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Nr. 15/86
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nie Haushaltssatzung, die die summarische Zusam- u de r einzelnen Ansätze im Haushaltsplan darstellt,
® sSl1 ^ ) Haushaltsjahr 1986 folgende Festsetzungen:
je 848.000 DM
Ifürdas' .
gshaushait pen/Ausgaben
jSJjien je 1.297.000 DM
sind nicht veranschlagt.
IsuersätzebleibengegenüberdemVorjahrunverändertund
rA 220 %
B 240%
«Steuer 280%
KenHund48DM, fürden 2. Hund 72 DM, für jeden weiternd 96 DM.
n zur Haushaltssituation sowie Prognosen zur Haus- Eirtschaft 1986 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Lf,t Hieraus werden nachstehend einige Informationen bintnis gegeben:
Lick auf das Haushaltsjahr 1985
Lshaltswirtschaft 1985 wurde bemerkt, daß diese ungün- Iverlief als dies gemäß der Haushaltsplanung einkalkuliert [ Anstatt der planmäßig vorgesehenen Rücklagenentnah- nUO.OOODM werden voraussichtlich 554.000 DM entnom- [zum Abschluß des Haushaltsjahres 1985 verbleibt mithin LRücklagenbestand von ca. 35.000 DM. Diese ungünsti- Lcklung ist darauf zurückzuführen, daß Erschließungs- Lbaubeiträge sowie Grundstückserlöse nicht in voller Hö- Lnahmt werden konnten.
«geleisteter Tilgungsleistungen verblieb zum Ende des fel 985 nocheineGesamtverschuldungvonca. 113.500DM. Vermittelt sich eine Pro-Kopfverschuldung von 93,06 DM, iterheblich unter dem Landesdurchschnitt liegt. Mithin |ine solide Basis für die Aufstellung des Haushaltsplanes geben.
halt 1986
Utungshaushalt
kirnendes Verwaltungshaushaltes steigt gegenüber dem Lm 118 . 000 DMan. Ursächlicher Steigerungsgrund bildet psitive Einnahmenentwicklung im Sektor »Steuern, Allge- Zuweisungen und allgemeine Umlagen«. Insbesondere pinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (32.400 DM) »er anzuführen.
[isgabenentwicklung im Verwaltungshaushalt sind folgende tagen ergangen:
lurchdie Einstellung eines neuen Gemeindearbeiters rerden zusätzliche Lohnkosten zu finanzieren sein.
|as Ergebnis des Forsthaushaltes wird sich gegenüber >um ca. 3.500 Dm verschlechtern.
|ieEntwicklung der Kreis- und Verbandsgemeindeumla- pweist einen Anstieg gegenüber 1985 (plus ca. 56.000 ’l) aus.
feamt verzeichnet die Ausgabenseite jedoch einen nicht so nAnstieg. Dies zeigt sich an der Zuführung zum Vermö- laushalt in Höhe von 159.000 DM .Dieser Zuführungsbetrag im4.000 DM höher als in 1985.
pFinanzspitze für das Haushaltsjahr 1986 - die freie Fi- jpitze dient als Beurteilungsmaßstab der finanziellen Lei- pigkeit einer Gemeinde - errechnet sich ein Betrag von 1157.000 DM.
jogenshaushalt
[Ausgaben- und Einnahmenumfang von 1.297.000 DM hat Pögenshaushalt der Ortsgemeinde Kadenbach. Gegen- |885erhöht sich das Volumen um 105.000 DM. Dies erklärt prch.daß Art und Umfang der Investitionen einen gegen- P Vorjahr höheren Ausgabenbedarf erfordern. Für rein in- Bmn^ a ^ en s ' nc * ’ n Haushaltsmittel in Höhe von pODMzurVerfügung gestellt. Realisiert werden sollen mit Betrag folgende Maßnahmen:
P eines Kindergartens 700.000 DM
pbau von Kinderspielplätzen 5.000 DM
peteiligung der Ortsgemeinde an den Kosten der 'Mergartenerweiterung in Arzbach 3.000 DM
pwerbvon Straßenparzellen 1.000 DM
P widerwerb beim Ausbau der Triftstraße [■unterer Teil- 2.000 DM
6.
Ausbau »Zum Mühlenberg«
6.000 DM
7.
Erschließung »Auf der Höh« (Restfinan
zierung)
60.000 DM
8.
Ausbau der Westerwaldstraße einschl.
Straßenbeleuchtung und Straßenoberflächen-
entwässerung
187.000 DM
9.
Ausbau Bürgersteige »obere Trift« einschl.
Straßenbeleuchtung
72.000 DM
10.
Kostenanteil zum Aubau der Ortsdurchfahrt
2.000 DM
11.
Straßenoberflächenentwässerungsanteil
Gartenstraße
9.000 DM
12.
Straßenbeleuchtungserweiterung
- allgemein -
10.000 DM
13.
Bau einer Friedhofshalle
- Planungskosten -
30.000 DM
14.
Neugestaltung des Friedhofes
3.000 DM
15.
Bau eines Gemeindezentrums
- Planungskosten -
20.000 DM
16.
Anschaffung von Geräten
3.000 DM
17.
Ausbau von Wirtschaftswegen
3.000 DM
18.
Haus- und Kanalanschlußkosten für
gemeindeeigene Grundstücke
200 DM
19.
Grunderwerb
5.000 DM
Für die ordentliche Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt sind Haushaltsmittel in Höhe von 3.270 DM veranschlagt. Da aber Einnahmen in Höhe von 1.297.000 DM zu veranschlagen sind, können 172.530 DM der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Nachfolgende Einnahmen finanzieren den umfangreichen Ausgabenkatalog:
1.
Zuweisung des Kreises zum Bau eines Kindergartens
315.000 DM
2.
Erschließungs- und Ausbaubeiträge (siehe Seite 66)
814.000 DM
3.
Zuweisung vom Verbandsgemeindewerk zum Ausbau der Gartenstraße
9.000 DM
4.
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
159.000 DM
Ausblick 1987-1989
Für die kommenden Jahre sieht das Investitonsprogramm schwerpunktmäßig den Wirtschaftswegebau, den Ausbau verschiedener Ortsstraßen, den Bau eines Gemeindezentrums, den Bau der Leichenhalle und die Erschließung eines weiteren Neubaugebietes vor. Diese recht umfangreichen Maßnahmen erfordern von der Ortsgemeinde einen erheblichen finanziellen Aufwand, der insbesondere durch die voraussichtlichen Neuverschuldungen in den Jahren 1987,1988 und 1989 seinen Ausdruck findet. Trotz dieser Neuverschuldungen wird die Ortsgemeinde ausweislich der derzeitigen Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung über gute freie Finanzspitzen verfügen:»
1986 - Ü 157.000 DM 1987 - 0 145.000 DM
1988 ; Ü 119.000 DM 1989 - Ü 114.000 DM
0 = Überschuß
Ortsgemeinderat befürwortet Antragstellung auf vorzeitige Baufreigabe zur Errichtung eines Kindergartens Zu Beginn der Ratssitzung am 19.3.86 wurde der Antrag eingebracht, als ergänzenden Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Teil der Sitzung aufzunehmen:
»Beratung und Beschlußfassung auf vorzeitige Baufreigabe bezüglich des Baues eines Kindergartens«.
Nachdem diesem Antrag mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme stattgegeben wurde, erfolgte hierzu die Diskussion und Beschlußfassung unter Tagesordnungspunkt 4 im öffentlichen Teil der Sitzung. Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Rat folgenden Entschließungsantrag:
1. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich über die Verbandsgemeindeveraltung Montabaur zu klären, ob und ggfs, wann mit einer Entscheidung über den Zuschußantrag zum Bau des Kindergartens zu rechnen ist.
2. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, über die Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwaltung unverzüglich einen Antrag auf vorzeitige Baufreigabe für den Bau des von der Gemeinde Kadenbach geplanten • 2-Gruppenkindergartens zu stellen.
3. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich über die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreisverwaltung zu beantragen, daß der Jugendwohlfahrtsausschuß umgehend über den Antrag auf Bau eines 2gruppigen Kindergartens entscheidet, damit die

