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Montabaur

Seite 14

Niedererbach

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 27.5.1986

Schaffung einer 6. Gruppe für den Kindergarten Nentershau­sen durch Auslagerung einer Gruppe nach Görgeshausen zu­gestimmt.

Nachdem zunächst der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unterbreitete Vorschlag zur Schaffung einer 6. Grup­pe für den Kindergarten Nentershausen sowie deren Auslage­rung nach Görgeshausen imRatderGemeindeNiedererbachkei- ne Mehrheit gefunden hatte bzw. weitere Entscheidungen mit Blick auf die von einer Elterninitiative vorgelegten Eingaben zu­nächst vertagt wurden, stimmte nunmehr der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 27.5.1986 durch einstimmigen Beschluß dem von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unterbreite­ten Vorschlag - dieser wurde bereits von den übrigen beteiligten Ortsgemeinden befürwortet - zu.

Dieser Beschluß wurde vom Rat gefaßt, nachdem seitens der Ver­bandsgemeindeverwaltung eine Modifizierung des Beschlußtex­tes vorgenommen wurde.

Die vom Ortsgemeinderat Niedererbach getroffene Entschei­dung hatte folgenden Wortlaut:

1. Der Ortsgemeinderat Niedererbach stimmt der Einrich­tung einer 6. Gruppe des Kindergartens Nentershausen (Außenstelle) im Gemeindehaus Görgeshausen unter Be­teiligung der Ortsgemeinde an den für die Unterbringung erforderlichen Investitionskosten, den laufenden Sachko­sten und den ungedeckten Personalkosten nach Maßgabe der Kinderzahlen zu.

Voraussetzung ist, daß die Ortsgemeinde Görgeshausen, Heilberscheid, Nentershausen und Nomborn ihre Bereit­schaft erklären, der Ortsgemeinde Niedererbach zu gege­bener Zeit (z.B. nach Freiwerden des Schulgebäudes) ebenfalls die Schaffung einer Außenstelle mit einer Grup­pe zu ermöglichen und sich finanziell in der Art und Weise zu beteiligen wie dies jetzt für die Außenstelle in Görges­hausen erfolgt.

2. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird beauf­tragt, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, die Planung in Auftrag zu geben und die notwendigen Aus­schreibungen in Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern­der beteiligten Ortsgemeinden durchzuführen.

Darüber hinaus ist die Zustimmung der Kath. Kirchenge­meinde zur Übernahme der Trägerschaft für die 6. Grup­pe in Görgeshausen herbeizuführen. Die erforderlichen Zuschüse sind zu beantragen.

3. Zwischen den beteiligten Ortsgemeinden und der Kath.Kirchengemeinde Nentershausen soll ein Vertrag hinsichtlich der Kostenverteiiung erstellt werden.

Durch die vorstehende Entscheidung ist, unter der Vorausset­zung, daß auch die übrigen beteiligten Ortsgemeinden gleichlau­tende Beschlüsse fassen, sichergestellt, daß unter den o.a. ge­nannten Voraussetzungen auch die Gemeinde Niedererbach ei­ne Kindergartenaußenstelle errichten kann.

Somit wurde sowohl den Bedenken des Rates als auch der Einga­be der Elterninitiative Rechnung getragen.

Erweiterung des Kabelfernsehprogrammes soll reklamiert werden

Einstimmig kam der Rat überein, in einem Schreiben an die Lan­desregierung Klage über die derzeitige Programmauswahl für das Kabelfernsehen zu führen. Hierbei soll das Befremden der Gemeindevertretung zum Ausdruck gebracht werden, daß trotz anders lautender Beteuerungen vor Verlegung des Kabelnetzes heute nur ein eingeschränktes Fernsehprogramm empfangen werden kann.

An die Landesregierung soll die Bitte gerichtet werden, Schritte zu unternehmen, um dem Anliegen der Ortsgemeinde gerecht zu werden.

Ortsbürgermeister Zey aus Anlaß der Verleihung der Ehren­nadel des Landes Rheinland-Pfalz geehrt.

Der Ortsgemeinderat nahm die Verleihung der Ehrennadel Rheinland-Pfalz an Ortsbürgermeister Zey zum Anlaß, um die­sem Dank für sein langjähriges engagiertes Wirken in der Ge­meinde auszusprechen. Die Verleihung der Ehrennadel erfolgte

in Würdigung der vielfältigen und langjährigen kommunal^]

sehen Tätigkeit und wurde kürzlich bei der Kreisverwaltuna Westerwaldkreises in Montabaur vollzogen. 9C

In der Sitzung am 27.5.1986 hielt der I. Ortsbeigeordnete KJ Heinz Börner eine Laudatio auf Hubert Zey und überreichter sem eine Urkunde sowie den Ehrenteller der Gemeinde. Ortsbürgermeister Zey bedankte sich seinerseits bei dem Rat] die ihm bislang zuteil gewordene Unterstützung und die gute] sammenarbeit. *

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nied« erbach für das Jahr 1986 vom 2.6.1986

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindet» nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. s. 4 i folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehfl gung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Moij baur als Aufsichtsbehörde vom 26.5.1986 hiermit bekannt] macht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme aüf 665.000,-

in der Ausgabe auf 665.00o|~

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 467.000,-

in der Ausgabe auf 467.00oi-

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 160.178,-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf 40.000,-

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haj haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220v

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag'und Gewerbekapital 280 v

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 24,00!

für den zweiten Hund 36,00 j

für jeden weiteren Hund * 48,001

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pli vom14.12.1973(GVBI.S.4l9)erforderlicheGenehmigungzuf( genden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nietf erbach für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 160.178,-13

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A) Hebesatz 220v

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280y

5430 Montabaur, 26. Mai 1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A.

IH.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.19861 20.6.1986 während der allgemeinen Dienststunden imRathaij Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Niedererbach, den 2.6.1986 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach (S.) Zey, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und