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Fanden Tagesordnungspunkt stand der Neuanstrich
Fassade an der ehemaligen Schule zur Diskussion. Li tfassung des Rates soll hierzu ein Fachmann die Außen- *fe "spizie ren und d aran anschließend den Neuanstrich ver-
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Spvgg. Horbach
,Q yvoche finden folgende Spiele statt:
Laa 8.5.1986: Horbach 1 gegen Eschelbach, 15.00 Uhr, 9 h2gegen Horbach 2 um 13.00 Uhr.
M 10.5.1986: Alte-Herren Elbingen gegen Alte-Herren
11.5.1986: Großholbach gegen Horbach 1 um 15.00
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EISBACHGEMEINDEN
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Girod
Öffentliche Bekanntmachung
Lshaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr vom 5.5.1986
I.
Idsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- IrRtieinland-Pfalz vom 14.12.1973(GVBI. S.419)folgende Ltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom [«hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im pungshaushalt
(Einnahme auf 759.000,-- DM
(Ausgabe auf 759.000,-DM
»genshaushalt
(Einnahme auf 1.054.000,- DM
[Ausgabe auf 1.054.000,- DM
esetzt.
§2
per) festgesetzt
»Gesamtbetrag der Kredite auf 319.560,-- DM
»Gesamtbetrag der Verpflichtungs- pächtigungen auf
§3
leuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus-
fehr wie folgt festgesetzt:
nundsteuer:
(fürdie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe [(Grundsteuer A) 220 v.H.
[fürdie Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
perbesteuer:
PGewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
|eHundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des fmeindegebietes gehalten werden:
Iden ersten Hund 36,-DM
[den zweiten Hund 54,-DM
[Nen weiteren Hund 72,-- DM
pigung der Haushaltssatzung:
P§95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfa jf'12.1973 (GVBI. S. 419)erforderliche Genehmigung zu f( Peilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod f pshaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt: f Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 319.560,- D Sfestgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
Jendsteuer:
Pland- und forstwirtschaftliche
■Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
p Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H. ■ v
5430 Montabaur, 29. April 1986 q
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Wirth
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.5.1986 bis 26.5.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Girod, den 5.5.1986 (S.) Ortsgemeindeverwaltung Girod Hannappel, Ortsbürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO -vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am Freitag, 16. Mai 1986, um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 4.4.1986 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung 1986 sowie das Investitionsprogramm bis einschl. 1989
3. Beratung und Beschlußfassung über.den 2. und 3. Sonderwegebauplan für das Forstwirtschaftsjahr 1985/1986
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 4.4.1986 (nichtöffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Eheleute Stächer und des Verschönerungsvereins
3. Verschiedenes
5431 Niedererbach, 5.5.1986 Zey, Ortsbürgermeister
Girod
Hinweis an die Fußbailjugend
Da die Ortsgemeinde einen Bolzplatz zur Verfügung stellt, sollte das Fußballspielen auf der Spielwiese am Kinderspielplatz, auf dem Schulhof, sowie auf dem Kirmesplatz, unbedingt unterbleiben.
Hinweise an alle Hundebesitzer
Durch die Beschwerden der Bürger ergeht an alle Hundebesitzer die dringende Bitte mehr Rücksicht zu nehmen auf das Eigentum des anderen, und geben Sie dem Tier auf Ihrem Eigentum die Gelegenheit, seine Notdurft zu verrrichten.
Bürgersteige und Anlagen sind für solche Zwecke ungeeignet.
Wettbewerb unser Dorf soll schöner werden
Auf Beschluß des Ortsgemeinderates beteiligt sich unsere Gemeinde an dem Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden”. Die Begehung durch die Bewertungskommission erfolgt am 13.5.1986,9.30 Uhr..
Deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger die Bitte unsere Gemeinde mit ihren privaten und öffentlichen Anlagen in Sauberkeit und Glanz erstrahlen zu lassen.
Gleichzeitig darf ich mich namens der Ortsgemeinde bei dem Schützenverein Kleinholbach für die sehr umfangreiche Herrichtung der Grünordnungsmaßnahmen am Kirmesplatz und Schützenhaus herzlich bedanken.

