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Mpntafraur

Der Kirchenchor Horressen verbindet das Bezirkssingen mit ei­

nem anschließenden frohen Beisammensein in der Stadthalle , jyiontahaitf, wobei die beteiligten Qhöredie verschiedenartigsten Werke aus dem großen Repertoire der Gern. Chorliteratur zum Vortrag bringen.

Für das Bezirkssingen in der Pfarrkirche und die Konzertveran­staltung in der Stadthalle mit anschließendem Tanz, lädt der Kir­chenchor Horressen alle Freunde der Chormusik sehr herzlich ein.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Boden vom 29.4.1986

Baulandumlegungsverfahren für das Gebiet des Bebau­ungsplanesUnter dem Dorf angeordnet Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Ortsgemeinderat für das Gebiet des BebauungsplanesUnter dem Dorf gern. § 46 BBauG die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens. Mit derDurchführung der Baulandumlegung wurde der jeweils amtie­rende Umlegungsausschuß beauftragt.

Zur Begründung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens wurde angemerkt, daß der BebauungsplanUnter dem Dorf in­zwischen rechtsverbindlich ist. Insbesondere für den mittleren Planbereich ist eine Bodenordnung erforderlich, um eine Bebau­ung auf ordnungsgemäß zugeschnittenen Grundstücken zu er­möglichen.

Der Planbereich, den das Baulandumlegungsverfahren erfaßt, wird im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung über die An­ordnung der Umlegung zur Kenntnis gegeben.

Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuß ge­wählt:

Nachdem der Ortsgemeinderat seit Beginn der neuen Legislatur­periode (Juni 1984) noch keinen Umlegungsausschuß gewählt hatte, wurde nun um den zuvorgenannten Ratsbeschluß ausfüh­ren zu können, die Wahl über die Besetzung des Umlegungsaus­schusses erforderlich. In offener Abstimmung und aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages wurde folgende Besetzung be­schlossen:

Funktion/Qualifi-

kation

Mitglied

Stellvertreter

Vorsitzender

Verm. Direktor Hans Simon

Oberverm. Rat Hachenberg

juristisches Mitglied

Mitglied mit Erfah­rung in der Bewer­tung v. Grund­

Reg. Rat Stuben­rauch

Ltd. Kreisverwal­tungsdirektor

Dr. Löhr

stücken

Peter Schmidt

Rudolf Korbach

Ratsmitglied

Franz-Georg

Schäfer

Ewald Noll

Ratsmitglied

Paul Müller

Franz Höber

o; was<w^;wo

Heiligenroth

Vereinsring Heiligenroth

Ein Dorf ißt und trinkt für einen guten Zweck

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!

Am Sonntag, 11.5.1986 findet wieder die traditionelle Veranstal­tung statt:

Ein Dorf ißt und trinkt für einen guten Zweck

Alle Dorfvereine laden herzlich ein zu diesem Fest, dessen Rein­erlös wieder einem guten Zweck - Hilfe für die Dritte Welt - zuge­führt werden soll.

Essen und Trinken werden in bekannt guterQualitätfürSie vorge­halten! Bitte beehren Sie uns mit Ihrem Besuch, unterstützen Sie die gute Sache, honorieren Sie das uneigennützige Engagement

der Dorfvereine.

Zum Abschluß noch eine organisatorische Angelegnehet lien, die wie in den vergangenen Jahren einen Kuchen ' wollen, werden gebeten, dies bitte bei Rita Mies, Telefon5% anmelden. ®

Ruppach-Goldhausen Wanderung am 11.5.1986

Zur Holzbachschlucht (Oberwesterwald)Gemünden-Seclt/

-15 km). Weitere Auskünfte unter 02602/69812. '

AUGST

Neuhäusel

2 .

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung durch die Ortsgemein Neuhäusel §1

Ziel und Aufgabe der Dorferneuerung und der Richtlin

1. Ziel und Aufgabe der Dorferneuerung ist es, den eigenst digen Charakter von Ort und Ortsteilen zu erhalten, dasöi che Gemeinschaftsleben zu fördern und die besondi dörfliche Wohn- und Wohnumfeldqualität zu pflegen, al dennoch den gewandelten Bedürfnissen der Mensch und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwi lung des Dorfes Raum zu geben.

Mit diesen Richtlinien sollen

das Bewußtsein der Bürger für die Ziele der Dörfern rung geweckt,

im Zusammenwirken zwischen VerbandsgemeindS Ortsgemeinde private Initiativen angeregt und

unter fachkundiger Beratung durch die Verband meindeverwaltung oder Fachingenieure verwirklich? den.

Die von der Ortsgemeinde eingesetzten Mittel sollen die Ff rungsprogramme des Landes und der Verbandsgemeinde uj stützen und ergänzen und insgesamt zur Belebung der Baij schaff mit beitragen.

§2

Träger der Dorferneuerung

Dorferneuerung ist nach Ziel, Inhalt und Umfang Sache de] meinden und ihrer Bürger. Danach umfaßt die Dorferneud sowohl öffentliche (kommunale) als auch private MaBnahj Für alle kommunalen Maßnahmen sind die Gemeinden die ger, für private Vorhaben die Bürger und juristischen Persg des privaten Rechts.

§3

Förderung durch die Ortsgemeinde

1. Die Ortsgemeinde Neuhäusel unterstützt im Rahmend verfügbaren Haushaltsmittel und im Rahmen dieserRiclj nien private Vorhaben, die der Dorferneuerung dienen]

2. In besonderen Fällen können auch kirchliche Vorhaben] fördert werden.

§4

Förderungsfähige Maßnahmen Förderungsfähig sind:

1. Maßnahmen zur Gestaltung, Instandsetzung und Modell sierung erhaltenswerter Bauwerke. Dazu gehören ins! sondere das Freilegen und die Instandsetzung von bisl verdecktem Fachwerk, Fassadenanstriche sowie Mode| sierungsmaßnahmen im Sinne des Modernisierung^ u Energieeinsparungsgesetzes an Fachwerkhäusern r sonstigen erhaltenswerten Bauten.

2. Sonstige Maßnahmen zur Fassadenausbildung (z-ß- 1 staltung von Türen, Toren, Fenstern und Läden).

3. Gestaltung von Hofbereichen, landwirtschaftlicher, ehemals landwirtschaftlicher Anwesen.

4. Der Erwerb von erhaltenswerten Gebäuden indenFa| des § 7 Abs. 1