Einzelbild herunterladen

Seite 11

~NT T9/86

Fanden Tagesordnungspunkt stand der Neuanstrich

Fassade an der ehemaligen Schule zur Diskussion. Li tfassung des Rates soll hierzu ein Fachmann die Außen- *fe "spizie ren und d aran anschließend den Neuanstrich ver-

9

was^^f A wo

Spvgg. Horbach

,Q yvoche finden folgende Spiele statt:

Laa 8.5.1986: Horbach 1 gegen Eschelbach, 15.00 Uhr, 9 h2gegen Horbach 2 um 13.00 Uhr.

M 10.5.1986: Alte-Herren Elbingen gegen Alte-Herren

11.5.1986: Großholbach gegen Horbach 1 um 15.00

i

u \

EISBACHGEMEINDEN

IdL \

Girod

Öffentliche Bekanntmachung

Lshaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr vom 5.5.1986

I.

Idsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- IrRtieinland-Pfalz vom 14.12.1973(GVBI. S.419)folgende Ltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom [«hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im pungshaushalt

(Einnahme auf 759.000,-- DM

(Ausgabe auf 759.000,-DM

»genshaushalt

(Einnahme auf 1.054.000,- DM

[Ausgabe auf 1.054.000,- DM

esetzt.

§2

per) festgesetzt

»Gesamtbetrag der Kredite auf 319.560,-- DM

»Gesamtbetrag der Verpflichtungs- pächtigungen auf

§3

leuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus-

fehr wie folgt festgesetzt:

nundsteuer:

(fürdie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe [(Grundsteuer A) 220 v.H.

[fürdie Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

perbesteuer:

PGewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

|eHundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des fmeindegebietes gehalten werden:

Iden ersten Hund 36,-DM

[den zweiten Hund 54,-DM

[Nen weiteren Hund 72,-- DM

pigung der Haushaltssatzung:

P§95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfa jf'12.1973 (GVBI. S. 419)erforderliche Genehmigung zu f( Peilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod f pshaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt: f Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 319.560,- D Sfestgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

Jendsteuer:

Pland- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

p Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H. v

5430 Montabaur, 29. April 1986 q

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Wirth

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.5.1986 bis 26.5.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Girod, den 5.5.1986 (S.) Ortsgemeindeverwaltung Girod Hannappel, Ortsbürgermeister Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - Ge­mO -vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Niedererbach

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am Freitag, 16. Mai 1986, um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschafts­haus statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 4.4.1986 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung 1986 sowie das Investitions­programm bis einschl. 1989

3. Beratung und Beschlußfassung über.den 2. und 3. Son­derwegebauplan für das Forstwirtschaftsjahr 1985/1986

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ra­tes vom 4.4.1986 (nichtöffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Ehe­leute Stächer und des Verschönerungsvereins

3. Verschiedenes

5431 Niedererbach, 5.5.1986 Zey, Ortsbürgermeister

Girod

Hinweis an die Fußbailjugend

Da die Ortsgemeinde einen Bolzplatz zur Verfügung stellt, sollte das Fußballspielen auf der Spielwiese am Kinderspielplatz, auf dem Schulhof, sowie auf dem Kirmesplatz, unbedingt unterblei­ben.

Hinweise an alle Hundebesitzer

Durch die Beschwerden der Bürger ergeht an alle Hundebesitzer die dringende Bitte mehr Rücksicht zu nehmen auf das Eigentum des anderen, und geben Sie dem Tier auf Ihrem Eigentum die Ge­legenheit, seine Notdurft zu verrrichten.

Bürgersteige und Anlagen sind für solche Zwecke ungeeignet.

Wettbewerb unser Dorf soll schöner werden

Auf Beschluß des Ortsgemeinderates beteiligt sich unsere Ge­meinde an dem KreiswettbewerbUnser Dorf soll schöner wer­den. Die Begehung durch die Bewertungskommission erfolgt am 13.5.1986,9.30 Uhr..

Deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger die Bitte unsere Gemein­de mit ihren privaten und öffentlichen Anlagen in Sauberkeit und Glanz erstrahlen zu lassen.

Gleichzeitig darf ich mich namens der Ortsgemeinde bei dem Schützenverein Kleinholbach für die sehr umfangreiche Herrich­tung der Grünordnungsmaßnahmen am Kirmesplatz und Schüt­zenhaus herzlich bedanken.