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Montabaur

Seite 14

Nomborn

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Donnerstag, 10. April 1986 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1986

2. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Personalangelegenheiten

2. Verschiedenes 5431 Nomborn, 1.4.1986 Brach, Ortsbürgermeister

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneue­rung durch die Ortsgemeinde Nomborn

Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Nomborn hat in seiner Sit­zung am 6.3.1986 die o.a. Richtlinien beschlossen. Diese sind der heutigen Ausgabe als Beilage beigefügt. Um entsprechende Be­achtung wird gebeten.

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GroBholbach/Girod

Alte Herren Eisbachtal/G.G.

Am Samsag, dem 5.4.86 um 16.00 Uhr spielen wir bei den Sport­kameraden dem SV aus Neuwied. Spielkleidung grün. Abfahrt ab Dorfschänke 15.00 Uhr.

Wer verhindert ist, bitte in Zukunft bis freitags abends abmelden.

Heilberscheid

Alte Herren, Heilberscheid

Am Samstag, dem 5.4.1986 spielen wir um 17.00 Uhr in Heilber­scheid gegen Leubsdorf.

Nentershausen

DRK Ortsverein Nentershausen e.V.

Blutspendetermin Nentershausen

Der nächste Blutspendetermin findet am 5.4.1986 von 15-19 Uhr in der Schule Nentershausen statt.

Blut spenden kann jeder Bürger von 18-65 Jahren. Einladungskarte zum Blutspendetermin mitbringen.

Alte Herren, Nentershausen

Am Samstag, dem 5.4.1986 spielen wir in Ellar gegen die dortige Alte Herrenmannschaft. Geänderter Spielbeginn: 17.00 Uhr, Ab­fahrt um 16.00 Uhr ab Stadionklause.

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ELBERTGEMEINDEN

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1986 vom 27.3.1986

Der Ortsgemeinderat h at aufgru nd der §§ 95 ff. der Gemeindeord- nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.3.1986 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 612.000,- DM

in der Ausgabe auf 612.000,- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

1 -235.ooo - 1-235.0oo^

§2

Es werden festgesetzt:

1 . der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das H haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirfschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund g

für den zweiten Hund 5 ^

für jeden weiteren Hund ^

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland

vom 14.12.1973(GVBI.S.419)erforderliche Genehmigung genden Teilen der Haushalsatzung derOrtsgemeindeObeie!

für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt:

Zu den festgesetzten'Steuersätzen (Hebesätzen)

1 . Grundsteuer)"

a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A) Hebesatz220

b) für Grundstücke (B) Hebesatz240

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280

5430 Montabaur, 20. März 1986 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.)I.A.I

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 7.4.198| 16.4.1986währendderallgemeinenDienststundenimRatlii] Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Oberelbert, den 27.3.1986 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert (S.) Weyand, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungenj Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahresnacl öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich^ Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverh begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeisteij Oberelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung MonHj geltend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz4SI vom14.12.1973(GVBI.S.419,BS 2020- 1 ) zu letzt geändeitij das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31)-

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Niederelbert

Sportverein Blau-Weiß Niederelbert, Abt. Alte Herren! Am 5.4.86 haben wir ein Heimspiel gegen die AH-Mannscl^ Mogendorf. Spielbeginn 15.30 Uhr.

Anfängerausbildung des Mandolinenveß| »Edelweiß« Niederelbert

Wir laden alle interessierten Kinder mit ihren Eltern zürn* Mandolinenstunde ein.