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Iüf.'19/PR

§5

Art und Höhe der Förderung

I rsfördert werden Aufwendungen, sofern sie 2.000,- DM *.ifschreiten- Zu den Aufwendungen gehören auch Ei- Inieistungen in einem angemessenen Umfang. f Zuschuß beträgt bis zu 20 % der gesamten Aufwen- L a en, höchstens jedoch 5.000,- DM. f Milden Zuschußmitteln können auch Maßnahmen geför- Edert werden, für die gleichzeitig Mittel aus anderen För- |L n gsprogrammen in Anspruch genommen werden.

Itferden für den gleichen Zweck Zuschüsse von anderen l Intlioh-rechtlichen Trägern bewilligt, darf die Gesamt- Uezuschussung 60 v.H. der entstehenden Kosten nicht

überschreiten.

per Förderungsbetrag wird als verlorener Zuschuß ge- | «Hut.

§6

Besondere Förderungsbedingungen

LfürMaßnahmen im Sinne des § 4 aufgewendeten Kosten dür- nnicht auf die Mieter abgewälzt werden, soweit sie aus Förde­rmitteln der Ortsgemeinde Neuhäusel finanziert wurden.

§7

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: die privaten Hauseigentümer

die Mieter, sofern sie mit schriftlicher Zustimmung des Hauseigentümers als Auftraggeber der Maßnahme auf- treten

sonstige juristische Personen des privaten Rechts und Kirchengemeinden in den Fällen des § 3 Abs. 2. [fiitdieGewährungdesZuschusses besteht kein Rechtsan- f Spruch. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der Ortsge- |meinde Neuhäusel einzureichen. Den Anträgen sind Ko- [slenanschläge, ein Finanzierungsplan mit Nachweis der [ Gesamtfinanzierung sowie Ausführungspläne beizufügen.

§8

Bewilligungsverfahren

Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Zustimmung rch den Ortsgemeinderat durch einen Bewilligungsbe-

I scheid.

[Der Bewilligungsbescheid enthält einen Widerrufsvorbe­halt gern. § 9 und kann Auflagen und Bedingungen vorse­hen. Der Bewilligungsbescheid wird gegenstandslos, wenn J die Maßnahmen nicht innerhalb von 2 Jahren nach der Be- Iwilligung abgeschlossen sind. Die Frist kann auf Antrag ver­längert werden, wenn ihre Nichteinhaltung durch Gründe Iverursacht wird, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat. [DerZuschuß wird nach Abschluß der Arbeiten und Vorlage [sowie Prüfung der Kostenaufstellung, die vom Antragsteller |unterBeifügung der Schlußrechnung vorzulegen ist, ausge- . Auf Antrag kann bei Vorlage einer Teilkostenaufstel- I lungein anteiliger Abschlag bis zur Höhe von 50 v.H. desZu- Ischusses vorab ausgezahlt werden. Die geprüften Schluß­rechnungen sind dem Bauherrn mit dem Stempelaufdruck Zuschuß der Ortsgemeinde Neuhäusel bewilligt zurück- hgeben.

[Ergibt der Kostennachweis, daß die tatsächlich aufgewand- |ten, zuschußfähigen Kosten geringer sind als die dem Be- Iwilligungsbescheid zugrunde gelegten Beträge, ist der Zu- I schuß der Ortsgemeinde entsprechend zu kürzen. Die Kür- lrung unterbleibt, wenn die Kostenüberschreitung weniger lals 500, DM beträgt.

I Der Zuschußnehmer muß durch Abgabe einer schriftlichen [Erklärung die Bewilligungsbedingungen anerkennen.

Pu § 9

Behandlung von Verstößen gegen die Richtlinien [Bewilligungsbescheid kann bei einem schuldhaften Verstoß Wie Richtlinien oder gegen Auflagen des Bewilligungsbe- Nes und bei einer zweckfremden Verwendung der bewillig- Pttelbzw. bei zweckfremder Nutzung der Wohnung jederzeit | ; oderteilweise widerrufen werden. Außerdem ist eine Rück- Pgder Mittel zu fordern, wenn durch die Inanspruchnahme Programme öffentlich-rechtlicher Träger eine Kumulie- 19 über die in § 5 genannte Grenze hinaus eingetreten ist. So­lper Bewilligungsbescheid widerrufen wird, sind bereits aus- piteZuschüsse zurückzuerstatten.

§ 10 ' 19tj

Inkrafttreten ~ m9n

Diese Richtlinien wurden vom Ortsgemeinderat NauhäuflaHRklei­ner Sitzung am 17.4.1986 beschlossen. Sie treten mit Wirkühg vom 18.4.86 in Kraft. __

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Mittwoch, dem 14. Mai 1986, um 19.30 Uhr, im HotelWaldhof statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Verabschiedung des bisherigen II. Ortsbeigeordneten

2. Ernennung, Vereidigung und Einführung des neu ge­wählten II. Ortsbeigeordneten

3. Beratung und Beschlußfassung über Änderungswünsche der Ortsgemeinde Simmern im Rahmen des 2. Novellie­rungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Ver­bandsgemeinde Montabaur

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Aufträgen zum Bau des Dorfgemeinschaftshauses

2. Verschiedenes 5411 Simmern, 5.5.1986 Schneider, Ortsbürgermeister

Verkauf eines Baugrundstückes in Simmern

Die Ortsgemeinde Simmern beabsichtigt, das gemeindeeigene Baugrundstück in Simmern, Flur 2 Nr. 342/2 zu verkaufen. Die Parzelle ist 848 qm groß.

Interessenten können sich während der Sprechstunden mit Herrn Ortsbürgermeister Schneider in Verbindung setzen.

(Tel.: 02620/8614).

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Eitelborn

MGVMozart 1880 e.V. Eitelborn

Am kommenden Samstag, dem 10. Mai 1986, besuchen wir die Sängerfeste bei den Sangesfreunden in Staudt und Koblenz- Niederberg. Die Abfahrt erfolgt bereits um 19.00 Uhr ab Kirmes­platz. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Am 8.5.1986 erwartet die 1. Mannschaft die vom Abstieg bedrohte Elf aus Andernach. Zum Auswärtsspiel am 11.5.1986 nach Rheinland-Mayen wird wieder ein Fan-Bus eingesetzt. Die Ab­fahrt erfolgt um 13.00 Uhr. Anmeldungen bitte bei Leo Brang, Tel.: 2402.

Die 2. Mannschaft spielt bereits am Mittwoch, dem 7.5.1986, 18.30 Uhr, in Neuhäusel gegen den Lokalrivalen Kadenbach. Am Sonntag, dem 11.5.1986, muß die 2. Mannschaft gegen die Re­serve von Niederwerth antreten.

JSG August

A-Jugend, 11.5.1986, 11.00 Uhr, Mülheim-Kärlich - JSG B-Jugend, 10.5.1986, 16.15 Uhr, Arenberg-Immendorf - JSG C-Jugend, 10.5.1986,15.00 Uhr, TuS Koblenz - JSG E-Jugend, 10.5.1986,14.00 Uhr, JSG - Vallendar in Eitelborn

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag u. Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Post­fach 1451,TelefonO 26 24 / 10 6-0.Telex869502mgirm-VerantwortIich für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatl. DM 2.30 bei Ortszustel­lung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen

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