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Erlegungen anzustellen, inwieweit hierfür Abhilfe gesorgt wer- dkann.

ich eingehender Diskussion kam der Rat zu dem Entschluß, daß [Jens der Gemeinde zunächst keine Investitionen erfolgen, um | s en vermeintlichen Mißstand zu beseitigen. Vielmehr wurde i Ausdruck gebracht, daß sich die Gesangvereine selbst mit Lern Problem befassen und Möglichkeiten zu dessen Lösung Leigen sollen.

[diesem Zusammenhang wurde seitens des Ortsgemeinderates |rbach die Bereitschaft erklärt, daß zur Durchführung von Pro- nFolien und ähnliches angebracht werden können, jedoch un- Lder Voraussetzung, daß diese später ohne Schäden an der Lienverkleidung hervorzurufen, wieder entfernt werden kön-

|Baukostenzuschuß für Bau des Sportplatzgebäudes wird

isgezahlt

ifOrtsgemeinderat beschloß, an den Sportverein auf ein einzu- bitendes Baukonto den 1. Abschlag in Höhe von 15.000,-- DM [den Bau des Sportplatzgebäudes auszuzahlen. Insgesamt |dfür diese Maßnahme im Haushaltsjahr 1986 = 50.000,- DM leitgestellt. Je nach Baufortschritt können neue Geldanwei- ligen nach vorheriger Beratung erfolgen. Sämtliche Zahlun- In.die im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben, welches in jjenleistung von den Vereinsmitgliedern und sonstigen Bürgern btellt werden soll, müssen vom Bauleiter abgezeichnet werden.

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EISBACHGEMEINDEN

Girod

Bericht über die Sitzung des lOrtsgemeinderates Girod vom 19.6.1986

isbau der Schulstraße in Auftrag gegeben ich vorangegangener Ausschreibung erteilte der Ortsgemein- lat der mindestbietenden Firma den Auftrag zum Ausbau der Ihulstraße.

[wurde hinsichtlich der Ausbauart festgelegt, daß die genannte laße im Einmündungsbereich »Zum Biel« in Verbundsteinpfla- jer erstellt wird. Der Gehweg und die Straße sollen durch eine [umreihe getrennt werden.

uregelungen zum Friedhofs- und Bestattungswesen insgesamt 3 Tagesordnungspunkten befaßte sich der Ortsge- linderat mit Friedhofsangelegenheiten, nächst wurde über die weitere Belegung des Friedhofes disku-

srzu kam der Rat einstimmig überein, daß auch in Zukunft die legung in der bisherigen Form fortgeführt werden soll.

Iran anschließend stand der Erlaß einer Friedhofssatzung so- im weiteren Tagesordnungspunkt der einer neuen Friedhofs­bührensatzung zur Diskussion und Entscheidung an. ßende| n der Verbandsgemeindeverwaltung wurde je ein Satzungs- altswir Iwurf vorgelegt. Diese wurden vom Rat in einigen Abschnitten laßnal erarbeitet und daran anschließend jeweils einstimmig be- stition blossen. Beide Satzungen werden die bisherigen Regelungen, n 5 Jal raus dem Jahr 1969 bzw. 1971 stammen, ablösen. eschli ihere Angaben zum Inhalt der Satzungen erfolgen nicht, dadie-

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nach Vorlage bei der Kreisverwaltung und Ausfertigung durch Ortsbürgermeister in einigen Wochen in vollem Wortlaut öf- Ulich bekanntgemacht werden.

)gram jj( ere Entscheidungen des Ortsgemeinderates

weiteren Verlauf der öffentlichen Sitzung traf der Rat noch fol- nde Entscheidungen:

lür den Friedhof soll ein Müllcontainer angemietet werden. Die Ortsgemeinde kauft einen gebrauchten Mäher.

Kinderspielplatz ist kein Aufenthaltsort für Hunde

ischwerden der Eltern geben mir Veranlassung nochmals dar­

ihrt.d« Ihinzuweisen, daß es untersagt ist, Hunde auf den Kinderspiel itzen laufen zu lassen.

wurde wiederholt beobachtet, daß Hunde ihre Notdurft im en, rf'dkasten verrichten. Diese Art der Tierhaltung erscheint mir

bei aller Liebe zum Tier mehr als unverschämt.

Im Wiederholungsfall muß mit einer Anzeige gerechnet werden. Hannappel, Ortsbürgermeister

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin­det am

Dienstag, 1. Juli 1986, um 20.00 Uhr, im Rathaus statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Zu­schußgewährung für eine Meßdienerfahrt

2. Beratung über das Hallendach (Vorlage des 2. Gutach­tens)

3. Beratung über die Einrichtung des Kindergartens im Rat­haus

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Im Strichen«

5. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung ei­nes Rasenmähers für den Friedhof

6. Beratung und Beschlußfassung über das Leichenhallen­dach

7. Beratung über den Ausbau der Grabenstraße, Mittelstra­ße und der Straße »Auf der Bitz«

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Festsetzung des Entgelts für die Hausmeistertätigkeit

3. Bekanntgabe von Kaufverträgen

4. Verschiedenes

5431 Görgeshausen, 23.6.1986 I.V. Burkard, I. Ortsbeigeördneter

Großholbach

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am

Freitag, 4. Juli 1986, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 25.4.1986 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den I. Nachtragsp­lan zum Fällungsplan 1986

3. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Gemeindehauses

4. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung ei­ner neuen Anschlagtafel

5. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsverga­be zur Lieferung und Montage eines neuen Eingangsto­res am alten Friedhof

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 25.4.1986 (nichtöffentlicher Teil)

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Informationen 5431 Großholbach, 24.6.1986

Metternich, Ortsbürgermeister

Nentershausen Öffentliche Bekanntmachung

Zum Zwecke der Entziehung von Grundeigentum für den Ausbau der Landesstraße 317 in der Gemarkung Nentershausen, 5431 Nentershausen, zugunsten des Landes Rheinland-Pfalz hat das Straßenbauamt Diez aufgrund des § 9 des Landesstraßengeset­zes (LStrG) i.d.F. vom 1.8.1977 (GVBI. S. 274) in Verbindung mit den §§11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.4.1966 (GVBI. S. 103) zuletzt geändert durch Landesge­setz vom 27.6.1974 (GVBI. S. 290) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädi­gung gestellt.

Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung in die für

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Nr. 26/86