N/tentabaw
Seite 12
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die^Sprechstunde des Ortsbürgermeisfers am Samstag, dem 17.5.1986 fällt aus.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Heilberscheid
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1986 vom 5.5.1986
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- nungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973(GVBI.S.419)folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaurals Aufsichtsbehörde vom 28.4.1986 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im
Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf
463.000,- DM
in der Ausgabe auf
Vermögenshaushalt in der Einnahme auf
463.000,- DM
260.000,- DM
in der Ausgabe auf festgesetzt.
260.000,- DM
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs
-
ermächtigungen auf
-
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus-
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des
Gerneindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund
36,- DM
für den zweiten Hund
54,- DM
für jeden weiteren Hund
72,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973(GVBI.S.419)erforderliche Genehmigung zufolgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H. 5430 Montabaur, 28.4.1986 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Wirth
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.5.1986 bis 26.5.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Heilberscheid, 5.5.1986
(S.) Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid
Reichwein, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heilberscheid oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-
Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-11, geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBi s !
Nentershausen Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 2.5.1986 m
Verbundsteinpflasterung für die Kirch- und Rosenstrato schlossen
Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat dem Vorschlao Ortsbürgermeisters und der Verwaltung, die Kirch- und Ros Straße im Rahmen der von der Verbandsgemeinde Montab durchgeführten Baumaßnahme auf Kosten der Gemeinde i auszubauen und mit einer Verbundsteinpflasterung zu versah Der Auftrag zur Ausführung dieser Arbeiten wurde erteilt. Weitere Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplanes den Wolfen - am hohen Rain” gefaßt. '
Unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder wurde im Rati Diskussion über die von der Verwaltung unterbreiteten Beseht Vorschläge zur Fortführung desÄnderungsverfahrensfürdenl
bauungsplan „Inden Wolfen - Am hohen Rain” geführt. ImEra nis war festzustellen, daß sämtlichen Beschlußvorschlägen j stimmig entsprochen wurde. Dementsprechend stand zunäc die Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung sowie des An) Verfahrens der Träger öffentlicher Belange an. Hierzu warü insgesamt 8 Einzeleingaben zu entscheiden.
Daran anschließenderklärtederRat noch dieZustimmungzur derung des Bebauungsplanes in der Form, wie sie dem Rat in Sitzung vom 2.5.1986 vorgelegt wurde.
Zum Inhalt des Änderungsverfahrens wird nochmals I zur Kenntnis gegeben:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht fürden Bereichs lieh der Lahnstraße Gewerbe- und Industriebauflächen vor.N lieh der Lahnstraße befindet sich bereits das Schulgebäude. In mittelbarer Nähe und zwar südlich der Lahnstraße soll die Err tung des G rundschuIgebäudes sowie der Sportanlagen erfol; Um diese Baumaßnahmen zu ermöglichen müssen die planur rechtlichen Voraussetzungen in Form einer Umwandlungzi ner Fläche für den Gemeindebedarf geschaffen werden. Das derungsverfahren zum genannten Bebauungsplan dient Schaffung dieser formellen Voraussetzungen. Entsprechend vorgetragenen Bedenken und Anregungen wurde in Abänder zu dem ursprünglich vorgelegten Plan u.a. folgendesfestgel Um eine Verträglichkeit zwischen dem geplanten Schulstam und dem angrenzenden Gewerbegebiet zu gewährleisten,« der Schulstandort zwischen der Wohnbaufläche im Westen der Sportanlage im Osten ausgewiesen. Die geplante Bush! stelle wird verlegt in den Bereich des Flurstückes Nr. 25 (Lahr 8 ).
Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplanesn noch in die Flächennutzungsplanung der Verbandsgemei Montabaur einbezogen werden. Dies ist für das derzeit laufe zweite Novellierungsverfahren vorgesehen.
Als nächster Verfahrensschritt steht die Beschlußfassung i die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG an. Diese Entscheid wird jedoch erst ergehen, nachdem dem Rat ein erweiterterP entwurf mit entsprechenden grünordnerischen Festsetzun vorgelegt wurde.
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters:
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurde von Ortsbürgermeister ne noch folgendes zur Kenntnis gegeben:
Die Bundeswehr verzichtet auf die Errichtung eines Tr Stoffdepots.
Ortsbürgermeister Perne rief nochmals in Erinnerung, daBim gangenen Jahr der Gemeinde ein Antrag vorgelegt wurde, sprechend dem seitens der Bundeswehr die Genehmigung Errichtung eines Treibstoff depots in der Gemarkung Nentersl
sen beantragt wurde. DerRat hatte diesen Antragseinerzeilai
lehnt. Inzwischen wurde seitens der BundeswehrverwalW geteilt, daß auf die Errichtung eines Treibstoffdepol markung Nentershausen verzichtet wird.
Notwendiger Grunderwerb für die Friedhofserweiterungl geschlossen I
Dem Rat wurdezur Kenntnis gegeben, daß nach iangwl8fiS*| mühungen der Erwerb der Grundstücksfläche unterh” Friedhofes erfolgreich abgeschlossen werden konnte. I meinde ist nunmehr Eigentümer der gesamten Grunds®^

