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Der Kirchenchor Horressen verbindet das Bezirkssingen mit ei
nem anschließenden frohen Beisammensein in der Stadthalle , jyiontahaitf, wobei die beteiligten Qhöredie verschiedenartigsten Werke aus dem großen Repertoire der Gern. Chorliteratur zum Vortrag bringen.
Für das Bezirkssingen in der Pfarrkirche und die Konzertveranstaltung in der Stadthalle mit anschließendem Tanz, lädt der Kirchenchor Horressen alle Freunde der Chormusik sehr herzlich ein.
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Boden vom 29.4.1986
Baulandumlegungsverfahren für das Gebiet des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf” angeordnet Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Ortsgemeinderat für das Gebiet des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf” gern. § 46 BBauG die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens. Mit derDurchführung der Baulandumlegung wurde der jeweils amtierende Umlegungsausschuß beauftragt.
Zur Begründung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens wurde angemerkt, daß der Bebauungsplan „Unter dem Dorf” inzwischen rechtsverbindlich ist. Insbesondere für den mittleren Planbereich ist eine Bodenordnung erforderlich, um eine Bebauung auf ordnungsgemäß zugeschnittenen Grundstücken zu ermöglichen.
Der Planbereich, den das Baulandumlegungsverfahren erfaßt, wird im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung über die Anordnung der Umlegung zur Kenntnis gegeben.
Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuß gewählt:
Nachdem der Ortsgemeinderat seit Beginn der neuen Legislaturperiode (Juni 1984) noch keinen Umlegungsausschuß gewählt hatte, wurde nun um den zuvorgenannten Ratsbeschluß ausführen zu können, die Wahl über die Besetzung des Umlegungsausschusses erforderlich. In offener Abstimmung und aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages wurde folgende Besetzung beschlossen:
Funktion/Qualifi-
•kation
Mitglied
Stellvertreter
Vorsitzender
Verm. Direktor Hans Simon
Oberverm. Rat Hachenberg
juristisches Mitglied
Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung v. Grund
Reg. Rat Stubenrauch
Ltd. Kreisverwaltungsdirektor
Dr. Löhr
stücken
Peter Schmidt
Rudolf Korbach
Ratsmitglied
Franz-Georg
Schäfer
Ewald Noll
Ratsmitglied
Paul Müller
Franz Höber
o; was<w^;wo
Heiligenroth
Vereinsring Heiligenroth
Ein Dorf ißt und trinkt für einen guten Zweck
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Am Sonntag, 11.5.1986 findet wieder die traditionelle Veranstaltung statt:
„Ein Dorf ißt und trinkt für einen guten Zweck”
Alle Dorfvereine laden herzlich ein zu diesem Fest, dessen Reinerlös wieder einem guten Zweck - Hilfe für die Dritte Welt - zugeführt werden soll.
Essen und Trinken werden in bekannt guterQualitätfürSie vorgehalten! Bitte beehren Sie uns mit Ihrem Besuch, unterstützen Sie die gute Sache, honorieren Sie das uneigennützige Engagement
der Dorfvereine.
Zum Abschluß noch eine organisatorische Angelegnehet lien, die wie in den vergangenen Jahren einen Kuchen ' wollen, werden gebeten, dies bitte bei Rita Mies, Telefon5% anmelden. ®
Ruppach-Goldhausen Wanderung am 11.5.1986
Zur Holzbachschlucht (Oberwesterwald)Gemünden-Seclt/
-15 km). Weitere Auskünfte unter 02602/69812. '
AUGST
Neuhäusel
2 .
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung durch die Ortsgemein Neuhäusel §1
Ziel und Aufgabe der Dorferneuerung und der Richtlin
1. Ziel und Aufgabe der Dorferneuerung ist es, den eigenst digen Charakter von Ort und Ortsteilen zu erhalten, dasöi che Gemeinschaftsleben zu fördern und die besondi dörfliche Wohn- und Wohnumfeldqualität zu pflegen, al dennoch den gewandelten Bedürfnissen der Mensch und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwi lung des Dorfes Raum zu geben.
Mit diesen Richtlinien sollen
— das Bewußtsein der Bürger für die Ziele der Dörfern rung geweckt,
— im Zusammenwirken zwischen VerbandsgemeindS Ortsgemeinde private Initiativen angeregt und
— unter fachkundiger Beratung durch die Verband meindeverwaltung oder Fachingenieure verwirklich? den.
Die von der Ortsgemeinde eingesetzten Mittel sollen die Ff rungsprogramme des Landes und der Verbandsgemeinde uj stützen und ergänzen und insgesamt zur Belebung der Baij schaff mit beitragen.
§2
Träger der Dorferneuerung
Dorferneuerung ist nach Ziel, Inhalt und Umfang Sache de] meinden und ihrer Bürger. Danach umfaßt die Dorferneud sowohl öffentliche (kommunale) als auch private MaBnahj Für alle kommunalen Maßnahmen sind die Gemeinden die ger, für private Vorhaben die Bürger und juristischen Persg des privaten Rechts.
§3
Förderung durch die Ortsgemeinde
1. Die Ortsgemeinde Neuhäusel unterstützt im Rahmend verfügbaren Haushaltsmittel und im Rahmen dieserRiclj nien private Vorhaben, die der Dorferneuerung dienen]
2. In besonderen Fällen können auch kirchliche Vorhaben] fördert werden.
§4
Förderungsfähige Maßnahmen Förderungsfähig sind:
1. Maßnahmen zur Gestaltung, Instandsetzung und Modell sierung erhaltenswerter Bauwerke. Dazu gehören ins! sondere das Freilegen und die Instandsetzung von bisl verdecktem Fachwerk, Fassadenanstriche sowie Mode| sierungsmaßnahmen im Sinne des Modernisierung^ u Energieeinsparungsgesetzes an Fachwerkhäusern r sonstigen erhaltenswerten Bauten.
2. Sonstige Maßnahmen zur Fassadenausbildung (z-ß- 1 staltung von Türen, Toren, Fenstern und Läden).
3. Gestaltung von Hofbereichen, landwirtschaftlicher, ehemals landwirtschaftlicher Anwesen.
4. Der Erwerb von erhaltenswerten Gebäuden indenFa| des § 7 Abs. 1

