Montabaur
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Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung stehen zur Auskunft zur Verfügung.
Bitte, machen Sie von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch; angesprochen sind insbesondere die Grundstückseigentümer in den Plangebieten.
Das Plangebiet »Altstadt III« umfaßt den Bereich zwischen Klo- stergasse/Kirchstraße/Kolpingstraße/Hospitalstraße.
Beim Plangebiet »Altstadt I - Erweiterung« handelt es sich um den Bereich zwischen Hospitalstraße/Wilhelm-Mangels-Straße/Park- platz »Kalbswiese:.
5430 Montabaur, 21. März 1986 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 20 . 3.1986
Zuschußgewährung an TSV Eigendorf und SV Horressen für den Bau von Tennisplätzen
Nachdem zunächst der Haupt- und Finanzausschuß bereits die Bereitschaft zur Gewährung von Zuschüssen an den TSV Eigendorf und den SV Horressen für den Bau von Tennisplätzen erklärt hatte, stimmte nunmehr auch der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.3.1986 in nichtöffentlicher Sitzung der finanziellen Unterstützung für die genannten Vereine zur Errichtung einer Tennisanlage zu. Die Entscheidung des Stadtrates beinhaltete darüber hinaus, daß dem TSV Eigendorf und dem SV Horressen zu gleichen Teilen eine ca. 9.000 qm große Teilfläche im Wege des Erbbaurechtes zur Verfügung gestellt wird. Durch Vertrag sollen sich die beiden Vereine verpflichten, auf Erbbaugrundstück in den nächsten 3 Jahren eine Tennisanlage mit 4 Plätzen zu errichten.
Die von der Stadt Montabaur gewährten Zuschüsse belaufen sich auf insgesamt 100.000,-- DM. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: Den beiden Sportvereinen wird je ein Zuschuß von 40.000,-- DM für die Erschließung der Flächen zum Bau der Tennisspielfelder gewährt. Darüber hinaus gewährt die Stadt den beiden Vereinen einen weiteren Zuschuß von insgesamt 20.000,-- DM verbunden mit der Bedingung, daß die beiden Vereine sich verpflichten, der Stadt 1 Platz zur Mitbenutzung durch die Bürger und Gäste der Stadt zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten. Bei der zuletzt genannten Verpflichtung handelt es sich um eine Regelung, die seinerzeit auch mit dem Tennisclub Schwarz/Weiß Montabaur vereinbart wurde.
Verbunden mit der Bewilligung der Zuschüsse war darüber hinaus noch die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe, deren Deckung gewährleistet ist durch Ausgabeeinsparungen im Vermögenshaushalt.
Aufträge zur Errichtung des Sportstadions im Schul- und Sportzentrum erteilt
Gleichfalls in nichtöffentlicher Sitzung stand die Entscheidung über die zu vergebenden Aufträge für die Errichtung der Sportanlage im Schul- und Sportzentrum an. Der Entscheidung des Stadtrates war zunächst eine Ausschreibung der Arbeiten vorausgegangen. Nach Auswertung der Kostenangebote durch den bauleitenden Architekten wurde diesem darüber hinaus noch vor der Entscheidung über die Auftragsvergaben der Auftrag erteilt, durch eine Änderung der Planungskonzeption auf der Basis der Angebotspreise eine Kostenminderung herbeizuführen, um zu gewährleiten, daß der ursprünglich vom Stadtrat abgesteckte Kostenrahmen nicht überschritten wird.
In der Sitzung am 20.3.1986 erfolgte aufgrund dieser Vorgaben daher zunächst durch den bauleitenden Architekten eine nochmalige Erläuterung der Planungkonzeption insbesondere mit Blick auf die vorgenommenen Änderungen. Daran anschließend wurden die in vier Lose aufgeteilten Aufträge vergeben. Es handelt sich dabei im einzelnen um folgende Gewerke:
Los 1: Tiefbauarbeiten Los 2: Landschaftsbau Los 3: Trainingsbeleuchtung Los 4: Zaunanlagen
Zu der Planungskonzeption selbst ist anzumerken, daß der Bau ■des Sportstadions mit folgenden Einrichtungen erfo'lgen soll:
1. Rasenplatz
2. Rundumlaufbahnen
3. Leichtathletische Anlagen
4. Tribüne (560 Stehplätze/360 Sitzplätze)
5. Sportplatzgebäude
6. Trainingsbeleuchtung (6-Mast-Anlage)
7. Freiflächengestaltung
8. Errichtung von Zaunanlagen
Haushaltsüberschreitungen für die Haushaltsjahr^^
1986 genehmigt
In 5 Einzelentscheidungen hatte der Stadtrat über dien J gung von Haushaltsüberschreitungen in den Haushalt 1985 und 1986 zu befinden. Im einzelnen ergingenfoto"™ Scheidungen: 961
1. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im haltsjahr 1985, die im Zusammenhang steht mit Mot aufwendungen für den Winterdienst (ca. 12.000-i bedingt durch die fang andauernde Winterperiode 1984/1985 bzw. den früh einsetzenden Schneelain Winterperiode 1985/1986). n
2 .
3.
4.
5.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für Haushaltsjahr 1985 bedingt durch Lohnkostenverrecl nungen zwischen dem Bauhof und dem Elektrobetf der Stadt Montabaur.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabefürd Haushaltsjahr 1985 für erhöhte Lohnkostenerstattu] an die Verbandsgemeinde bedingt durch Instandset zungsarbeiten an städt. Anlagen ausgeführt von Aib tern der Verbandgemeinde Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im, haltsjahr 1986, die im Zusammenhang steht mitdeiS Weiterung des Umkleidegebäudes am Sportplatz inl ressen (plus 25.000,-- DM; bedingt durch den Einbau! ner neuen Gasheizungsanlage. Der Neueinbau derf zungsanlage war vom Haupt- und Finanzausschuss vorangegangenen Sitzungen befürwortet wordenu dem Gesichtspunkt, daß die Instandsetzung der rnetü 12 Jahre alten reparatur- und erweiterungsbedtirffa mit Öl betriebenen alten Anlage unwirtschaftlicherscheint).
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe 1ürd( Haushaltsjahr 1986 (plus 15.000,-- DM) für den Aus« von Wirtschaftswegen. Diese Haushaltsüberschretaj steht im Zusammenhang mit dem Ausbau derVerbinj düng von-Bodelschwingh-Straße - Martin-Luther-Stiaj und dem sich anschließenden Wirtschaftsweg# Bächel«. Die durchgeführte Ausschreibung erbrachte! über dem Haushaltsansatz liegendes Ergebnis,s um die Ausführung der Baumaßnahme finanzieren zi können, die Bereitstellung überplanmäßiger Mitteler^ derlich wird.
Die Mitglieder des Stadtrates genehmigten die Haushsl schreitungen jeweils einstimmig bzw. zu Ziffer 5 mehrheil 1 Enthaltung.
Zugleich mit den Genehmigungen wurden auch die Entscl gen über die Deckung der Ansatzüberschreitungen gel Dementsprechend werden zur Sicherstellung des Haush: gleichs herangezogen:
a) Inanspruchnahme der Deckungsreserve
b) zu erwartende Mehreinnahmen bzw. Ausgabeeinsj gen im Verwaltungshaushalt
c) Kosteneinsparungen im Vermögenshaushalt
d) erwartete zusätzliche Zuweisungen des Kreises(für Baumaßnahme im Umkleidegebäude Horressen
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes »i weitgehendst abgeschlossen
Zur Fortführung des formellen Verfahrens überdieÄnderi Bebauungsplanes »Altstadt I« hatte der Rat über die Bei und Anregungen im Rahmen der Offenlage gern. § 2a BBauG zu entscheiden. Von der Verwaltung wurde zurKet gegeben, daß bis zum Ablauf der Offenlegungsfrist zwei' ben vorgelegt wurden:
a) Anregung der Kevag Koblenz bezüglich der Auswei einer Trafostation im Bereich des zu ändernden Bel ungsplanes
b) Bedenken eines an den zu ändernden Bebauungspt
bereich angrenzenden Grundstückseigentümer!® lieh erwarteter Beeintächtigungen durch die Bebau- ungsplanänderung.
Grundlage für die im Stadtrat geführte Diskussion bildete« der von der Verwaltung vorgelegten Beschlußvorlage m rungsplan, ein Entwurf, der die beabsichtigte BebauungiJ

