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Seite 9

Nr. 15/86

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nie Haushaltssatzung, die die summarische Zusam- u de r einzelnen Ansätze im Haushaltsplan darstellt,

® sSl1 ^ ) Haushaltsjahr 1986 folgende Festsetzungen:

je 848.000 DM

Ifürdas' .

gshaushait pen/Ausgaben

jSJjien je 1.297.000 DM

sind nicht veranschlagt.

IsuersätzebleibengegenüberdemVorjahrunverändertund

rA 220 %

B 240%

«Steuer 280%

KenHund48DM, fürden 2. Hund 72 DM, für jeden weite­rnd 96 DM.

n zur Haushaltssituation sowie Prognosen zur Haus- Eirtschaft 1986 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Lf,t Hieraus werden nachstehend einige Informationen bintnis gegeben:

Lick auf das Haushaltsjahr 1985

Lshaltswirtschaft 1985 wurde bemerkt, daß diese ungün- Iverlief als dies gemäß der Haushaltsplanung einkalkuliert [ Anstatt der planmäßig vorgesehenen Rücklagenentnah- nUO.OOODM werden voraussichtlich 554.000 DM entnom- [zum Abschluß des Haushaltsjahres 1985 verbleibt mithin LRücklagenbestand von ca. 35.000 DM. Diese ungünsti- Lcklung ist darauf zurückzuführen, daß Erschließungs- Lbaubeiträge sowie Grundstückserlöse nicht in voller- Lnahmt werden konnten.

«geleisteter Tilgungsleistungen verblieb zum Ende des fel 985 nocheineGesamtverschuldungvonca. 113.500DM. Vermittelt sich eine Pro-Kopfverschuldung von 93,06 DM, iterheblich unter dem Landesdurchschnitt liegt. Mithin |ine solide Basis für die Aufstellung des Haushaltsplanes geben.

halt 1986

Utungshaushalt

kirnendes Verwaltungshaushaltes steigt gegenüber dem Lm 118 . 000 DMan. Ursächlicher Steigerungsgrund bildet psitive Einnahmenentwicklung im Sektor »Steuern, Allge- Zuweisungen und allgemeine Umlagen«. Insbesondere pinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (32.400 DM) »er anzuführen.

[isgabenentwicklung im Verwaltungshaushalt sind folgende tagen ergangen:

lurchdie Einstellung eines neuen Gemeindearbeiters rerden zusätzliche Lohnkosten zu finanzieren sein.

|as Ergebnis des Forsthaushaltes wird sich gegenüber >um ca. 3.500 Dm verschlechtern.

|ieEntwicklung der Kreis- und Verbandsgemeindeumla- pweist einen Anstieg gegenüber 1985 (plus ca. 56.000 l) aus.

feamt verzeichnet die Ausgabenseite jedoch einen nicht so nAnstieg. Dies zeigt sich an der Zuführung zum Vermö- laushalt in Höhe von 159.000 DM .Dieser Zuführungsbetrag im4.000 DM höher als in 1985.

pFinanzspitze für das Haushaltsjahr 1986 - die freie Fi- jpitze dient als Beurteilungsmaßstab der finanziellen Lei- pigkeit einer Gemeinde - errechnet sich ein Betrag von 1157.000 DM.

jogenshaushalt

[Ausgaben- und Einnahmenumfang von 1.297.000 DM hat Pögenshaushalt der Ortsgemeinde Kadenbach. Gegen- |885erhöht sich das Volumen um 105.000 DM. Dies erklärt prch.daß Art und Umfang der Investitionen einen gegen- P Vorjahr höheren Ausgabenbedarf erfordern. Für rein in- Bmn^ a ^ en s ' nc * n Haushaltsmittel in Höhe von pODMzurVerfügung gestellt. Realisiert werden sollen mit Betrag folgende Maßnahmen:

P eines Kindergartens 700.000 DM

pbau von Kinderspielplätzen 5.000 DM

peteiligung der Ortsgemeinde an den Kosten der 'Mergartenerweiterung in Arzbach 3.000 DM

pwerbvon Straßenparzellen 1.000 DM

P widerwerb beim Ausbau der Triftstraße [unterer Teil- 2.000 DM

6.

Ausbau »Zum Mühlenberg«

6.000 DM

7.

Erschließung »Auf der Höh« (Restfinan­

zierung)

60.000 DM

8.

Ausbau der Westerwaldstraße einschl.

Straßenbeleuchtung und Straßenoberflächen-

entwässerung

187.000 DM

9.

Ausbau Bürgersteige »obere Trift« einschl.

Straßenbeleuchtung

72.000 DM

10.

Kostenanteil zum Aubau der Ortsdurchfahrt

2.000 DM

11.

Straßenoberflächenentwässerungsanteil

Gartenstraße

9.000 DM

12.

Straßenbeleuchtungserweiterung

- allgemein -

10.000 DM

13.

Bau einer Friedhofshalle

- Planungskosten -

30.000 DM

14.

Neugestaltung des Friedhofes

3.000 DM

15.

Bau eines Gemeindezentrums

- Planungskosten -

20.000 DM

16.

Anschaffung von Geräten

3.000 DM

17.

Ausbau von Wirtschaftswegen

3.000 DM

18.

Haus- und Kanalanschlußkosten für

gemeindeeigene Grundstücke

200 DM

19.

Grunderwerb

5.000 DM

Für die ordentliche Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt sind Haushaltsmittel in Höhe von 3.270 DM veranschlagt. Da aber Ein­nahmen in Höhe von 1.297.000 DM zu veranschlagen sind, kön­nen 172.530 DM der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Nachfolgende Einnahmen finanzieren den umfangreichen Aus­gabenkatalog:

1.

Zuweisung des Kreises zum Bau eines Kindergartens

315.000 DM

2.

Erschließungs- und Ausbaubeiträge (siehe Seite 66)

814.000 DM

3.

Zuweisung vom Verbandsgemeindewerk zum Ausbau der Gartenstraße

9.000 DM

4.

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

159.000 DM

Ausblick 1987-1989

Für die kommenden Jahre sieht das Investitonsprogramm schwerpunktmäßig den Wirtschaftswegebau, den Ausbau ver­schiedener Ortsstraßen, den Bau eines Gemeindezentrums, den Bau der Leichenhalle und die Erschließung eines weiteren Neu­baugebietes vor. Diese recht umfangreichen Maßnahmen erfor­dern von der Ortsgemeinde einen erheblichen finanziellen Auf­wand, der insbesondere durch die voraussichtlichen Neuver­schuldungen in den Jahren 1987,1988 und 1989 seinen Ausdruck findet. Trotz dieser Neuverschuldungen wird die Ortsgemeinde ausweislich der derzeitigen Berechnungen der mittelfristigen Fi­nanzplanung über gute freie Finanzspitzen verfügen:»

1986 - Ü 157.000 DM 1987 - 0 145.000 DM

1988 ; Ü 119.000 DM 1989 - Ü 114.000 DM

0 = Überschuß

Ortsgemeinderat befürwortet Antragstellung auf vorzeitige Baufreigabe zur Errichtung eines Kindergartens Zu Beginn der Ratssitzung am 19.3.86 wurde der Antrag einge­bracht, als ergänzenden Tagesordnungspunkt in den öffentli­chen Teil der Sitzung aufzunehmen:

»Beratung und Beschlußfassung auf vorzeitige Baufreigabe be­züglich des Baues eines Kindergartens«.

Nachdem diesem Antrag mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme stattgegeben wurde, erfolgte hierzu die Diskussion und Beschluß­fassung unter Tagesordnungspunkt 4 im öffentlichen Teil der Sit­zung. Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Rat fol­genden Entschließungsantrag:

1. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich über die Verbandsgemeindeveraltung Montabaur zu klä­ren, ob und ggfs, wann mit einer Entscheidung über den Zuschußantrag zum Bau des Kindergartens zu rechnen ist.

2. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, über die Ver­bandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwaltung un­verzüglich einen Antrag auf vorzeitige Baufreigabe für den Bau des von der Gemeinde Kadenbach geplanten 2-Gruppenkindergartens zu stellen.

3. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich über die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreisverwaltung zu beantragen, daß der Jugend­wohlfahrtsausschuß umgehend über den Antrag auf Bau eines 2gruppigen Kindergartens entscheidet, damit die