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Nr. 18/86
""sführlicher Diskussion wurden vom Rat folgende Ent- |S ln ausgesprochen:
fidie Errichtung einer Brunnenanlage auf dem ge- Jdeeigenen Grundstück Ecke Kurfürstenwie- ßulstraBe bestehen keine Bedenken, (einstimmiger MSChluB)
»Qigemeinde erklärt sich grundsätzlich bereit, sich J2 Finanzierung zu beteiligen.
Ei Höhe dar Beteiligung soll festgelegt werden, wenn • oenauer Überblick über die Gesamtkosten und die «der Einnahmen vorliegt.
^ U nt e r lit. b ausgesprochene Beschluß wurde mit 6 Stimmen bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich ausge-
iciien).
Verliehe Stellungnahme zur Feststellung von Lärm- «iichsimmissionen innerhalb des Baugebietes »Stell in Auftrag gegeben
to Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde dem
«Kenntnis gegeben, daß im Zusammenhang mit der beab- »Ijo Bebauungsplanänderung (Umwandlung des bisheri- Lrbegsbietes in ein allgemeines Wohngebiet im Bereich [born«) Bedenken geltend gemacht wurden hinsichtlich (Kläglichkeit zwischen dem Wohngebiet und dem unmittel- lenzenden landwirtschaftlichen Betrieb. Im Rahmen des ton Änderungsverfahrens wurden bereits aus Anlaß der 1. j entsprechende Bedenken vorgetragen und derRat yem Entschluß, diesen dadurch Rechnung zu tragen, daß «des landwirtschaftlichen Grundstückes eine Bauzeile als Khränktes Dorfgebiet (MD/E) ausgewiesen wird, ierneutvorgetragenen Bedenken wurde nunmehr angeregt i Bauzeile als eingeschränktes Dorfgebiet auszuwei-
[iteilung der Verwaltung ist es aufgrund der neuesten sprechung erforderlich, in den Fällen eines Nebeneinan- nLandwirten und Wohnen ein Sachverständigengutach- Jsultolen. Dieses Gutachten soll Aufschluß darüber geben, pn Umfange schädliche Umwelteinwirkungen für das ibiet oder die angrenzenden Gebiete zu erwarten sind.
[dengeschilderten Umständen wurde daher auch dem Rat ilung zur Erstellung eines entsprechenden Gut- b empfohlen.
ischlag der Verwaltung entsprach derRat mehrheitlich (6 pen, 5 Gegenstimmen).
leAussagen des Rates:
Wen Verlauf der Sitzung (öffentlicher T eil) wurden vom Rat pende Aussagen getroffen:
[«[Pachtvertrag mit dem Sportclub Simmern wird vorig bis zum Jahre 2013 verlängert fit Bück auf die in Aussicht gestellte Zuschußgewährung iszu 80%) ist beabsichtigt, auf dem Grundstück der ktsgemeinde unter der Hochspannung ca. 30 hoch- pmige Obstbäume anzupflanzen.
[erRat erklärte sich mit der Übernahme der für die Ein- tssung der Gebäude auf dem Sportplatz, Hundeü- hsplatz und Tennisgelände entstandenen Kosten pdie Gemeinde (ca. 730,-- DM) einverstanden.
gzum Bau der WambachstraBe und eines Teilstückes (Moßstraße erteilt
pfentlichen Teil stand die Vergabeentscheidung für fischlieflung Teilstück »Wambachstraße« wsetzung Teilstück »Wambachstraße« fingung einer Sraßenleuchte in der »Wambachstraße« äedsetzung eines Teilstückes der »Schloßstraße«
purdedas Ergebnis der durchgeführten Ausschreibung Ms gegeben. Den Auftrag erhielt die mindestbietende
Ner Sitzung des Ortsgemeinderates I Simmern vom 11.4.1986
pBirkelbach als neues Ratsmitglied verpflichtet •durch die Mandatsniederlegung von Friedhelm Deur« P un d 2. Ortsbeigeordneter der Gemeinde Simmen Mich Birkelbach in den Rat berufen.
»seinen. Teilnahme an einer Ratssitzung verpflichte) Bürgermeister Anton Schneider diesen durch
Handschlag unter Hinweis auf die mit der Übernahme des Ratsmandates verbundenen Rechte und Pflichten.
Günter Schneider zum 2. Ortsbeigeordneten gewählt Ortsbürgermeister Schneider wies zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes daauf hin, daß der bisherige 2. Ortsbeigeordnete Friedhelm Deurer aufgrund seiner neuaufgenommenen beruflichen Tätigkeit seine Mandate im Ortsgemeinderat Simmern niederlegen mußte. Insofern stand - nachdem bereits das nachrückende Ratsmitglied bestimmt war-noch die Wahl eines 2. Ortsbeigeordneten an.
Nachdem der Wahlvorstand zusammengetreten war, erfolgte die Einholung von Wahlvorschlägen. Als einziger Kandidat wurde Günter Schneider für die Wahl zum 2. Ortsbeigeordneten vorgeschlagen. Die vom Wahlvorstand durchgeführte Auszählung der in geheimer Wahl abgegebenen Stimmen erbrachte das Ergebnis, daß Günter Schneider im 1. Wahlgang mit 8 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen zum 2. Ortsbeigeordneten gewählt wurde.
Sowohl die offizielle Verabschiedung des bisherigen 2. Ortsbeigeordneten als auch die Einführung und Verpflichtung des neugewählten 2. Ortsbeigeordneten soll erst in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates vollzogen werden.
Ratsbeschluß vom 4.2.1986 bezüglich der Verwendung des Grundschulgebäudes nach Rückübertragung durch die Verbandsgemeinde behält Gültigkeit
Seitens der SPD-Fraktion im Gemeinderat wurde in der Sitzung am 1.4.1986 der Antrag eingebracht, den am 4.2.1986 gefaßten Ratsbeschluß hinsichtlich der Verwendung des Grundschulgebäudes nach Rückübertragung durch die Verbandsgemeinde aufzuheben. In dieser Sitzung-an der insgesamt nur 11 Ratsmitgliederteilnahmen- wurde mit knapper Mehrheit (6 Ja-Stimmen), 5 Nein-Stimmen) dem Antrag der SPD-Fraktion entsprochen.
Nach Beendigung der Sitzung legte 1 Ratsmitglied dem Ortsbürgermeister eine schriftliche Erklärung vor mit dem Inhalt, daß es den in der Sitzung am 1.4.1986 zur Entscheidung gestellten Beschlußtext mißverstanden und insofern gegen seine eigene Überzeugung abgestimmt habe. In der Ratssitzung am 11.4.1986 wurde daher nach Bekanntgabe der Erklärung des Ratsmitgliedes nochmals die Beschlußfassung darübet.herbeigeführt, ob der Ratsbeschluß vom 4.2.1986 nach wie vor Bestand haben soll. Dies wurde vom Rat mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen bestätigt. Um den Inhalt der mehrheitlichen Ratsentscheidung zu verdeutlichen wurde folgender Beschlußtext ins Ratsprotokoll aufgenommen:
1. Nachdem der Ortsgemeinderat Kadenbach sich für die Beibehaltung der Grundschule Simmern mit den Standorten Simmern und Kadenbach ausgesprochen hatte und die Lösung »B» (Konzentration der Grundschule auf den Standort Simmern) deshalb nicht zu erreichen war, bestätigt der Ortsgemeinderat Simmern die unter dieser Voraussetzung (vergleiche Nr. 3 des Ratsbeschlusses vom 14.5.1985) erteilte Zustimmung zur Lösung »D«. (Auflösung der Grundschule Simmern und Eingliederung in die Augstschule Neuhäusel).
Der Ortsgemeinderat vertritt die Auffassung, daß die Unterbringung einer Grundschule an zwei Standorten keine dauerhafte Lösung ist.
2. Der Ortsgemeinderat Simmern hält an seinem Beschluß vom 4.2.1986 fest, das Schulgebäude nach Rückübertragung auf die Ortsgemeinde Simmern wie folgt zu nutzen:
1) Erdgeschoß:
alle Räumlichkeiten für die Errichtung einer vierten Gruppe des Kindergartenzweckverbandes Simmern/Neuhäu- sel;
2) Obergeschoß:
a) Behelfsklassenraum (35 qm groß) als Ruheraum für den Kindergarten Simmern/Neuhäusel;
b) Klassenraum (50 qm groß) als Sitzungszimmer für den Ortsgemeinderat und Ausschußsitzungen etc.;
c) Lehrerzimmer als Dienstzimmer für Sprechstunden des Ortsbürgermeisters;
d) zwei Toilettenräume, hiervon soll ein Toile^tenraum als Abstellraum eingerichtet werden.
Die Erweiterung des Kindergartens in das bestehende Schulgebäude ist für die Ortsgemeinde die

