Montabaur
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Die Haltestellen am Kindergarten lind am Kirmesplatz werden für die Dauerder Bauarbeiten aufgehoben, eine neue -provisorische- Haltestelle wird in der Buchenstraße etwa in Höhe des Hauses Nr. 19 (und gegenüber) eingerichtet.
Die Busse fahren dann aus Richtung Eigendorf kommend über die Buchenstraße, »Im Wiesengrund« und die Meisenstraße zur L 312 und umgekehrt. Um den Busumlauf zu gewährleisten, müssen im Kurvenbereich Buchenstraße/»lm Wiesengrund« und im weiteren Verlauf auf der Fahrtroute Halteverbote eingerichtet werden. Wir bitten alle Anlieger um Verständnisfürdiese Maßnahme; die Halteverbote werden nach dem Abschluß der Bauarbeiten selbstverständlich wieder entfernt.
Die Umleitungen für den übrigen Verkehr erfolgen über die Nebenstraßen, die Umleitungsstrecken werden gekennzeichnet.
Der Anliegerverkehr innerhalb der Baustellenbereiche wird - soweit es der Bauzustand zuläßt- ermöglicht.
Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer, sich auf die geänderte Situation einzustellen und durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beizufragen, daß die entstehenden Probleme im Verkehrsablauf behoben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde
Friedhof Montabaur-Horressen
Seit einiger Zeit wird festgestellt, daß Gießkannen auf dem Friedhof in Horressen zweckentfremdet werden. Sie sind ausschließlich zum Füllen mit Wasser bestimmt. Einige Friedhofsbesucher aber verwenden zum Teil die Gießkannen zum Mischen mit »U nkraut-Ex«. Falls sich dieser Zustand nicht ändert, müssen leider sämtliche Gießkannen eingezogen werden. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Friedhofsverwaltung -
Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 19 . 6.1986
Markus Hebgen zum Mitglied des Sozialausschusses gewählt Bedingt durch die Mandatsniederlegung des bisherigen Amtsinhabers (Gerhard Eiser) wurde zur Vervollständigung des Sozialausschusses eine Nachwahl erforderlich. Das Vorschlagsrecht für den zu nominierenden Kandidaten oblag der CDU-Fraktion. Nachdem dieser Wahlvorschlag ausgesprochen war, wurde die Wahl in offener Abstimmung, d.h. durch Handzeichen durchgeführt. Der Rat entsprach dem Wahlvorschlag »Markus Hebgen« mehrheitlich.
Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1985 genehmigt
Im Rahmen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1985 wurden von der Verwaltung die bislang noch ungenehmigten bzw. noch nicht zur Kenntnis gegebenen Haushaltsüberschreitungen ermittelt. Hierzu wurde für den Haushalt der Stadt eine getrennte Auflistung vorgelegt, die unerhebliche, d.h. lediglich zur Kenntnis zu gebende Haushaltsüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 8.600,-- DM und erheblich, d.h. zu genehmigende Haushaltsüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 38.500,-- DM auswies. Vom Stadtrat wurden die Haushaltsüberschreitungen bis auf eine dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, und sofern erforderlich, auch genehmigt. Lediglich hinsichtlich einer ausgewiesenen Zuweisung an die Verbandsgemeinde für eine Kanalisationsmaßnahme wurde zunächst die Genehmigung versagt,da vom Stadtrat die Zahlungsverpflichtung (25°/oiger Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung) in Frage gestellt wurde. Durch einstimmigen Beschluß wurde der Verwaltung hierzu der Auftrag erteilt die rechtliche Sitution zu prüfen und dem Rat zu gegebener Zeit darzulegen.
Eine weitere Auflistung zeigte die noch nicht zur Kenntnis gegebenen bzw. genehmigten Haushaltsüberschreitungen im Haushalt des Hospitalfonds auf. Hier beliefen sich die unerheblichen Ausgaben bei zwei Haushaltsstellen auf insgesamt 683,80 DM und bei einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe auf 12.266,93 DM (letztgenannte Haushaltsüberschreitung stand im Zusammenhang mit der Mittelbereitstellung für den Einsatz von Zivildienstleistenden im Altenheim. Diesen Ausgaben standen an anderer Stelle Kostenerstattungen in gleicher Höhe gegenüber, da diese Kosten durch das Bundesmat für Zivildienstleistende erstattet werden).
Auch diese vorgenannten Haushaltsüberschreitungen wurd vom Stadtrat dem Grunde und der Höhe nach einstimmia ad kannt.
Änderu
Fortführung von Verfahren zur Aufstellung bzw. von Bebauungsplänen Insgesamt 7 Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der j zung befaßten sich mit der Fortführung von Bebauungsplan« fahren. Hierzu ergingen u.a. folgende Entscheidungen;
a) Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Berg«
Der Stadtrat beschloß einstimmig für ein Grundstück die Erri| tung eines Gebäudes mit einer von den Festsetzungen des i bauungsplanes abweichenden Dachneigung zuzulassen. Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes wul als aus städtebaulichen Gründen vertretbar erklärt. Darüber t aus wurdenbereis zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Berel gleichartige Befreiungen erteilt.
b) Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Sau l bitz/Wurstwiese« im Stadtteil Horressen
Durch jeweils einstimmigen Beschluß wurden vom Rat folgend! Diese
2 .
Entscheidungen getroffen:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde in nördlicher Richtung unterhalb des früheren Feldweges um die Parzellen 717/2, 2284/1 und 2285/1, Flur 7 erwei-J tert. Dieser Bereich wird überwiegend als privat Grünflä-1 che mit einem Pflanzgebot ausgewiesen Die an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches aud gewiesene private Grünfläche würdevon 10 m auf 5 m del private Grünstreifen an der östlichen und südlichen Gel- j tungsbereichsgrenze von 5 m auf 3 m reduziert.Der an der nördlichen Seite der früheren Geltungsbereichsgren-j ze gelegene Grünstreifen, soll entfallen.
Da sich diese Änderungen nur unwesentlich auf das Plari gebiet beziehen, soll auf eine vorgezogene Bürgerbeteili-| gung verzichtet werden
Dem Plan, der die vorgenannten Änderungen auswies, wurde zugestimmt.
3.
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Durch die vorgenannten Änderungen soll dem in diesem Berdel angesiedelten Kfz-Betrieb eine geregelte Zu- und Abfahrt über d| Auerhahnst’raße ermöglicht werden, da die ursprünglichedirem - Anbindung an die L312 übereinen Feldweg nach der BaulandiflÄ^
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legung geschlossen wurde.
c) Stellungnahme zu den Bedenken und Anregungen im Rah
men der Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldchen«! inf Stadtteil Horressen
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Im Rahmen der Offenlage waren zu diesem Bebauungsplanvet* fahren zwei Eingaben bei der Verwaltung vorgelegt worden. Di'i “ n u ve erste hatte ihre Erledigung bereits durch den vom Rat zuvorgefÜ j|j rch ten Beschluß zur Änderung des Bebauungsplanes »S|u ur bitz/Wurstwiese« gefunden. Bei der zweiten Angabe handelten Sacht sich lediglich um eine Anregung seitens der Kevag, die vom Ra projel zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Nachdem weitMZuBe Bedenken und Anregungen zu diesem Verfahren nicht vorgeBbölke gen wurden, erklärte der Stadtrat im nächsten Tagesordnung lunkti punkt die Zustimmung zu dem erstellten und unter BerücksicÜt : rakti gung der vorgetragenen Bedenken geänderten Bebauungspfei nahrm Letztlich wurde noch der Satzungsbeschluß gemäß §§ 24Gej lensd und 10 BBauG gefaßt. Somit ist für diesen Bebauungsplandasjo sen B melle Verfahren, was die Mitwirkung des Rates anbelangt, abp tonnti schlossen. Die Bebauungsplanunterlagen werden nunmehr$ Fraktii Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und im Ansclji fahrt v hieran öffenlich bekanntgemacht. * »ohlfs
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d) Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II« !elban
Ziel dieses Anderungsverfahrens ist es, nach Abriß des Gebfi Mnzi des Kleiner Markt 15 sicherzustellen, daß sich das künftige® "achd bäude Ecke Kleiner Markt/Steinweg der Umgebungsbebauf !u|, Be anpaßt. Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens wurden nffljjaher durchgeführter Offenlage von dem Grundstücksnachbarn Mwhei denken vorgetragen, denen jedoch insgesamt nicht stattgege®aur u wurde, mit dem Hinweis, daß diese unbegründet bzw. nichl Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen sind.
Im Anschluß hieran stimmte der Rat der Bebauungsplanänj rung in der vorgelegten Form zu und beschloß die Bebauungsf nänderung als Satzung, so daß auch dieses Änderu ngsverfah hinsichtlich der Mitwirkung des Stadtrates abgeschlossen isl
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