Montabaur
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entstandenen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 139.000,- DM (nachgewiesen im Prüfbericht Ziff. 132) werden genehmigt.
Der Verbandsgemeinderat hält für das Wirtschaftsjahr 1986 eine Erhöhung des Wassergeldpreises wegen des ausgeglichenen Wirtschaftsplanes nicht für notwendig. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen
d) Der Verbandsgemeinderat beschließt mit 35 Ja- Stimmen, die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-
Steuerberatungsgesellschaft, 5400 Koblenz, zu beauftragen, die Jahresabschlußprüfungen für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Montabaur, Betriebszweig Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, vorzunehmen.
Der Auftrag erstreckt sich auf die Wirtschaftsjahre 1985, 1986 und 1987. Über die Vereinbarungen ist ein Vertrag abzuschließen.
Da sowohl bei Bürgermeister Dr. Possel-Dölken als auch den Beigeordneten Sonderinteresse nach den Vorschriften der Gemeindeordnung vorlag, führte bei den Abstimmungen b) und c) das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Anne Mertin (CDU) den Vorsitz.
Dorferneuerungsrichtlinien der Verbandsgemeinde Montabaur geändert
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erläuterte, die bisherige Regelung der Dorferneuerungsrichtlinien sehe starre Obergrenzen der Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Träger auf 60 % der zuschußfähigen Kosten vor. Aufgrund eines konkreten Antrages habe der Haupt- und Finanzausschuß gewünscht, eine Änderung der Richtlinien herbeizuführen, wonach in begründeten Einzelfällen eine Ausnahme von der Höchstförderung möglich werde.
Für die CDU-Fraktion erklärte Wolfgang Müller, dem Ausschuß habe ein Antrag zur Entscheidung Vorgelegen, an den man beim Erlaß der Richtlinien nicht gedacht habe. In einem erhaltenswerten Gebäude habe ein Bürger gewohnt, der nicht in der Lage war, die geforderten Eigenmittel von 40% der Gesamtkosten aufzubringen. Bedingtdurcheine Bezuschussung von anderen öffentlichen Stellen seien die Richtlinien der Verbandsgemeinde Montabaur nicht mehr zum Tragen gekommen, da man ansonsten die Höchstgrenze von 60 % der Gesamtkosten überschritten hätte. Für diese Fälle solle man jedoch eine Ausnahmeregelung zulassen, um eine Förderung auch durch die Verbandsgemeinde zu ermöglichen.
Reiner Schlemmer (SPD) sprach sich gegen eine Änderung der Richtlinien aus, da der Zuschußempfänger zumindest einen Eigenanteil von 40% erbringen sollte. Fürdie von Herrn Müller geschilderten Fälle sollte man eine andere Regelung finden. So'gebe es z.B. die Möglichkeit, ein Darlehen verbunden mit der grundbuch- mäßigen Absicherung zu gewähren.
Heinrich Dombo (FWG)gab zu bedanken, daß nicht alle Ortsgemeinden den Richtlinien der Verbandsgemeinde zugestimmt haben. Da die Finanzierung aber über die Verbandsgemeindeumlage und somit aus Mitteln aller Ortsgemeinden erfolge, habe er rechtliche Bedenken gegen die Anwendung der Dorferneuerungsrichtlinien.
Bürgermeister Dr.Possel-Dölken wies darauf hin, zur Erhaltung einer effizienten Ausschußarbeit sei es notwendig, dem Haupt- und Finanzausschuß die Möglichkeit einzuräumen, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Gesamtförderungshöhe zuzulassen, ansonsten werde eine Beratung im Verbandsgemeinderat selbst erforderlich. Man solle so viel Vertrauen in den Haupt- und Finanzausschuß legen, daß dieser die Ausnahmevorschrift nur auf eng begrenzte Einzelfälle anwenden werde.
Nach einer gewissen Zeit der Anwendung der Dorferneuerungsrichtlinien sei eine Überprüfung der Richtigkeit der Ausnahmevorschrift erforderlich. I. Beigeordneter Reusch ergänzte, zwei wesentliche Aussagen der Dorferneuerungsrichtlinien würden nicht verändert.
Zum einen bleibe es bei einer Förderung durch die Verbandsgemeinde in Höhe von 20% der entstehenden Kosten und zum Anderen werde die Förderungshöchstgrenze in Höhe von 10.000,-- DM nicht angetastet.
Der Verbandsgemeinderat beschloß mit 21 Ja-Stimmen und
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14 Nein-Stimmen eine Änderung der Richtlinien für die G e rung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerunq c. die Verbandsgemeinde Montabaur, wonach in Zukunft in bl ders begründeten Ausnahmefällen das Bewilligungsgremiul mächtigt ist, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel schüsse über die Grenze von 60% der entstehenden Koste! aus zu gewähren.
Aufnahme eines langfristigen Kredites für das Haushalt! 1985
Der Verbandgemeinderat beschloß einstimmig die Aufnahn nes langfristigen Kredits zur Finanzierung von Maßnahmerl Vermögenshaushaltes 1985 bis zur Höhe von 1.973.800,-j Die Verbändsgemeindeverwaltung wird mit der Kreditaufna in der notwendigen Höheundzu den zu diesem Zeitpunkt güH sten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Konditionen solloij sässigen Instituten der Vorzug gegeben werden.
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Schulorganisation im Bereich der Grundschule Simmerl a) Antrag der FWG-Fraktrion auf Aufhebung des RaÄJ'. Schlusses vom 21.3.1986, Rücknahme des Schulauflösung "? c u e antrages und Einleitung einer Anhörung der Ortsgemeind ÜL ra abgelehnt. j !
Dem Verbandsgemeinderat lag ein Antrag der FWG-Fraktioifv( * Vor! den Ratsbeschluß vom 21.3.1986 aufzuheben, den Anrag’§ h,von Schulauflösung zurückzunehmen und die Anhörung der Orfsi lition meinden Simmern und Kadenbach einzuleiten. Der Antrarfiüicht, w
damit begründet, daß nach Auffassung der FWG vordem Rätst raktizie
Schluß vom 21.3.1986 eine Anhörung der Ortsgemeinden K i bach und Simmern hätte erfolgen müssen.
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Bürgermeiser Dr. Possel-Dölken stellte fest, es liege kein vor, dem Antrag der FWG-Fraktion zu entsprechen. Eine eri Anhörung der betroffenen Ortsgemeinden vor der Beschl sung am 21.3.1986 sei nicht erforderlich gewesen, da beidef meinden das in der Gemeindeordnung vorgeschriebene n che Gehör im Jahre 1985 sehr ausführlich gewährt worde
Die Entscheidungen der Ortsgemeinderäte hätten allen Ra^tiquea gliedern des Verbandsgemeinderates bei der Beschlußfasgu isReih am 21.3.1986 Vorgelegen und seien in die Abwägungsentsch mden, düng eingeflossen. | j(FWG
Die Organisationsverfügung der Bezirksregierung habe aufgrui in wen einer Verzögerung im personalvertretungsrechtlichen Verfahr irgerrr bisher nicht erlassen werden können. [ ingrot
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Der Vorsitzende führte weiter aus, der Ortsgemeinderat KaJa|mbos bach habe im April 1986 beschlossen, Klage gegen die Verbani gemeinde Montabaur wegen angeblicher Unterlassung deF geschriebenen Anhörung zu erheben. Die Verbandsgemej Verwaltung habe - ohne rechtliche Verpflichtung dazu - den Qi gemeinden Simmern und Kadenbach Gelegenheit zur ern^d Stellungnahme gegeben, weil man aus der Klage der Or meinde Kadenbach geschlossen habe, der Ortsgemeindera le neue Argumente in der Sache vortragen.
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Rechtsauffassung der Verbandsgemeindeverwaltung bi tigt
Beide Entscheidungen der Ortsgemeinderäte hätten jedoch kj ne neuen Gesichtspunkte ergeben. Der Ortsgemeinderat K&jr bach habe entschieden, wegen des laufenden Klageverfal könne keine neue Stellungnahme abgegeben werden. Der] gemeinderat Simmern habe seinen Beschluß aus demjahr! (Zustimmung zur geplanten Schulorganisation) wiederholt bestätigte, so Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, die Auffas 1 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, daß nebei fehlenden rechtlichen Verpflichtung auch kein sachlicher Bj für eine erneute Anhörung bestanden habe. Andernfalls man neue Aspekte vortragen müssen. Er halte daher dis Ortsgemeinderat Kadenbach beschlossene Klage für aussi los. Nach Aussage von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hl viele Beschlüsse die Verzögerung der Ausführung der Sch flösung zum Ziel gehabt. Er schlug dem Verbandsgemeinf vor, den Antrag der FWG-Fraktion abzulehnen.
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