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Nr. 23/86
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Heiligenroth
[nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst Cjtam Dienstag, dem 10. Juni 1986 um 19.30 Uhr im ZBV- Ln der Vogelsanghalle statt. U m pünktliches Erscheinen wird
Ruppach-Goldhausen
■5 Ahrbach • Damenfußball
iimtag, 8.6.1986, 15.00 Uhr kommt es im Theodor-Heuss- ujion in Wirges zu einem sportlichen Leckerbissen. jgDamenelf des TuS Ahrbach hat sich am vergangenen Sonn- gdurchein 0:0 beim FSV Südwest TuS Wörrstadt (Heimspiel 3:0 L) unter die besten 8 DamenfuBballmannschaften Deutsches qualifiziert. In dem ersten Viertelfinalspiel trifft sie nun auf (derzeitige Top-Mannschaft der Bundesrepublik, den Deuten Pokalsieger TSV Siegen.
(diesem sicherlich hochinteressanten Spiel -wie immer- die An- leger des TuS Ahrbach und die es noch werden wollen, recht nziich eingeladen.
y Ahrbach
Ladung zur Jahreshauptversammlung 1986.
[Samstag, dem 14.6.1986 um 20.00 Uhr findet unsere Jahres- Lptversammlung in der Ruhbergschänke, Ruppach- Mausen, statt.
[dieser Versammlung mit Neuwahl des Vorstandes - sind alle ulieder herzlich eingeladen.
Usordnung:
[Eröffnung und Begrüßung durch den I. Vorsitzenden
Ehrung der Verstorbenen
[Wahl des Protokollführers
picht des 1. Vorsitzenden
Berichte der Abteilungsleiter
Kassenbericht
Bericht Kassenprüfer
Antrag auf Entlastung des Vorstandes
[Wahl des Wahlleiters
(.Wahl des Vorstandes
[.Verschiedenes
(Verabschiedung
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abwasserverband Bad Ems
jiBezirksregierung Koblenz als die nach §5 Abs. 1 Nr.2Zweck- pandsgesetz (zwVG) vom 22.12.1982 (G VBI. S. 476) zuständi- Ißehörde stellt aufgrund der §§ 6 Abs. 2 und 4 Abs. 5 ZwVG fol- Ne Änderung der am 14.11.1985 mit Wirkung vom 1.1.1986 gestellten Verbandsordnung des Zweckverbandes Abwas- Nrband Bad Ems fest:
pAbs. 1 der Verbandsordnung enthält folgende Fassung:
^Verband deckt seinen Finanzbedarf, der durch den Betrieb Niellnterhaltung der Entwässerungsanlagen entsteht, durch pen von den Verbandsmitgliedern, die Aufwendungen für In- ptionen unmittelbar durch Zuschüsse und Darlehen«, penz, den 12.5.1986 pksregierung Koblenz [103-1.
Auftrag Dr. Reuscher
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr 1986 vom 28.5.1986
DerOrtsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (G VBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16.5.1986 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
1.649.000,- DM 1.649.000,- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 809.000,- DM
in der Ausgabe auf 809.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 95.720,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 130.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 48,00 DM
für den zweiten Hund 72,00 DM
für jeden weiteren Hund 96,00 DM
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S.419)erforderliche Genehmigung zufolgenden Teilen der Haushalsatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 92.000,- DM
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 95.720,- DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital 320 v.H.
5430 Montabaur, 16. Mai 1986
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.1986 bis 20.6.1986 während der allgemeinen Dienststunden i'm Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Eitelborn,den 28.5.1986 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. AusschlieBungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und 2- die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, dieeinesolche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO-

