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Tel. 02602/124-339 bis 16.30 und ab 19.00 Uhr,Tel. 02602/12756. Die Wanderungen sind nur für ausdauernde Wanderer geeignet. Hunde sind bei diesen Wanderungen nicht erwünscht. Änderungen im Programm Vorbehalten.
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Stadtbücherei auch während der Sommerferien geöffnet
In diesem Jahr ist die Stadtbücherei in der Kehrein Straße in Montabaur auch während der Sommerferien geöffnet.
Zuhausegebliebene Leseratten finden hier ein reichhaltiges Buchangebot, und haben vielleicht bei sonnigem Wetter im Schwimmbad oder an regnerischen Tagen Zeit, einige Seiten zu lesen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, und leihen Sie sich Bücher in Ihrer Stadtbücherei. Öffnungszeiten:
dienstags von 15.00-18.00 Uhr
donnerstags von 15.00-18.00 Uhr
samstags von 10.00-12.00 Uhr
Wirsehhunsinder
Stadtbücheiei
Telefon: 02602/126.181
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Hausfrauenbund Montabaur
Am Mittwoch, dem 16. Juli 1986 besichtigen wir das Atelier von ■ U Heinz und Christel Diekmann, Kunstgestalter, in Dreieichenhain, H anschließend Stadtführung.
Am Nachmittag' besuchen wir das Leder-Museum in Offenbach, inügteff- ebenfalls mit Führung.
Es sind noch einige Plätze frei, Gäste sind herzlich willkommen.
-‘f/ Abfahrt: 8.15 Uhr ab Kalbswiese.
i Anmeldung bei Helga Beckmann, Tel. 2233.
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i.7.i9f v *9- Senioren MT-Horressen
t * Am 30.7.1986 machen die Senioren von Horressen eine Ganz- tagsfahrt zum Opelzoo bei Kronberg, anschl. Besichtigung des : 8.00 Flughafens Frankfurt und Besuch des Palmgartens.
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Abfahrt ist um 8.30 Uhr an der Kirche. Anmeldungen bitte bald bei :m Herrn Albert Meurer oder im Pfarrbüro.
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Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag u. Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Telefon 0 26 24 / 10 6-0.Telex869502rnginn-Verantwortlich für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatl. DM 2.30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigen Veröffentlichungen u. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen undunserez.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschuldendes Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
AHRBACHGEMEINDEN
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1986 vom 7.7.1986
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnungfürRheinland-Pfalzvom 14. Dezember 1973(GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.6.1986 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
910.000,-DM
in der Ausgabe auf
910.000,-DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf
402.000,- DM
in der Ausgabe auf
402.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
76.200,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf
0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 30,00 DM
für den zweiten Hund 60,00 DM
für jeden weiteren Hund 90,00 DM
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeardnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushalsatzung der Ortsge- meinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 76.200,-- DM
5430 Montabaur, 30. 6. 1986
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. gez.Wirth
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.7.1986 bis 23.7.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, den 7.7.1986 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von
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