Montabaur
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Niedererbach
Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 27.5.1986
Schaffung einer 6. Gruppe für den Kindergarten Nentershausen durch Auslagerung einer Gruppe nach Görgeshausen zugestimmt.
Nachdem zunächst der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unterbreitete Vorschlag zur Schaffung einer 6. Gruppe für den Kindergarten Nentershausen sowie deren Auslagerung nach Görgeshausen imRatderGemeindeNiedererbachkei- ne Mehrheit gefunden hatte bzw. weitere Entscheidungen mit Blick auf die von einer Elterninitiative vorgelegten Eingaben zunächst vertagt wurden, stimmte nunmehr der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 27.5.1986 durch einstimmigen Beschluß dem von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unterbreiteten Vorschlag - dieser wurde bereits von den übrigen beteiligten Ortsgemeinden befürwortet - zu.
Dieser Beschluß wurde vom Rat gefaßt, nachdem seitens der Verbandsgemeindeverwaltung eine Modifizierung des Beschlußtextes vorgenommen wurde.
Die vom Ortsgemeinderat Niedererbach getroffene Entscheidung hatte folgenden Wortlaut:
1. Der Ortsgemeinderat Niedererbach stimmt der Einrichtung einer 6. Gruppe des Kindergartens Nentershausen (Außenstelle) im Gemeindehaus Görgeshausen unter Beteiligung der Ortsgemeinde an den für die Unterbringung erforderlichen Investitionskosten, den laufenden Sachkosten und den ungedeckten Personalkosten nach Maßgabe der Kinderzahlen zu.
Voraussetzung ist, daß die Ortsgemeinde Görgeshausen, Heilberscheid, Nentershausen und Nomborn ihre Bereitschaft erklären, der Ortsgemeinde Niedererbach zu gegebener Zeit (z.B. nach Freiwerden des Schulgebäudes) ebenfalls die Schaffung einer Außenstelle mit einer Gruppe zu ermöglichen und sich finanziell in der Art und Weise zu beteiligen wie dies jetzt für die Außenstelle in Görgeshausen erfolgt.
2. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird beauftragt, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, die Planung in Auftrag zu geben und die notwendigen Ausschreibungen in Abstimmung mit den Ortsbürgermeisternder beteiligten Ortsgemeinden durchzuführen.
Darüber hinaus ist die Zustimmung der Kath. Kirchengemeinde zur Übernahme der Trägerschaft für die 6. Gruppe in Görgeshausen herbeizuführen. Die erforderlichen Zuschüse sind zu beantragen.
3. Zwischen den beteiligten Ortsgemeinden und der Kath.Kirchengemeinde Nentershausen soll ein Vertrag hinsichtlich der Kostenverteiiung erstellt werden.
Durch die vorstehende Entscheidung ist, unter der Voraussetzung, daß auch die übrigen beteiligten Ortsgemeinden gleichlautende Beschlüsse fassen, sichergestellt, daß unter den o.a. genannten Voraussetzungen auch die Gemeinde Niedererbach eine Kindergartenaußenstelle errichten kann.
Somit wurde sowohl den Bedenken des Rates als auch der Eingabe der Elterninitiative Rechnung getragen.
Erweiterung des Kabelfernsehprogrammes soll reklamiert werden
Einstimmig kam der Rat überein, in einem Schreiben an die Landesregierung Klage über die derzeitige Programmauswahl für das Kabelfernsehen zu führen. Hierbei soll das Befremden der Gemeindevertretung zum Ausdruck gebracht werden, daß trotz anders lautender Beteuerungen vor Verlegung des Kabelnetzes heute nur ein eingeschränktes Fernsehprogramm empfangen werden kann.
An die Landesregierung soll die Bitte gerichtet werden, Schritte zu unternehmen, um dem Anliegen der Ortsgemeinde gerecht zu werden.
Ortsbürgermeister Zey aus Anlaß der Verleihung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz geehrt.
Der Ortsgemeinderat nahm die Verleihung der Ehrennadel Rheinland-Pfalz an Ortsbürgermeister Zey zum Anlaß, um diesem Dank für sein langjähriges engagiertes Wirken in der Gemeinde auszusprechen. Die Verleihung der Ehrennadel erfolgte
in Würdigung der vielfältigen und langjährigen kommunal^]
sehen Tätigkeit und wurde kürzlich bei der Kreisverwaltuna Westerwaldkreises in Montabaur vollzogen. 9C
In der Sitzung am 27.5.1986 hielt der I. Ortsbeigeordnete KJ Heinz Börner eine Laudatio auf Hubert Zey und überreichter sem eine Urkunde sowie den Ehrenteller der Gemeinde. Ortsbürgermeister Zey bedankte sich seinerseits bei dem Rat] die ihm bislang zuteil gewordene Unterstützung und die gute] sammenarbeit. *
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nied« erbach für das Jahr 1986 vom 2.6.1986
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindet» nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. s. 4 i folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehfl gung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Moij baur als Aufsichtsbehörde vom 26.5.1986 hiermit bekannt] macht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme aüf 665.000,-
in der Ausgabe auf 665.00o|~
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 467.000,-
in der Ausgabe auf 467.00oi-
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 160.178,-
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 40.000,-
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haj haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220v
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag'und Gewerbekapital 280 v
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 24,00!
für den zweiten Hund 36,00 j
für jeden weiteren Hund * 48,001
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pli vom14.12.1973(GVBI.S.4l9)erforderlicheGenehmigungzuf( genden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nietf erbach für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 160.178,-13
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A) Hebesatz 220v
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280y
5430 Montabaur, 26. Mai 1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A.
IH.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.19861 20.6.1986 während der allgemeinen Dienststunden imRathaij Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Niedererbach, den 2.6.1986 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach (S.) Zey, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

