 findet nach der Chorprobe ca. 20.15 Uhr r( j. ein Treffen der Teilnehmer an der Fahrt ins Oberjoch statt. Es kön- JS . nen Bilder angesehen und getauscht werden.
Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf
Am Sonntag, dem 13.7. treffen wir uns wie üblich zur Feuerwehrübung, um 10.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Um vollzähliges 5 in Erscheinen wird gebeten.
6ELBACHHÖHEN
Finanzamt Montabaur
Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der w j r Sodenschätzung -Nachschätzung-
3ie Ergebnisse der Bodenschätzung -Nachschätzung gern. § 12 jeli- * es Bo denschätzungsgesetzes vom 16. Okt. 1934 (Reichsge- ietzbl. I S. 1050) - der Gemarkung Daubach (siehe Anlage) verden in der Zeit vom 01.08.1986 bis 31.08.1986 in den Dienst- äumen des Finanzamts Montabaur, Kehreinstraße, während der haft ^ienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr of- engelegt.
Eier ^ en 9 el ?9 l werden die Schätzungskarten und die Schätzungs- tücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse
Ergebnisse der Bodenschätzung -Nachschätzung- niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben. Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung -Nachschätzung- steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist.
Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zurBegründungdienen.unddie Beweismittel angeführt werden.
MitdemAblaufderFristfürdie Einlegungder Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.
Der Vorsteher des Finanzamts Siegel - In Vertretung:
Althöhn
Finanzamt Montabaur Gemarkung Daubach
Anlage zur Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung vom 4.12.1985.
Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Flurstücke:
Flur 4, Flurst. 338 Flur 7, Fist. 547-554,
Flur 8, Fist. 254-258, 1009-1018
Flur9, Fist. 1042-1044,1056-1065,1115-1118,1127,1128,1133, 1161, 1162, 1172-1175, 1186,
Flur 12, Fist. 394-398, 399/1,1374,1375, 1414.
Daubach
Verloren - Gefunden
Beim Sommerfest am 21. und 2£.b.1986 wurde eine weiße Leinenumhängetasche gefunden.
Der Fundgegenstand kann bei der Ortsgemeindeverwaltung abgeholt werden.
Poggemann, Ortsbürgermeister
Holler
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 19.6.1986
Bebauungsplanverfahren »Unter der Struth« weitgehendst abgeschlossen.
In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Ortsgemeinderat dem Bebauungsplan »Unter der Struth« einschl. Begründung in der vorgelegten Form zu und beschloß zugleich diesen Bebauungsplan - was die M itarbeit des Rates anbelangt - abgeschlossen. Zum bisherigen Verfahrensablauf wird nochmals folgendes angemerkt:
Bereits im März 1982 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, für den Gemarkungsteil »Unter der Struth« einen Bebauungsplan aufzustellen. Wegen formeller Unrichtigkeiten mußtedas Aufstel- iungsverfahren wiederholt werden. Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes ergab sich, wegen einer erhöhten Bauplatznachfrage und der nahezu vollständigen Bebauung des Baugebietes »An der Kehl« ein neues Wohngebiet ausgewiesen werden mußte. Der Bebauungsplan »Unter der Struth« weist diesen Bereich als allgemeines Wohngebiet aus und umfaßt ca. 45 Baugrundstücke.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur werden nun die Planunterlagen an die Kreisverwaltung zurGenehmigung weitergeleitet und im Anschluß daran öffentlich bekanntgemacht.
Stellungnahme des Ortsgemeinderates zum Antrag der Anlieger auf Änderung der Verkehrssituation in der Rhein- und Moselstraße.
Von den Anliegern in der Rhein- und Moselstraße wurde in einer schriftlichen Eingabe gegenüber der Gemeindeverwaltung

