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Montabaur

Seite 6

Nr. 28/86

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Ruppach-Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973(GVBI.S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

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Boden

ASV »Deutsche Eiche«,Boden

Am Dienstag, 15. Juli 1986 beginnt in der Ahrbachhalle Boden die Vorbereitung für die neue Saison. An diesem Tag wird auch der neue Konditionstrainer des ASV seine Arbeit aufnehmen. Sämtli­che Senioren und A-Jugendliche, die in der ersten bzw. zweiten Mannschaft kämpfen, sollen doch von diesem Angebot Gebrauch machen, um optimal vorbereitet in die mit Sicherheit schwerste Saison seit langem zu gehen. Beginn ist um 20.00 Uhr.

Heiligenroth

Die Ferienspiele finden nicht - wie fälschlich ausgedruckt - vom 14. -16. Juli statt, sondern von

Donnerstag, dem 24. Juli - Samstag, 26. Juli 1986.

Die Ferienspiele stehen in diesem Jahr unter dem Motto:

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Kinder, die bei den Ferienspielen mitmachen wollen,

melden sich bis spätestens 20.7.1986 an bei:

Simone Noll,

Ren6 Zirkel.

Dort sind auch die Anmeldezettel erhältlich.

Veranstaltet werden die Ferienspiele von den Jugendpflegerin­nen der Verbandsgemeinde Montabaur und dem Jugendtreff Hei­ligenroth.

AUGST

Eitelborn

Aufruf zur ordnungsgemäßen Hundehaltung auf dem Friedhof

ln jüngster Zeit ist wiederholt festzustellen, daß die Hundehalter ihrer Aufsichtspflicht nicht in gebotenem Maße nachkommen. Der Friedhof ist kein geeigneter Ort, um dort Hunde mitzubringen, auszuführen oder umherstreunen zu lassen.

Die Hundehalter werden hierauf aufgerufen, ihrer Aufsichtspflicht im gebotenen Umfange nachzukommen und die Ruhe und Ord nung auf dem Friedhof zu respektieren. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Friedhofsamt -

Neuhäusel

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Haid« der Ortsge meinde Neuhäusel;

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauGj und Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2a Abs. 4 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 24.10.1985 beschlossen, die Textfestsetzung Nr. 10.2 zum Be- bauungsplan »Auf der Haid« wie folgt neu zu fassen: »Dachaufbauten sind nur bei einer Dachneigung von 30 Grad zu lässig und müssen von den freistehenden Giebelseiten einen Ab stand von mind. 1,50 meinhalten. Die Abdeckung istsovorzuneh' men, daß die Einbindung in die Dachhaut - bei Spitzgauben ist de ren Traufpunkt maßgebend - mind. 1,25 m tiefer als die Firsthöhe erfolgt. Die Traufe darf durch Dachaufbauten nicht unterbrochen werden.«

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbin ; düng mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat beschlossen, auf die vorgei zogene Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1-3 BBauG) gemäß § 2 s Abs. 4 BBauG zu verzichten, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt, Neuhäusel, 1.7.1986 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Haid« der Ortsge meinde Neuhäusel;

Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung an 24.10.1985beschlossen, dieTextfestsetzungen Nr. 10.2zum Be, bauungsplan »Auf der Haid« neu zu fassen; Wortlaut s. vorange; gangene Veröffentlichung.

Die geänderte Textfestsetzung einschließlich Begründung lieg gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 21. Juli 1986 bis 21. August 1986 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauairl Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wäh. rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags freitags von 7.30-12.45 und 13.30-16.00 Uhr sowiedienstagsvoi. 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -18.30 U hr)sowie in den Diensträume! des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststundei/ öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei de Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie der Ortsgsj meinde Neuhäusel schriftlich oder mündlich zur N iederschrift voll gebracht werden.

Der Planbereich »Auf der Haid« umfaßt das Gebiet zwischen

- der B 49

- der K 113 (Eitelborner Straße)

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