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Montabaur

Seite 8

Dafür möchte ich den Jugendlichen ganz herzlich danken.

Allen Mitbürgern unserer Gemeinde wünsche ich nun ein paarTa- ge der Freude und Geselligkeit. Die auswärtigen Gäste heißp ich herzlich willkommen. Ich wünsche ihnen frohe und unterhaltsame Stunden in unserer Gemeinde.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1986 vom 28.5.1986

i.

DerOrtsgemeinderathataufgrundder§§95ff.derGemeindeord- nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S.419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.5.1986 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

1.493.000,- DM

in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT

1.493.000,- DM

in der Einnahme auf

582.000,- DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

582.000,- DM

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

248.400,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

157.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 30,00 DM

für den zweiten Hund 50,00 DM

für jeden weiteren Hund 70,00 DM

Genehmigung der Haushaltssatzung: die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 82.000,- DM

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von248.400,-- DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 320 v.H.

5430 Montabaur, 20. Mai 1986

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.6.1986 bis 20.6.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Heiligenroth, den 28.5.1986 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.) Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1 . Ausschlieöungsgrüride (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzunaen

Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) y

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeiciinuna Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen könr gegenüber dem Ortsbürgermeistervon Heiligenroth oder der' bandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemachtwor ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz Gei vom14.12.1973(GVBI.S.419,BS 2020-1) zu letzt geändert d das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Fundsache

Am Monfag, 2.6.1986 wurde auf der Fahrt von Rennerod i, Heiligenroth in einem Pkw eine schwarze Herrenhandtaschd Inhalt liegengelassen.

Der Fahrer des Pkws wird gebeten, sich bei der Gemeindeveri tung zu melden.

Herbst, I. Beigeordneter

An alle Eltern von Kindergartenkindern ai Heiligenroth

Liebe Eltern,

der nächste Elternabend des Kindergartens Heiligenroth I statt am Mittwoch, 11.6.1986 um 20.00 Uhr im ZbV-Raumdeil gelsanghalle.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Vorstellung des Kindergartenpersonals

2. Information über den Stand der Bauarbeiten

3. Beratung des Tagesablaufs im Kindergarten (Öffnungszd

etc.)

4. Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und rechnen mit allen Eid Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgerm. Susanne Altmann,Kindei] tenl.

Ruppach-Goldhausen Neue Verkehrsschilder aufgestellt

Folgende neue Verkehrszeichen wurden aufgestellt:

1. Gegenüber der Ausfahrt Bürgermeisteramt/Feuerwehrgd rätehaus auf die Hauptstraße wurde ein Verkehrsspiegel] angebracht. Damit dürfte dort eine gefahrlosere Ausfahrj auf die Hauptstraße gewährleistet sein.

2. An dem Parkplatz gegenüer Bürgermeisteramt/Feuer­wehrgerätehaus wurde ein Parkplatzschild mit Zusatz »Nur für Pkws angebracht. Das Zusatzschild ist erfordert lieh, da der Unterbau vor allem der Zufahrt zum PaikplaK nicht für schwere Lkws geeignet ist.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Fichtenbäume widerrechtlich abgeholzti

ln der letzten Zeit wurde verstärkt festgestellt, daß im Goldhäj Beg Fichtenbäume abgeholzt werden, um diese auf derNorda des Berges als »Feuerchen« zu verbrennen. I

In Abstimmung mit dem für Ruppach-Goldhausen zuständl Forstbeamten Günter Noll aus Girod werden die in Frage Ir menden Jugendlichen sowie deren Eltern darauf hingewiej daß im Wiederholungsfälle Anzeige erstattet werden muß. Ferdinand, Ortsbürgermeister

Mädchenarmbanduhr gefunden

Im Bürgemeisteramt wurde eine Mädchenarmbanduhr abgj ben. I

Der Verlierer kann gegen entsprechenden Eigentumsnachl die Uhr während der Dienststunden im Bürgermeisteramt a| len.

Ferdinand, Ortsbürgermeister