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Nr. 11/86
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"öffentliche Bekanntmachung
L te Sitzung des Stadtrates findet am Saa 20. März 1986 jähtliChe Sitzung um 17.00 Uhr iHdS itzung um 18.00 Uhr pjgssaal des Rathauses (Altbau) statt.
kgdnung:
öffentliche Sitzung:
ijdstücksangeiegenheiten
teasvergaben
ISung der Sportanlage im Schul- und Sportzentrum- tchiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
y«iche Sitzung: ^
Inehmigung von Haushaltsuberschreitungen für das jhaltsjahr 1985
Jjwendungen für den Winterdienst fere Verrechnungen
Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalleiterung Heizung -Umkleidegebäude, Sportplatz )sen
fischaftsweg »In der Bächel«
Jing und Beschlußfassung über die Änderung des iuungsplanes »Altstadt I«
Ihiedenes, Bekanntgaben, Anfragen fel-Dölken, Bürgermeister gprdie Mitglieder der CDU-Fraktion $ionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet Jbntag, 17. März 1986 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rat- Altbau) statt. jjiSlürdie Mitglieder der SPD-Fraktion paktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet ftntag, 17. März 1986 um 20.00 Uhr bei Herrn Paul Widner, lachstraße 5,5430 Montabaur, statt.
Seisfoirdie Mitglieder der FWG-Fraktion 1 tfag, 17. März 1986 findet um 19.00 Uhr in der Gaststätte Isengrund«, Rübenstock 2 in Montabaur-Ettersdorf eine Sprechstunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Frak- isifzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.
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Öffentliche Bekanntmachung
llungder Bebauungspläne »Altstadt Hl« und »Altstadt I -Er- rung«.der Stadt Montabaur;
Führung der vörgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2a und 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG). dlingeilBteltratvon Montabaur hat am 30.8.1979 die Beschlüsse ge-
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Sn Bereich zwischen Klostergasse/Kirchstraße/Kolpingstra- pspitalstraße den Bebauungsplan »Altstadt III« und ' [pen Bereich der Hospitalstraße/Wilhelm-Mangels- le/Pjprkplatz »Kalbswiese« den Bebauungsplan »Altstadt 1 - wterung«
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3 gung|U «^Sitzung am 5.4.1984 hat der Stadtrat den Auf9te1lungs- 'bmungd ■»dahingehend geändert, daß die Bebauungspläne aus "^technischen Gründen in vier Einzelpläne »dt III« in dieTeile A - C 'dt I • Erweiterung« in Teil D _ ilensind.
>ß§2aAbs. 1 und2BBaüG hat die Gemeinde die allgemei-
” K ijjjeundZwecke der Planung öffentlich darzulegen und all- lecks# Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, fsem Zweck findet am
% 18. März 1986, 20.00 Uhr in der Bürgerhalle ■urgerversammlung statt.
teilt vor
Neben der Darlegung der Ziele ündZwecke der Planungwird über das Ergebnis der nach dem Städtebaaförderunpsgesetz durchr geführten vorbereitenden Untersuchung berichtet. ^
Alle Eigentümer» Mieter, Nutzungsberechtigte u.dgl. s(nd hierzu eingeladen. ■ t-'
Gleichzeitig wird hiermit bekanrttgegeben, daß die Planentwürfe in der Zeit
vom 24. März 1986 bis 11. April 1986 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamü Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201 ..während der Dienststun- den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -
12.30 und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.30 und
13.30 - 18.30 Uhr) eingesehen werden können.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Montabaur, 28. Februar 1986 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur vom 4.3.1986
Zuschüsse an den TSV Eigendorf und SV Horressen für den Bau von Tennisplätzen gewährt
Bereits in der letzten Ausschußsitzung hatte sich der Haupt- und Finanzausschuß mit den Absichten des TSV Eigendorf und SV Horressen, eine Tennisanlage zu errichten, befaßt und hierzu die Bereitschaft signalisiert, die für die Anlegung von Tennisplätzen benötigten Grundflächen zur Verfügung zu stellen. Des weiteren wurde vom Ausschuß erklärt, daß man eine Gleichbehandlung, d.h. eine Unterstützung seitens der Stadt in gleichem Umfange beabsichtige, wie dies seinerzeit dem Tennisclub Schwarz-Weiß Montabaur zuteil wurde. Der Verwaltung wurde daher aufgegeben, in Verhandlungen mit den beiden Vereinen (TSV Elgendorf und SV Horressen) darauf hinzuwirken, daß diese die Erschließungsarbeiten in eigener Regie durchführen. Dem Verein sollte ein pauschaler Zuschuß für die Aufwendungen angeboten werden. Nachdem inzwischen entsprechende Verhandlungen stattgefunden haben, konnte als Ergebnis nunmehr dem Ausschuß in der Sitzung am 4.3.1986 folgendes zur Kenntnis gegeben werden:
1. Der TSV Eigendorf und der SV Horressen sind bereit, alle anfallenden Erschließungsmaßnahmen^Qlbs.t auvutüh-, . il( ren, wenn andererseits seitens der Stadt ein angemessener Zuschuß gewährt wird.
2. Die beiden Vereine sind daran interessiert, daß die Stadt den Bau eines Tennisplatzes fördert und dieser Platz der Öffentlichkeit zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt wird.
Unterdiesen Vorgaben hatte nun der Haupt-und Finanzausschuß darüberzu befinden, in welcher HöheZuschüsse bewilligt werden sollten. Nach Abschluß der Diskussion wurde einstimmig bei 1 Enthaltung vom Ausschuß folgender Beschluß gefaßt:
Die Stadt Montabaur gewährt dem TSV Eigendorf und dem SV Horressen je 40.000,- DM als Zuschuß für die Erschließung der Flächen zur Anlegung von je zwei Tennisspielfeldern. Weitere Aufwendungen für die Erschließung des Geländes werden durch die Stadt nicht übernommen. Ferner erklärt sich die Stadt bereit, die Hälfte der Kosten für die Anlegung eines Tennisplatzes, der daran anschließend Nicht-Vereinsmitgliedern zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden soll, zu übernehmen. Dieser Zuschußbetrag wurde pauschaliert auf 20.000,- DM, so daß den Vereinen insgesamt 100.000,-DM seitens der Stadt für die Errichtung der Tennisanlage zur Verfügung gestellt werdeft.
Vergabe von Aufträgen
Durch jeweils einstimmigen Beschluß wurden folgende Aufräge vergeben:
a) Umbau und Erweiterung der Heizungs- und sanitären Anlagen für das Umkleidegebäude Montabaur-Horressen
b) Bauarbeiten für den Ausbau des Wirtschaftsweges Irn A A Baugebiet »In der Bächel« (u.a. Wegestrecke zwischen" ‘' p der von Bodelschwingh-Straße und Martin-Luther-Straße) ■'
Bei den Auttragsvergaben lagen Kostenangebote mehrerer Firmen zugrunde. Den Auftrag erhielt die jeweils mindestbietende Firma.
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